cheyenne3105
Ex-Mitglied
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
|
Unsere Situation ist die Folgende: Mein "Mann" (Ghanese, wir sind nicht verheiratet) und ich haben eine gemeinsame Tochter (2 Jahre). Wir sind seit 4 Jahren zusammen, er hat jedoch kein Visum für Deutschland (nie gehabt, nur für Frankreich und ist dann per Zug hier "gelandet") aber auch keinen Eintrag im Pass oder ähnliches. Er ist ein völlig "unbeschriebenes Blatt", ist nie mit dem Gesetz in Verbindung gekommen. Unsere Story habe ich hier von Anfang an diskutiert. Wie auch immer, um endlich alles zu legalisieren, sind wir den einzigen bzw. besten Weg gegangen, wir sind gemeinsam nach Ghana gereist. Am Flughafen (das haben wir bei einer Ausreise nicht erwartet und auch nicht bedacht) ist mein Mann beim Einchecken nach seinem Aufenthaltstitel in Deutschland gefragt worden. Wir hatten im Januar 05 einen neuen Pass machen lassen, sodass überhaupt keine Stempel drin waren und die nette Dame den Bundesgrenzschutz zu Rate zog. Fazit war, man interviewte meinen Mann, dieser sagte, er sei nur auf der Durchreise gewesen, um mit mir und seiner Tochter gemeinsam nach Ghana zu reisen (er hatte auch nur einen One-way-flight). Man sagte, wir sollten 300,-- Euro zahlen, für die Gerichtskosten, der Rest würde eventuell an mich zurückgezahlt werden. Man hat eine Kopie seines Passes gemacht, aber er hat keinen Eintrag bekommen. Man bezog sich auf § 153. Wir waren erstmal geschockt, doch konnten eh nicht zurück. In Ghana hat er dann bei der Deutschen Botschaft die Sorgerechtserklärung abgegeben und einen Interviewtermin bekommen. Ich habe meinerseits die von mir erklärte Sorgerechtsstellungnahme in Deutschland gemacht und der Botschaft in Ghana vorgelegt. Unser Antrag auf Familienzusammenführung liegt der Botschaft vor. Seit heute bin ich nun aus Ghana zurück und im Briefkasaten liegt eine Vorladung des BGSI an mich, mit der Aufforderung die Geburtsurkunde meiner Tochter sowie meinen Ausweis mitzubringen. Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Natürlich hat mein Mann die Vaterschaftsanerkennung hier in Deutschland unterzeichnet und ich fürchte nun, dass man davon ausgeht, dass er bereits länger hier illegal war. Das wollten wir ja umgehen. Inwieweit verhalte ich mich bei der Vorladung und beeinflusst diese Situation die Chance seiner Einreise?? Thxs a lot
|