Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZV abgelehnt!!! (Gelesen: 2.961 mal)
casa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZV abgelehnt!!!
25.03.2005 um 23:38:29
 
Hallo zusammen,
mein Mann (Marokkaner) und ich (Deutsche) haben im Dezember in Marokko geheiratet. Er hat dann einen Antrag auf FZV gestellt (für März, da ich dann mit meinem Studium fertig war) und wir hatten Ende Februar das besagte "Interview" (er in der Botschaft und ich in der ABH). Und heute der Schock....abgelehnt!!! Grund: Es liegt keine schutzwürdige Ehe im Sinne des Art. 6 GG vor!!!
Das kann doch wohl nicht wahr sein... ich dachte man hat einen Anspruch darauf!!! Und können sie (Botschaft und ABH) nur aus so nem Interview unterstellen, wir würden eine sogenannte Scheinehe führen???
Was können ich oder mein Mann jetzt tun? Kann man Einspruch gegen die Visumsablehnung einlegen? Und muß das dann von hier (D) oder aus Marokko geschehen? Ich würde auch nach Marokko fahren, um die Sache vor Ort zu klären, aber ich weiß einfach nicht was jetzt der richtige Weg ist?!!!
Ich hoffe jemand weiß Rat!!!
Vielen Dank...Casa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV abgelehnt!!!
Antwort #1 - 25.03.2005 um 23:57:32
 
Zitat:
ich dachte man hat einen Anspruch darauf


Hallo Casa,

theoretisch schon, wenn denn eine Ehe im Sinne des Art. 6 GG vorliegt.

Hat man Euch die Gründe für die Annahme der Botschaft, es läge keine schutzwürdige Ehe vor, denn genannt.?

Es kann ja durchaus sein, dass die Eheschließung bereits aus formellen Gründen als Nichtehe angesehen wird.

Ansonsten könnt ihr über eine sog, Remonstration bei der Botschaft die schriftliche Begründung der Ablehnung des Visums erhalten. Dagegen kann dann beim VG Berlin Klage erhoben werden.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
casa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV abgelehnt!!!
Antwort #2 - 26.03.2005 um 01:11:36
 
Hallo Ronny,
erstmal danke für die Antwort...
Der einzige Ablehnungsgrund, der genannt wurde, ist, dass keine schutzwürdige Ehe im Sinne der Art. 6 GG vorliegt!!!
Muß man den Antrag bei der Botschaft (in Morokko, oder?) schriftlich oder besser perönlich stellen???
Wir hatten ja das Interview und die von der ABH waren schon sehr unfreundlich und meinten, wenn das Interview nicht übereinstimmt (was ich mir kaum vorstellen kann...), würden sie den Antrag auf jeden Fall ablehnen!!!
Aus formellen Gründen dürfte es meiner Meinung nach nicht abgelehnt worden sein!!!
Gibt es denn Beratungsstellen, die auf solche Fragen spezialisiert sind oder an wen kann ich mich wenden??? Wie gesagt ich würde mich auch in den nächsten Flieger setzen und hinfliegen, um die Sache zu klären und der Botschaft alles mit meinem Mann gemeinsam erklären!!! Ist das besser, als alles schriftlich oder postalisch zu machen???
Jetzt schonmal Danke für Eure Hilfe!!!
Gruß Casa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV abgelehnt!!!
Antwort #3 - 26.03.2005 um 01:05:14
 
Hi Casa,

ich an Deiner Stelle würde versuchen, mit der ABH
ein Gespräch zu suchen. Der ABH sollte klar gemacht
werden, was Sache ist.
Ansonsten: Schriftlich remonstrieren. Dann wird man
auch näher darüber informiert, warum man zu dem
Schluss kam, dass keine schützenswerte Ehe im
Sinne des GG besteht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
casa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV abgelehnt!!!
Antwort #4 - 30.03.2005 um 23:13:19
 
Hallo zusammen,
ich hab nun bei der ABH angerufen und sie waren sehr spärlich in den Aussagen...mein mann müsste schriftlich einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid (=Remonstration?) beantragen, da würden dann die Gründe drin stehen. Aber ich fragte noch, ob die ABH denn den Antrag abgelehnt hat oder die Botschaft und sie sagte sie hätten in Richtung Ablehnung eine Empfehlung an die Botschaft geschrieben...also haben sie es abgelehnt, oder???

Wenn wir (bzw. mein Mann nun den rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid beantragen, dann gelten doch sicher andere Fristen, um dagegen Einspruch zu erheben als momentan (1. Ablehnung ohne weitere Begründung) 1 Jahr, oder??? Wenn aj wie sind denn dann die Einspruchsfristen??

Hab jetzt nen Beratungstermin beim iaf...v. a. auch um einen guten Anwalt zu finden!!! Da ich nicht super viel verdiene, frage ich mich aber wie ich einen Anwalt überhaupt bezahlen soll...weiß da evtl. jemand Rat???

Ich hoffe ihr steigt hier durch...ich kann meine Gedanken grad nicht so gut ordnen...

Danke und Gruß Casa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Birgit
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV abgelehnt!!!
Antwort #5 - 31.03.2005 um 07:05:47
 
Hallo casa,

meine Anwältin hat mir das geraten:

*es sei denn, Sie haben einen Beratungsschein des Amtsgerichtes. Im letzteren Fall beträgt Ihr Eigenanteil für eine Beratung 10,00 EUR. Ob Sie Anspruch auf einen Beratungsschein haben, richtet sich nach Ihrem Einkommen, wenden Sie sich hierfür bitte an das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht. *

Das hab ich gemacht und warte nun auf Antwort!

Ich hoffe das hilft dir weiter, mehr weiß ich leider auch nicht darüber!

LG
Birgit
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
hans
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 0
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV abgelehnt!!!
Antwort #6 - 31.03.2005 um 09:09:26
 
Kann jetzt zur Sache wenig schreiben, es gibt halt keine Fakten.

Das aber ist mein allgemeiner Kritikpunkt.

Meine Meinung: Wenn eine Behörde schon in Grundrecht eingreift müßte die Behörde nach meinem Empfinden "die Hosen runterlassen" und die Fakten auf den Tisch legen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Remonstrationsverfahren so "ruck zuck" abgewickelt wird, wahrscheinlich vergehen da auch gleich wieder Monate.
Und dann der Verwaltungsgerichtsweg, dass ist ja eine ganz abenteuerliche Veranstaltung, wo neben Zeit, Geld und Nerven dann der Ausgang mehr als... ist.

Also: Her mit den Fakten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Feffi
Full Top-Member
***
Offline


Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV abgelehnt!!!
Antwort #7 - 31.03.2005 um 13:36:33
 
die geschichte mit mangelnder auskunftsbereitschaft der abh hatten wir im forum bereits öfter...

es geht darum, dass der mann das visum zur fzf beantragt hat und nicht die in deutschland lebende ehefrau...daher kann/darf die abh der ehefrau so gut wie keine informationen zukommen lassen...dies ginge nur über eine vollmacht, die ihr mann unterschrieben haben müsste...

die einzige möglichkeit, die ich auch sehe, ist das klageverfahren, was alleredings sehr langwierig sein kann...

bessere nachrichten habe ich leider auch nicht!

dennoch liebe grüße und viel kraft an euch. feffi.
Zum Seitenanfang
  

No matter what life is telling you. Always keep Smiling!
218325033 chipandchap200  
IP gespeichert
 
casa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZV abgelehnt Marokko
Antwort #8 - 05.05.2005 um 11:09:45
 
Hallo zusammen,
ich habe bereits meine situation hier geschildert, tue es aber nun nochmal, da es Neuigkeiten gibt...
Also, ich (Deutsche) habe im Dez 04 meinen Mann (Marokkaner) in Marokko geheiratet und er hat dann ein FZV beantragt, wir hatten bei ein Interview und darauf hin wurde das Visum ohne Begründung abgelehnt. Die ABH hat mir gesagt, dass sie sich in Richtung Ablehnung geäußert haben.
Dann hat mein Mann einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid beantragt. Und darauf hin kam ein Schreiben von der Botschaft, welches ich als weitere/erneute Ablehnung ansehe Griesgrämig! Zunächst wird darauf hingewiesen, dass laut § 77 Abs. 2 AufenthG die Versagung eines Visums grundsätzlich keiner Begründung bedarf. Dann wird lang und breit Art. 6 GG und § 27, 28 AufenthG erläutert.
Dann kommt in einem (im Vergelich zu dem Rest kurzen) Abschnitt die Begründung....

Wir halten den Kontakt über Email und Telefon und mein Mann hätte beides nicht auswendig(!) gewußt und zudem sei bei den BEfragungen nicht der Eindruck entstanden, dass die lange Trennung ein Problem darstellt...(was für eine Unterstellung!). Zudem sei der Tag der Hochzeit für uns kein besonderer Tag gewesen, da mein Mann keine Fotos habe (was überhaupt nicht stimmt) und es keine Feier gab (wir waren froh, dass die Heirat nach den ganzen und endlosen Ämtergängen überhaupt in der Zeit, in der ich da war geklappt hat! Und zudem soll das nachgeholt werden!) Es sei der Eindruck entstanden, dass es meinem Mann weniger um die Ehe und die Familienzusammenführung mit mir geht, sondern um die Einreise, um hier studieren zu können (er hatte ein Studienvisum beantragt bevor wir uns kannten) Daher ist die Botschaft überzeugt, es sei keine schutzwürdige Ehe. Daher war der Antrag abzulehnen (in Übereinstimmung mit der ABH) und es wird an dieser Entscheidung festgehalten.

Dann ist noch eine Rechtsbelehrung drauf, dass mein Mann innerhalb eines Monats Einspruch beim Verwaltungsgericht Berlin einlegen kann...

Nun frage ich mich folgendes:
War das eine zweite Ablehnung? Kann mein Mann jetzt nur noch in Berlin Widerspruch einlegen? Wie müssen wir eiter verfahren? Ich bin echt verzweifelt? Wir wollen einfach so schnell es geht zusammen sein dürfen...
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir Hilfe und Tipps geben könnt.
Jetzt schonmal Danke!
Viele Grüße Casa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZV abgelehnt Marokko
Antwort #9 - 05.05.2005 um 15:59:50
 
Zitat:
[...] War das eine zweite Ablehnung?

Nein, das war eine Begründung der Ablehnung des Visums.
Zitat:
Kann mein Mann jetzt nur noch in Berlin Widerspruch einlegen? [...]


Entweder Dein Mann oder Du, insoweit Du eine Vollmacht Deines Mannes vorlegen kannst. M.W. muss die Klage gegen die Ablehnung des Visums von einem Rechtsanwalt eingelegt werden. Der Rechtsanwalt braucht dazu sowieso eine Vollmacht des Mandanten (hier der Visumantragsteller). Ggf. bist Du selbst auch klageberechtigt, wenn Du auf Dein Recht nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK klagen willst.

Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema