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Übersetzungen nach ISO-Norm (Gelesen: 5.136 mal)
OlgaS.
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03.05.2005 um 18:01:57
 
Hallo zusammen!

Ich brauche dringend Hilfe bei folgender Angelegenheit:

Seit 1990 leben wir in Deutschland, sind Ausländer. Bereits seit 5 Jahren kämpfen wir um die richtige Schreibweise unseres Familiennamens. Es exiestieren nun schon einige Versionen ( total Faszinierend! Smiley), und die letzte hat alles geschlagen. Demnach wird mein Vornahme nun so geschrieben : Ol'ga. ( schon mal so was gesehen???).
Mit 5 Jahren meine ich, dass das Gericht sich seit 5 Jahren damit befasst. Und ich verstehe eins nicht - jetzt ist ISO 9 gültig, ok - aber nehmen wir mal an, es kommt neue ISO-Norm raus - wird dann der Name wieder umgeschrieben? Hat die Amwendung der ISO-Norm etwas damit zu tun zu welchen Zeitpunkt man eingereistist? Wo bekommt man mehr Informationen zu ISO-Normen und deren Anwendung?

Ich weiss, dass die Späraussiedler die Schreibweise ändern dürfen, aber Ausländer nicht. Muss ich jetzt mit einem völlig unlesbaren Namen leben, was beim lesen an die Schilder in der Tschechischen Republik erinnert?

Ich bin für jeden Tip dankbar!

Liebe Grüsse

Olga ( Ol'ga laut ISO 9) :anbet :anbet :anbet :anbet
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ronny
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Antwort #1 - 03.05.2005 um 18:16:03
 
Zitat:
Ich bin für jeden Tip dankbar!


Hallo Olga,

das mit der Transliterationsnorm ISO R 9 ist keine deutsche Erfindung sondern internationales Recht, soll sicherstellen dass der Name buchstabengetreu in die kyrillische Sprache "zurückübersetzt" werden kann.

Ich brauche noch ein paar Angaben zu Deinem Status:

1. Du bist keine Spätaussiedlerin und gehörst auch nicht zu dem von § 94 BVFG erfaßten Personenkreis . Welchen Staus hast Du ansonsten? Evtl. Kontingentflüchtling?

2. Wenn ja kannst Du beim Standesamt ein Familienbuch anlegen klassen, in welchem der Name nach der Rechtsprechung des EuGH in der Schreibweise in lateinischer Schrift eingetragen wird, wie er in Deinem (Staat ?) Reisepaß eingetragen wurde.

3.Wenn Du nicht zum Personenkreis gehörst, der ein Familienbuch anlegen lassen kann, wird es etwas komplexer aber nicht unlösbar.

Evtl sagst Du erstmal aus welchem Staat Du kommst und wie der Name in lateinischen Buchstaben im Paß steht.

BTW: Den Namen habe ich so (Ol`ga) tausendfach so gesehen, bevor der § 94 BVFG eingeführt wurde.

Grüße

Ronny
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OlgaS.
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Antwort #2 - 03.05.2005 um 18:32:21
 
Hallo Ronny,

zuerst ein mal vielen Dank!

Also, ich bin mit 15 Jahren nach Deutschland gekommen und hatte aus diesem Grund keinen eigenen Pass, in dem russischen Pass meiner Mutter stand ich mit Tochter Olga drin. Die Schreibweise im russischen Pass war : Vorontsov.

Wir hatten damals in Deutschland Asyl beantragt, ich bin aus dem Verfahren ausgeschieden, da ich unbedingt heiraten wollte ( naja, mit 19 kommt man auf alle möglichen Ideen). Die Schreibweise im Familienbuch ist Woronzow - was ich und meine Eltern toll finden, und es so bleiben sollte Smiley. So werden wir überall geführt.

Aber das ganze kam ins Rollen, als ich meine Einbürgerung beantragt habe. Mein Gott, hätte ichs bloss nicht getan! Nun bin ich geschieden, Staatenlos und kann meinen Mädchennamen nicht wieder annehman, weil ich den nicht lesen kann.

Heute haben wir eine zweite sofortige Beschwerde beim Amtsgericht eiglelegt. Ich habe das Gefühl gegen einer Wand zu laufen.

Ah ja, die einbürgerung habe ich damals im Land Brandenburg beantragt, diese wurde wegen meiner Scheidung abgelehnt. Jetzt läuft der zweite Antrag, nun in NRW - und intteressant is - hier will es keiner wissen wie mein Name nun war, ist oder sein wird.

Verstehe echt nichts mehr.

Danke im voraus!

Liebe Grüsse

Olga Fragezeichen
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ronny
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Antwort #3 - 03.05.2005 um 18:42:52
 
Zitat:
Die Schreibweise im Familienbuch ist Woronzow - was ich und meine Eltern toll find


Nun,

bis zum Beweis der Unrichtigkeit gilt erstmal diese Schreibweise.

Was für ein Verfahren läuft beim AG , eine Berichtigung nach § 47 PStG?

Dann siehts so aus als hättest Du Pech.
Denn die Schreibweise Vorontsov ist die "richtige" auch nach der Rechtsprechung des EuGH, weil Dein (ehem.) Heimatstaat die so im Paß dokumentiert hat(te).

Da bleibt nur eins:

Namensänderung beantragen, aber das geht nur, wenn Du "anerkannt" staatenlos bist.
Ansonsten bleibt nur abzuwarten, bis Du Deutsche geworden bist, dann geht das auch mit der Namensänderung in Woronzow.

Einen wichtigen Grund für die Namensänderung nach § 3 NamÄndG könnte man mit der langjährigen gutgläubigen Namensführung schon begründen.

Kostet allerdings Geld (2,50 bis 1022 Euronen).

Grüße
Ronny
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Antwort #4 - 03.05.2005 um 18:55:20
 
Lieber Ronny,

muss ma nachschlagen nach welchen § es läuft, aber Du wirst schon Recht haben.

Weisst Du, es wär auch nicht das Problem, wenn wir Vorotsov heissen würden, aber seit neuestem heissen wir nun Voroncov! *heul

Und bei mir wärs noch nicht das schlimmste, aber meine eltern leben mit einer Duldung - klasse Sache, sage ich Dir.

Du sagst, anerkannte Staatenlose. Wer erkennt mich eigentlich an????


Vielen lieben Dank!

Olga ???
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Antwort #5 - 03.05.2005 um 19:03:47
 
Zitat:
Du sagst, anerkannte Staatenlose. Wer erkennt mich eigentlich an


Du müßtest einen Antrag bei der ABH stellen, aber davon hab ich ned soviel Ahnung.

Die Staatenlosen mit dem entsprechenden Vermerk/ Ausweis unterliegen dem deutschen Personalstatut und könnten ein FamBuch beantragen sowie die sog. öffentlich-rechtliche Namensänderung nach § 3 NamÄndG.

Wer hat denn das Verfahren beim AG eingeleitet?

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 03.05.2005 um 19:15:24
 
Hallo Ronny,

diesen Antrag hat merkwürdigerweise Ordnungsamt eingeleitet. - die sind wohl am unausgelastendsten oder so.

Das ganze läuft unter dem Deckmantel von § 49 der Dienstanweisung für Standesbeamte - warum auch immer.

Und meine Mutter sagte gerade am Telefon - sie und mein Vater werden jetzt doch Vorontsov und ich Voroncov! Also , haben wir nun nix miteinander zu tun. Ich frage mich ernsthaft ob man so die steuergelder ausgeben sollte, aber naja.

Und mit dem staatenlosenpass weiss ich auch nicht weiter - die haben alle keine Lust es zu bearbeiten, muss wohl zum Leiter der Behörde gehen, wenns dann hilft, was ich nicht glaube.

Ich bin in der Hölle!

Liebe Grüsse

Olga explo
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Antwort #7 - 03.05.2005 um 19:23:38
 
Zitat:
Ich frage mich ernsthaft ob man so die steuergelder ausgeben sollte, aber naja.


Na ja Olga (ohne Häkchen  Zwinkernd     ) die machen auch nur ihren Job,

und den Namen hat wenn ich es richtig sehe Euer Heimatstaat mal so und mal so

geschrieben. Ich vermute mal Du meinst § 49 Abs. 5a der DA, das wäre schon die richtige

Hausnummer für die Schreibweise der Namen.

Da ist dann DE nicht schuld dran, weil das kyrillische so oder so geschrieben wurde.

Und letztlich verbockt, weil er die Internationalen Normen (ISO R 9) nicht akzeptierte hat

das der EuGH.


Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 03.05.2005 um 19:32:29
 
Danke Ronny ( schreibweise laut iso unbekannt Smiley))).

Heimatstaat hat imma Vorontsov geschrieben, Deutschland imma Woronzow und nu bin ich Voroncov und nicht die Tochter meiner eltern! * traurig lachen muss

Aba ich bin die falsche - mit mir werden die alle noch was erleben - auch wenn ich dafür zum EUGH muss..


Smiley))

Olga ohne Hacken Smiley
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ronny
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Antwort #9 - 03.05.2005 um 19:51:52
 
Zitat:
Ronny


Evtl nach "Kyrilisierung" :

Poni  grin

Zitat:
auch wenn ich dafür zum EUGH muss..


Einfacher wird das nach der Einbürgerung sein mit einer Namensänderung.

Zum EuGH kommst Du nicht so einfach, und bis dahin bin ich vielleicht nicht mehr im Amt  Zwinkernd

Selbst zum BGH kommst Du nur wenn die sofortige (weitere) Beschwerde beim OLG erfolglos sein sollte und das OLG von einer Entscheidung eines andren OLG abweichen will.

Mir sind da aber derzeit keine Beschlüsse in Deinem Sinne bekannt.

Trotzdem Zwinkernd

Viel Glück
Ronny

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Antwort #10 - 03.05.2005 um 19:56:35
 
:prosst:

Ich danke dir für alles!

Liebe Grüsse

Olga
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Antwort #11 - 03.05.2005 um 19:58:05
 
Zitat:
Ich danke dir für alles!


Hi Olga,

NP, gern geschehen. :prosst:

Liebe Grüße
Ronny
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Antwort #12 - 07.05.2005 um 09:52:01
 
hallo olga, du hast sicher einen vor- vaters- und familiennamen.
dein vor- und dein familienname steht -auch in lateinischen buchstaben- in deinem bzw. dem pass deiner mutter . diese schreibweise, die der heimatstaat in einer öffentl. urkunde = reisepaß in lateinischen buchstaben erwähnt hat, ist gültig in deutschland, unabhängig von der ansonsten notwendigen translitertation ( die müßte nur bezüglich deines vatersnamens angewandt werden, weil der ja in den pässen nur in kyrillischen schriftzeichen erwähnt ist).
steht übrigens auch in § 49 der dienstanweisung.  du mußt dich sicher auch mit einer geschlechtsspezifischen abwandlung deines familiennamens zufrieden geben ( -ova ). ansonsten hat ronny ja schon alles beantwortet.
gruß -lennart-
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lennart
 
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Antwort #13 - 07.05.2005 um 22:16:32
 
Hallo Lenart!

Auch Dir einen herzlichen Dank! Smiley

Könnt ihr euch eigentlich vorstellen, wie müde einen das ganze ( nicht nur ISO) in fast 15 Jahren machen kann?

Gruss

Olga
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