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Welcher Nachname?? (Gelesen: 4.654 mal)
Kalbim
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Amor omnia vincit..


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welcher Nachname??
29.04.2005 um 15:53:17
 
Hallo ihr Lieben, hab da mal eine... na ja... vielleicht etwas merkwürdige Frage. :-P

Also mein Freund und ich haben entschieden in dänemark zu heiraten, haben uns auch schon mit dem Amt dort auseinander gesetzt, mein Freund sollte heute in meiner Abwesenheit auch alles nötige rüber faxen etc. Na ja, nun zu meiner Frage, wir streiten seit einiger zeit darüber wessen Nachnamen wir annehmen. Also ich will meinen eigentlich lieber behalten, er will natürlich auch seinen behalten (und hätte am liebsten ich nehm seinen auch an) Zwinkernd Nun also meine Frage, wie ist denn das in Dänemark? Können wir das überhaupt entscheiden, ob seinen, meinen oder jeder seinen eigenen Nachnamen???

Und wie ist das dann hier in Deutschland? Mal so allgemein... wenn ich mich in 2 Jahren doch entscheide, SEINEN Nachnamen tragen zu wollen, kann man das dann noch ändern???  :roll
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Kalbim shyvox  
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.04.2005 um 20:19:32
 
H(a)i,

die Antwort ist einfach. Eine vor dem dänischen Standesamt abgegebene Namenserklärung gilt nur in DK. Also behaltet ihr eure jetzigen Namen. Um in Deutschland einen gemeinsamen Namen zu führen, müsst ihr die Namenserklärung vor einem deutschen Standesamt abgeben.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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lennart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #2 - 30.04.2005 um 08:58:20
 
hallo kalbim, welche staatsangehörigkeiten habt ihr beide denn?
gruß -lennart-
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lennart
 
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.04.2005 um 12:11:07
 
Hallo Kalbim,
Zitat:
Nun also meine Frage, wie ist denn das in Dänemark? Können wir das überhaupt entscheiden, ob seinen, meinen oder jeder seinen eigenen Nachnamen???

Und wie ist das dann hier in Deutschland?

Und nicht zu vergessen, wie ist es in Pakistan?

Zitat:
Namensführung in der Ehe

Grundsätzlich richtet sich die Namensführung eines jeden Ehegatten nach seinem Heimatrecht. Falls ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte er sich zunächst an seine Heimatbehörde bzw. sein Konsulat in Deutschland zur Festlegung seiner Namensführung wenden. Sie können jedoch auch beim Standesamt Ihres Wohnsitzes durch eine nachträgliche Erklärung für die Namensführung deutsches Recht wählen. Voraussetzung ist, dass ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, oder zumindest ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Nach deutschem Recht gibt es folgende Möglichkeiten:
Wenn die Ehegatten keine Erklärung abgeben, behalten sie den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen auch in der neuen Ehe bei.

Beide Ehegatten können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten entweder den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen bestimmen (diese Erklärung kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden). Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen.

Bitte legen Sie in jedem Fall die Original-Heiratsurkunde, zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen inländischen amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer bei uns vor.

In einigen Ländern kann bereits bei der Eheschließung ein gemeinsamer Familienname bestimmt werden, so dass eine neue Namenswahl in Deutschland ausgeschlossen ist.

http://www.grafing.de/data/ordnungsamt/Ehe_Ausland.htm


Zitat:
Pakistan

Das Namensrecht ist nicht kodifiziert. Es beruht auf den Traditionen der jeweiligen Religionsgemeinschaften und zeichnet sich durch besondere Flexibilität aus.
Jeder Ehegatte behält seine bisherigen Eigennamen und kann diese Namen jederzeit ändern.

http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_161630/Internet/Content/Themen/Auslaender__Flu...


Bei der "unkomplizierten" Eheschliessung in Dänemark geht es vor allem deshalb schneller, weil Dänemark fast gar nicht überprüft, ob der pakistanische Verlobte bereits verheiratet ist (oft nur Eigenangaben!).
Ich würde das an Deiner Stelle 100% sicher wissen wollen, da gibt es genug Horrorgeschichten. Warst Du schon in Pakistan? Kennst Du seine Familie? Wird jemand aus seiner Familie bei Eurer Hochzeit dabei sein?


Auch ganz wichtig: Hast Du schon über einen (islamischen) EHEVERTRAG nachgedacht?

Infos über islamischen Ehevertrag
http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/druckversion.htm  -> islamische Eheschliessung lesen
http://www.diakonie.de/de/html/hilfe/544_2914.html  -> pdf lesen
http://www.huda.de/projekte/   -> kostenlos Muster für islamischen Ehevertrag bestellen

Die wohl besten Infos gibt es beim Bundesverwaltungsamt:
http://www.bva.bund.de/aufgaben/auswanderung/fragen/unterseite19/index.html -> Broschüre Nr. 10 bestellen
Zitat:
beim

Raphaelswerk, 10963 Berlin, Stresemannstr. 66
AnsprPartn.: Christina Busch (Beratung)
Sekr. Edeltraud Buchholz
Tel.: (0 30) 25 45 03 27
Fax: (0 30) 25 45 03 99
E-Mail: berlin@raphaels-werk.net
Geschäftszeiten:Mo-Do 9-12, 14-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr
persönliche Beratung nach Vereinbarung

oder

Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree
12053 Berlin, Morusstr. 18 A
AnsprPartn.: Eta Abasow
Tel.: (0 30) 68 24 77 20
Fax: (0 30) 68 24 77 12
E-Mail: eta.abasow@debitel.net
Geschäftszeiten:tel. Sprechzeiten:
Mo u. Do 10-12 Uhr, Mi 14-16 Uhr;
persönliche Beratungen nach Vereinbarung


Auch noch interessant:

Pakistan-Forum
http://www.foren.de/system/user_Pakistanischdeutschebeziehungen.html

Pakistanisches Eherecht zum nachlesen:
http://www.vakilno1.com/saarclaw/pakistan/muslim_family_laws_ordinance.htm

Beratungsstelle für binationale Partnerschaften:
http://www.verband-binationaler.de/regionalstellen/#iaf%20Berlin

Viel Glück!
eishennig
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.05.2005 um 12:23:21
 
Mal generell: ich rate bei binationalen Ehen generell vom gemeinsamen Familiennamen ab. In vielen Fällen - man lese sich nur durch eine Unzahl von Postings, wo russische oder ukrainische Frauen den Namen des deutschen Ehemannes angenommen haben und dadurch eventuell ihr Pass ungültig wird - ist es den Ärger nicht wert, in anderen - früher in Spanien - wirkte dies, als ob es sich um Geschwister handele. Letzteres hat mal dazu geführt, dass eine Bekannte von mir und ihr spanischer Ehemann kein Hotelzimmer bekamen.
In vielen Ländern kommt es zur sog. hinkenden Namensführung, Türkei z.B. akzeptiert nicht den Namen der Frau als Ehenamen, wird dann im Pass des Mannes nicht geändert.
Im vorliegenden Fall wäre es wohl egal, aber man muss dann in D noch eine Menge Papiere beschaffen - ich rate ab.
Eishennig, dein Standardmisstrauen finde ich nicht so lecker.
Gruß
Anne
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.05.2005 um 15:09:01
 
Zitat:
Türkei z.B. akzeptiert nicht den Namen der Frau als Ehenamen, wird dann im Pass des Mannes nicht geändert.


Hallo Anne!
Leider muss ich dir in diesem Punkt wiedersprechen.
Nach einer abgeschlossene Ehe hat die Frau nach den Gesetzen das Recht ihren Familien Namen auch zu behalten. Sie muß aber auch den Namen von Ihrem Mann annhemen. Zum Schluß sieht es so aus:
Vorname des Ehefraues + Name des Ehemannes +  Geburtsname des Ehefraues .
Vor ca. 1 Monat hat das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine türkische Anwältin die die Türkei verklagt hatt Recht gegeben, dass sie ihren Geburtsnamen vor dem Namen ihres Mannes annhemen kann.

Es ist auch möglich als Mann den Namen des Ehefauen anzunehmen. Aber dazu muß man den Antrag bei dem Amtgericht stellen. Als Bespiel kann ich dir die Familie von Tansu Ciller geben.
Die ehemalige Ministerpresidentin der Türkei hat nach der Ehe (war ca. in der 60er Jahren) ihren Namen behalten und ihr Mann hat ihren Namen übernommen.


LG
Caya
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.05.2005 um 18:28:57
 
Zitat:
Mal generell: ich rate bei binationalen Ehen generell vom gemeinsamen Familiennamen ab.

Ein so genereller Rat macht keinen Sinn, da die Angelegenheit davon anhängt, welche Staatsangehörigkeiten vorliegen bzw. welche Namensrechte anzuwenden sind. Es gibt durchaus Konstellationen, bei denen ein gemeinsamer Ehename ohne Probleme möglich ist.

Abu
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daniela1976
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.05.2005 um 11:41:01
 
hallo
wir haben letzte Woche in DK geheiratet ohne Probleme...am  :happy:Montag waren wir gleich auf dem Rathaus Steuerkarte ändern..danach sind wir zum Standesamt weil ich eine Namenserklärung abgeben wollte dieser sagte mir das brauche ich nicht tun in der Urkunde steht ja mein neuer name drin(es stimmt alles und ist gültig)da das DK und D namensrecht identisch sind) er riet mir nur zu einem Stammbuch anlegen ich musste nur die urkunde..meldebescheinigung..geburtsurkunde von uns und den kindern vorlegen...nächste woche kann ich alles wieder abholen und es ist dann alles geregelt er meinte eben das mit dem stammbuch wäre besser da ich dann eine Deutsche Urkunde habe was das ändern der Papiere vereinfacht(die auf der Ausweis stelle haben sich nicht getraut einfach den namen zu ändern)sogar die kinder die noch meinen Mädchennamen haben werden gleich mit um geändert...also war alles ganz easy.
gruß daniela
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.05.2005 um 21:03:43
 
H(a)i,

@daniela1976

Warum postest Du diesen Text in mehrere Gruppen  Fragezeichen

Wegen des Namens wird dir bestimmt noch Ronny antworten, meiner Meinung nach ist die Antwort des Standesamts falsch.

mfg
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Kalbim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 08.05.2005 um 18:38:45
 
Hallo ihr Lieben!

Danke erst mal für die Antworten!!
Falls es noch nicht aus bisherigen Antworten hervorging. Mein Verlobter ist Pakistaner, ich bin Deutsche.. Zwinkernd
Daniela, ich wollte mal fragen, da es bei mir ja ähnlich aussieht, wie denn die Hochzeit in DK ablief?? Würdest du dich per Mail bei mir melden?? Das wäre super lieb!!! Smiley

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 09.05.2005 um 10:01:48
 
Hallo
also wenn der beamte mich falsch informiert wieso habe ich dann keine erkärung abgeben müssen er sagte mir doch das es aus der Urkund ersichtlich sei wie ich jetzt heise und riet mir nur zu einem Familienbuch das heute fertiggestellt ist bei uns war es halt so und das das namensrecht für D,DK und HR ist identisch .Und da ich mich vorher auch in Berlin erkundigt hatte weil ich wissen wollte wie lange das dauert wenn es darüber geht bekam ich die selbe auskunft.Letzendlich ist es mir auch egal die hauptsache ist die haben den nachnamen ohne probleme annerkannt.
was das antworten von mehrern beiträgen betrifft es sind halt versch. themen gewesen also habe ich da auch meine Erfahrung mitgeteilt.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #11 - 09.05.2005 um 12:16:10
 
Zitat:
Und wie ist das dann hier in Deutschland? Mal so allgemein... wenn ich mich in 2 Jahren doch entscheide, SEINEN Nachnamen tragen zu wollen, kann man das dann noch ändern


Hallo Kalbim,

es kommt darauf an, ob Dein pak. Ehemann überhaupt einen Vor- und einen Familiennamen führt, in dem Paß müßte dann drin stehen: Name, Surname.

Ansonsten gibt es in DK keine Möglichkeit für den deutschen Rechtsbereich wirksam seinen Namen zu bestimmen, da er einen sog. Eigennamen führt (ggf. mehrere).

Dann wäre eine Namensbestimmung in Deutschland erforderlich über den Art. 10 EGBGB und eine sog. Angleichung.

Wenn ihr in DK keine Bestimmung eines Ehenamens vornehmen könnt, oder wollt geht das ebenfalls über den Art. 10 EGBGB unbefristet in Deutschland.

allgemein @thread:

Eine in DK vorgenommene Namensbestimmung wirksam für den deutschen Rechtsbereich geht eigentlich nur, wenn sie nach einem der beiden in Frage kommenden (Heimat-)Namensrechte möglich ist und dem Willen der Erklärenden entspricht.
Eine zwar nach dänischem Recht beurkundete und in der Heiratsurkunde dokumentierte Namenserklärung ist im Falle einer Nichtübereinstimmung mit einem der beiden Namensrechte auf alle Fälle unwirksam.

Gleiches gilt für eine (bei deutscher Beteiligung) zwar nach dem ausländischen Namensrecht getroffenen Bestimmung, welche sich nur über eine Rechtswahl nach Art. 10 EGBGB erschließen würde. Denn diese ist nur im Inland möglich und nicht in DK.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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