Zitat:Liebe Gina,
bitte lies den Satz von Ronny noch mal durch. Ich habe den wesentlichen Teil daraus fett markiert.
Ich kann verstehen, dass Du Deinem Verlobten helfen willst. Ich würde das für meinen Mann auch tun. Aber das kannst Du am besten, indem Ihr Eure Eheschließung vorantreibt. Danach könnt Ihr versuchen, die Kinder nach Deutschland zu holen. Vorher ist da ganz sicher keine Chance.
Eine Alternative wäre da vielleicht noch (weiß nicht, ob das für Euch in Frage kommt), dass Dein Verlobter in sein Heimatland geht, sich dort um die Kinder kümmert und Ihr dort heiratet. Vielleicht kannst Du ja dann anschließend im Rahmen der Familienzusammenführung Deinen Mann mit Kindern nach Deutschland holen. Dann wären sie aber in der Zwischenzeit schon mal versorgt.
Hi Gina,
ich kann Dich zwar verstehen, allerdings fällt mir das bei Deinem Freund sehr schwer.
Ich bin selbst Vater und würde niemals meine Kinder allein lassen, schon gar nicht, wenn
diese Notlage eintritt.
Im übrigen möchte ich Dir mitteilen, dass ich kein Richter bin und mich auch nicht als solcher aufspiele. Ich finde es höchst merkwürdig, wenn Du Dich persönlich angegriffen fühlst, denn Du scheinst doch diejenige zu sein, die persönlich wird.
Wie es auch sei, die Rechtlage ist schon sehr eindeutig:
Ausreispflicht heißt kein Bleiberecht und schon gar nicht Familie nachholen.Selbst bei einer Heirat ist der Kindernachzug noch höchst zweifelhatf, da dazu weitere
enge Kriterien angelegt werden müssen. Es sind schließlich nicht Deine leiblichen Kinder
und vielleicht sind sie bereits zu alt oder wollen am Ende gar nicht hierher etc ....
Die Allgemeinheit im Bundesgebiet soll gem. dem Gesetzgeber zumindest nicht
die Verantwortung und den Lebensunterhalt übernehmen.
:lma2
Vielleicht schaust Du einfach einmal ins Gesetz ! Die gelten übrigens für jedermann !
Bruno