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Duldung---Nachzug von Kindern möglich? (Gelesen: 5.355 mal)
Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duldung---Nachzug von Kindern möglich?
Antwort #15 - 07.05.2005 um 20:57:12
 
Zitat:
Liebe Gina,

bitte lies den Satz von Ronny noch mal durch. Ich habe den wesentlichen Teil daraus fett markiert.

Ich kann verstehen, dass Du Deinem Verlobten helfen willst. Ich würde das für meinen Mann auch tun. Aber das kannst Du am besten, indem Ihr Eure Eheschließung vorantreibt. Danach könnt Ihr versuchen, die Kinder nach Deutschland zu holen. Vorher ist da ganz sicher keine Chance.

Eine Alternative wäre da vielleicht noch (weiß nicht, ob das für Euch in Frage kommt), dass Dein Verlobter in sein Heimatland geht, sich dort um die Kinder kümmert und Ihr dort heiratet. Vielleicht kannst Du ja dann anschließend im Rahmen der Familienzusammenführung Deinen Mann mit Kindern nach Deutschland holen. Dann wären sie aber in der Zwischenzeit schon mal versorgt.


Hi Gina,

ich kann Dich zwar verstehen, allerdings fällt mir das bei Deinem Freund sehr schwer.
Ich bin selbst Vater und würde niemals meine Kinder allein lassen, schon gar nicht, wenn
diese Notlage eintritt.

Im übrigen möchte ich Dir mitteilen, dass ich kein Richter bin und mich auch nicht als solcher aufspiele. Ich finde es höchst merkwürdig, wenn Du Dich persönlich angegriffen fühlst, denn Du scheinst doch diejenige zu sein, die persönlich wird.
Wie es auch sei, die Rechtlage ist schon sehr eindeutig:
Ausreispflicht heißt kein Bleiberecht und schon gar nicht Familie nachholen.

Selbst bei einer Heirat ist der Kindernachzug noch höchst zweifelhatf, da dazu weitere
enge Kriterien angelegt werden müssen. Es sind schließlich nicht Deine leiblichen Kinder
und vielleicht sind sie bereits zu alt oder wollen am Ende gar nicht hierher etc ....
Die Allgemeinheit im Bundesgebiet soll gem. dem Gesetzgeber zumindest nicht
die Verantwortung und den Lebensunterhalt übernehmen. disco :lma2

Vielleicht schaust Du einfach einmal ins Gesetz ! Die gelten übrigens für jedermann ! Smiley

Bruno
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 09.05.2005 um 12:56:47
 
ich finde die frage gar nicht so verkehrt und sehe auch den sinn in den verschiedenen meinungsäußerungen...

allerdings fällt mir sehr auf, dass hier jemand mehrfach seine vorurteile auspackt und mit smilies untermalt oder mit persönlichen angriffen, wobei ich da auch die autorin des ausgangsthreads meine...

denn gina möchte eine lösung, die ihrem wunsch entspricht und z.b. bruno versucht die gesetzeslage zu erklären und den punkt am ende des gesetzestextes besonders fett zu gestalten...

ich finde es aber schade, dass es am ganzen vorbei geht...

wenn die beiden ihre heirat geplant haben und demnächst heiraten werden, ist es doch nicht verwerflich über das nachholen der kinder nachzudenken...zumal bis dato die existenz der kinder gesichert war und nun die festen ins wanken kommen...

und wenn die kriterien des kindernachzugs erfüllt sind (wohnraum, finanzielle mittel, evtl. auch schon sprache), warum nicht? bei diesem bsp. bin ich auch "pro familie".

liebe grüße. feffi.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 09.05.2005 um 17:28:32
 
Zitat:
Selbst bei einer Heirat ist der Kindernachzug noch höchst zweifelhatf, da dazu weitere enge Kriterien angelegt werden müssen.
Die Aussage geht mir ein bißchen zu weit. Die einzige Hürden, die dann zu nehmen wären, sind das alleinige Sorgerecht und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Zitat:
Es sind schließlich nicht Deine leiblichen Kinder...
???   Wenn es Ihre Kinder wären, wären sie deutsch und könnten jederzeit nach D einreisen.

Zitat:
... und vielleicht sind sie bereits zu alt...
Nein, sind sie nicht, denn sie sind 7 und 10.

Abu
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 09.05.2005 um 19:52:31
 
Hallo,

es ist nicht meine Absicht Gesetzestexte fett zu gestalten und auch bloße
Wünsche zu erfüllen. Ich bin Mitarbeiter in einer ABH und habe jeden Tag
diese Fragen anhand der bestehenden Gesetzeslage zu beurteilen.
Es sind schlicht Fakten, die sich aus dem Gesetz selbst ergeben oder oftmals
auch Erfahrungen.  Dies dazu.

Ich finde es allerdings persönlich höchst merkwürdig, wenn ein Vater sich Sorgen um
seine Kinder macht und dabei den schwierigeren und zeitraubenderen Weg gehen
will. Mir komen dann regelmäßig Zweifel an der Ernsthaftigkeit seines Vorhabens.
Sorry, aber darüber mus auch nachgedacht werden.

Gruß
Bruno
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 09.05.2005 um 20:01:47
 
Zitat:
Die Aussage geht mir ein bißchen zu weit. 


warum das ?

Zitat:
???   Wenn es Ihre Kinder wären, wären sie deutsch und könnten jederzeit nach D einreisen.


dann hätten wir hier auch nichts zu schreiben, oder ?

Bruno

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Abu
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Antwort #20 - 09.05.2005 um 23:54:56
 
Zitat:
warum das ?

Weil nach einer Heirat und Erteilung einer entsprechenden AE der Kindernachzug nicht "höchst zweifelhaft" ist, wie Du Dich ausdrückst, sondern hierauf ein Rechtsanspruch besteht, sofern die Bedingungen, die ich skizziert hatte, erfüllt sind.

Zitat:
dann hätten wir hier auch nichts zu schreiben, oder ?

???   Muß ich das verstehen?

Abu
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ronny
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Antwort #21 - 09.05.2005 um 23:57:59
 
Zitat:
Wenn es Ihre Kinder wären, wären sie deutsch und könnten jederzeit nach D einreisen.

Zitat:
dann hätten wir hier auch nichts zu schreiben, oder ?

Zitat:
Muß ich das verstehen


Ich verstehe das so, dass in diesem Falle eine ausländerrechtliche Frage obsolet wäre  Zwinkernd

Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Antwort #22 - 10.05.2005 um 09:12:18
 
Ronny,

Danke für Deine Bemühungen, aber soweit war ich auch schon.

Deshalb hatte ich mich ursprünglich auch über Bruno's Bemerkung gewundert:
Zitat:
Selbst bei einer Heirat ist der Kindernachzug noch höchst zweifelhatf, da dazu weitere
enge Kriterien angelegt werden müssen. Es sind schließlich nicht Deine leiblichen Kinder...

Zitat:
???   Wenn es Ihre Kinder wären, wären sie deutsch und könnten jederzeit nach D einreisen.


Ist ja jetzt auch egal...

Abu

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Gina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #23 - 11.05.2005 um 18:48:30
 
Hallo Feffi und Abu,

erstmal rechtherzlichen Dank für Eure Informationen. Ich bin froh, dass es doch noch Menschen gibt, die einfach sachlich bleiben....

Hallo Bruno,
auch Dir ein Dankeschön, ich kann mir vorstellen, dass Du sehr viel siehst in Deinem Job....

Dennoch, trotz vieler Bedenken sind nicht alle Menschen gleich.....

Mein Verlobter hat sich sehr wohl um seine Kinder gesorgt, denn er wußte , dass sie gut versorgt bei seiner Schwester  waren. Leider ist nun mal jetzt etwas passiert womit keiner gerechnet hat.
Und glaube mir, wir spielen wirklich mit dem Gedanken dorthin zu fliegen, nur leider mangelt es an dem nötigen Kleingeld....

Trotz allem, wir werden heiraten.............


Liebe Grüße Gina
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