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Familiennachzug Berechtigung zur Erwerbstätigkeit? (Gelesen: 793 mal)
niko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug Berechtigung zur Erwerbstätigkeit?
07.05.2005 um 16:05:53
 
Für die Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einer sonstigen Familienangehörigen einer Deutschen nach § 36 AufenthG prüft die ABH ob für eine bereits seit 2001 ausgeübte Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis zu erteilen ist. Es handelt sich um eine zustimmungsfreie Beschäftigung im Sinne des § 3 BeschVerfV.

Es handelt sich um meine Schwiegermutter. Meine Frau ist Deutsche.

Ich frage mich weshalb Unterlagen (Stellenbeschreibung und drei letzten Gehaltsabrechnungen) für die Entscheidung eines Antrages auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis angefordert werden. Sind nicht bereits generell sonstige Familienangehörige von Deutschen nach § 28 Abs. 5 AufenthG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt? Bezieht sich Absatz 5 nur auf die Aufenthaltserlaubnisse der in Absatz 1 genannten Familienangehörigen oder auch auf die Aufenthaltserlaubnisse der in in Absatz 4 genannten sonstigen Familienangöhrigen von deutschen?
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.05.2005 um 17:04:32
 
Zitat:
Sind nicht bereits generell sonstige Familienangehörige von Deutschen nach § 28 Abs. 5 AufenthG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt? Bezieht sich Absatz 5 nur auf die Aufenthaltserlaubnisse der in Absatz 1 genannten Familienangehörigen oder auch auf die Aufenthaltserlaubnisse der in in Absatz 4 genannten sonstigen Familienangöhrigen von deutschen?

Hi Niko,

Nach meinem Verständnis bezieht sich § 28 Abs. 5 nur auf die in § 28 Abs. 1 genannten engen Familienangehörigen, da für sonstige Familienangehörige durch § 28 Abs. 4 auf § 36 verwiesen wird und somit m. E. deutlich gemacht wird, daß § 28 in diesem Fall nicht gilt. 

Abu
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