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wohnungswechsel bei duldung (Gelesen: 11.031 mal)
gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 03.05.2005 um 22:48:44
 
Die Duldung ist grundsätzlich auf das Bundesland, ggf. sogar auf den Landkreis begrenzt, vgl. § 60a AufenthG. Außer in Fällen der Ehe und Familie (Artikel 6 Grundgesetz) sind jedenfalls von der Beschränkung auf das Bundesland in der Praxis rechtlich wohl kaum Ausnahmen durchsetzbar.

Zudem kann bei Duldung in vielen Fällen auch eine Abschiebung drohen.

Ich will Euch nicht zu nahe treten, aber: Heiraten wäre für Euch schon eine durchaus ernsthaft zu erwägende Option, weil eben leider nur so nicht nur die örtliche Trennung, sondern vor allem auch die Gefahr der Abschiebung und die weiteren mit der Duldung verbundenen Integrationshindernisse (ggf. Gemeinschaftsunterkunft, meist keine Arbeitserlaubnis, oft keine Ausbildungserlaubnis , Beschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, etc.) aus der Welt zu schaffen sind.

Ein nachgeholtes Visumsverfahren zur Eheschließung sollte für Duldungsinhaber nicht erforderlich sein, § 39 Nr. 5 AufenthV. Allerdings sind die erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Und es besteht ab Eheschließung und Aufenthaltserteilung dann (für mindestens zwei Jahre..) eine neue Abhängigkeit: Der Aufenthalt ist nur zulässig, wenn die Ehe (das zusammenleben) funktioniert, erst nach zwei Jahren besteht dann ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht, § 31 AufenthG.

schöne Grüße

gc
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gwendoline
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #16 - 10.05.2005 um 11:02:07
 
hallo

heiraten wollen wir beide noch nicht...
ferner ist es für ihn auch nicht so ohne weiteres möglich die erforderlichen dokumente zu besorgen. zu seiner familie hat er keinen kontakt, da er keine adresse hat und seine eltern auf einem dorf leben (ohne telefon), so dass er sie nicht erreichen kann, von seinen geschwistern weiß er noch weniger. und einen termin bei der botschaft hat er bisher auch noch nicht bekommen, obwohl er dort schon zig mal zusammen mit einer angestellten aus dem asylheim angerufen hat. aber bis auf vertröstungen oder abwimmeln hat er dort leider nichts erreichen können.
wie sähe es überhaupt aus, wenn er tatsächlich einen pass besorgen könnte, und dieser vom standesamt an die zuständige ausländerbehörde weitergeleitet würde, wodurch seine abschiebung resultieren könnte... hätte man da überhaupt einen "schutz"?

für uns wäre auch erstmal wichtiger zu sehen, wie ein zusammenleben, welches eine woche oder ein wochenende überschreitet, funktionieren würde.
wir könnten ja einfach auf die räumlichen beschränkungen pfeifen und er bliebe die ganze zeit bei mir, außer an den tagen, an denen er seine duldung verlängern muss. es könnte nur problematisch werden, wenn sie ihn dann hier kontrollieren, und er sich hier quasi ohne erlaubnis aufhält.
wir haben allerdings beide bedenken, dass jede rechts- bzw. auflagenüberschreitung zukünftige schritte negativ beeinflussen würde und halten uns deswegen an die auflagen, so schwer es auch sein mag...

mfg gwen
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 10.05.2005 um 13:07:04
 
Hallo Gwen,

von einem heimlichen Aufenthalt bei Dir kann ich nur abraten. Wenn Dein Freund in eine Kontrolle kommt, kann es passieren, dass er wegen des falschen Aufenthaltsortes sofort in Abschiebehaft genommen und abgeschoben wird. (so geschehen bei einem mazedonischen Bekannten von uns, der leider nicht auf uns hören wollte ... Griesgrämig )

Deshalb kann ich Euch nur raten: Nehmt die Trennung und die Anfahrten in Kauf.

Wenn er abgeschoben würde, bekäme er auch eine Wiedereinreisesperre, was die Sache dann noch schwieriger macht ...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 10.05.2005 um 13:21:58
 
Hallo Gwendoline,

Zitat:
wir könnten ja einfach auf die räumlichen beschränkungen pfeifen und er bliebe die ganze zeit bei mir, außer an den tagen, an denen er seine duldung verlängern muss. es könnte nur problematisch werden, wenn sie ihn dann hier kontrollieren, und er sich hier quasi ohne erlaubnis aufhält.
wir haben allerdings beide bedenken, dass jede rechts- bzw. auflagenüberschreitung zukünftige schritte negativ beeinflussen würde und halten uns deswegen an die auflagen, so schwer es auch sein mag...

Das siehst Du völlig richtig, zumal das seit dem 1.1.2005 verschärft wurde:
Zitat:
Wiederholter Verstoß gegen die räumliche Beschränkung der Duldung

Im neuen AufenthG ist der wiederholte Verstoß gegen die räumliche Beschränkung der Duldung (§ 61 I AufenthG) jetzt eine Straftat (§ 95 I Nr. 7 AufenthG).
Der Erstverstoß bleibt gem. § 98 III Nr. 1 AufentG wie bisher ordnungswidrig.

http://www.westphal-stoppa.de/ReportAuslR.htm

Muss er in Sachsen-Anhalt auch
Gebühren für die "Urlaubsscheine"
bezahlen?

Der Fall mit der sofortigen Abschiebehaft müsste noch einen anderen Hintergrund haben.. so einfach geht das nicht.

eishennig
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PeterLu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #19 - 10.05.2005 um 13:53:19
 
Siehe § 62 Abs. 2 Ziffer 2 Aufenthaltsgesetz.
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gwendoline
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #20 - 11.05.2005 um 10:51:07
 
servus

gebühren für die urlaubsscheine müssen wir bisher nicht bezahlen, ich hab auch das gefühl, dass die frau, die die ausstellt uns irgendwie "positiv gesonnen" ist, denn bisher hat sie noch keinen antrag von uns abgelehnt.
es kommt halt jedesmal der freundliche hinweis "dann aber erst nächsten monat wieder"

was leider leider unumgänglich is...

aber wie siehts denn mit der anderen frage meinerseits aus: Zitat:
wie sähe es überhaupt aus, wenn er tatsächlich einen pass besorgen könnte, und dieser vom standesamt an die zuständige ausländerbehörde weitergeleitet würde, wodurch seine abschiebung resultieren könnte... hätte man da überhaupt einen "schutz"?


wäre ja auch nich schlecht zu wissen, bevor man überhaupt anfängt derartige pläne zu schmieden.

dank an euch alle
gwen
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 11.05.2005 um 23:46:12
 
Hallo gwendoline,
aus welchem Land kommt dein Schatz  Fragezeichen
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Djamila
 
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gwendoline
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #22 - 12.05.2005 um 14:17:48
 
holla djamila

er kommt aus mali, wieso?

mfg gwen
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