Ich befürchte, Ihr verwechselt jetzt den Antrag auf Namensänderung mit dem Familienbuch (bin mir aber nicht sicher).
Unser Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs ging nach meinem Kenntnisstand nicht über Berlin. Das hat die Standesamtaufsicht in unserem Landkreis entschieden.
Wir mussten auf jeden Fall folgendes mitbringen (die Papiere meines Mannes immer mit beglaubigter Übersetzung):
- Heiratsurkunde (mit Apostille) und beglaubigte Übersetzung davon
- für mich Personalausweis, für meinen Mann Pass + Bescheinigung, dass er sich legal in Deutschland aufhält
- Geburtsurkunden (bzw. Abstammungsurkunde für mich)
- Meldebescheinigungen
- Beglaubigte Kopie des Familienbuchs meiner Eltern (Stammbuch reichte nicht)
Ich glaube, das war's. Falls ich was vergessen habe, kann Ronny mich ja korrigieren.
Bei der Antragstellung musste ein Dolmetscher dabei sein (es hätte aber auch meine frühere Englisch-Lehrerin sein dürfen). Wenn es kein vereidigter Dolmetscher ist, muss dieser eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass er seine Übersetzungen nach bestem Wissen und Gewissen und nicht wissentlich falsch macht.
Meine Eltern bekamen dann noch ein Anschreiben, in dem sie gebeten wurden, die über sie gemachten Angaben zu bestätigen.
Uns hat man dann eben diese Wartezeit von 3-6 Monaten genannt. Ich habe dann nach Ablauf von 3 Monaten mal angerufen, da lagen unsere Unterlagen schon wieder beim Standesamt. Ich weiß natürlich nicht, wie lange schon
. Aber ich will unserer äußerst netten Standesbeamtin da echt nichts unterstellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie sich bald darauf auch bei mir gemeldet hätte.