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Wie lange .... (Gelesen: 2.708 mal)
silberstern55
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Muss es denn immer so
schwer sein?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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12.04.2005 um 19:57:16
 
.... dauert es, bis meine Ehe, die ich im Mai mit einem Nigerianer in Nigeria eingehen werde, hier in Deutschland anerkannt wird?  ???  ???  ???

Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitgeber gleich nach meiner Rückkehr über die Eheschließung zu informieren oder muss ich erst einmal den ganzen Familienzusammenführungs-Kladderadatsch der dt. Botschaft in Nigeria und der ABH hier abwarten, der sich ja 6-8 Monate hinziehen kann? motz
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Muyiwa
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Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.04.2005 um 20:19:35
 
Bei mir war es so, dass ich die Eheschließung beim Standesamt erst eintragen lassen konnte, als mein Mann schon wieder hier war. Ronny sagte zwar, dass das auch in seiner Abwesenheit gehen müßte, aber davon konnte ich die Standesbeamtin nicht überzeugen.

Wir haben dann ein Familienbuch anlegen lassen (braucht man aber nicht unbedingt, finde ich aber trotzdem empfehlenswert). Das hat bei uns ziemlich genau 3 Monate gedauert. Bei uns hat man allerdings auf die Identitätsüberprüfung im Heimatland verzichtet. Sonst hätte es sicher länger gedauert.

Ich konnte meinen Mann allerdings direkt nach seiner Rückkehr als meinen Ehemann beim Einwohnermeldeamt anmelden und somit meine Steuerklasse ändern. Das ist dann aus meiner Sicht früh genug, um den Arbeitgeber zu informieren (es sei denn, man möchte die frohe Botschaft schon früher loswerden).

Ich habe die Personalabteilung und meine direkten Kollegen unmittelbar nach der Eheschließung darüber informiert (weil ich es wollte) und den Rest des Unternehmens, nachdem ich den Namen meines Mannes angenommen hatte.
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silberstern55
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Muss es denn immer so
schwer sein?


Beiträge: 10
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.04.2005 um 20:41:11
 
Nochmal Danke, Muyiwa, so muss ich mich wohl noch mehr in Geduld üben! :kuh:
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angiesaar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.04.2005 um 08:25:55
 
Hallo Muyiwa,

neugierige Frage: echt, 3 Monate hat das Anlegen des Familienbuches gedauert?
Was hast du denn dafür mitbringen müssen? Bei uns im Internetauftritt vom Standesamt steht, dass man nur die übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde und Pässe und Geburtsurkunden braucht....
Ich dachte, das sei dann nur noch eine "Formalität" die die direkt vor Ort erledigen... ??Musstest du auch noch eine Abschrift aus dem Familienbuch seiner und deiner Eltern mitbringen? Oder sonst irgendwas besonderes?

Liebe Grüße
Angie  tippse

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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.04.2005 um 18:35:50
 
Zitat:
Hallo Muyiwa,

neugierige Frage: echt, 3 Monate hat das Anlegen des Familienbuches gedauert?
Was hast du denn dafür mitbringen müssen? Bei uns im Internetauftritt vom Standesamt steht, dass man nur die übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde und Pässe und Geburtsurkunden braucht....
Ich dachte, das sei dann nur noch eine "Formalität" die die direkt vor Ort erledigen... ??Musstest du auch noch eine Abschrift aus dem Familienbuch seiner und deiner Eltern mitbringen? Oder sonst irgendwas besonderes?

Liebe Grüße
Angie  tippse



Hi Angie,

es muss nicht 3 Monate dauern. Bei uns waren es 9 Wochen. Der Antrag auf ein FB wird bei Deinem zuständigen Standesamt gemacht. Dann geht es weiter über das Standesamt 1 in Berlin. Deshalb dauert es etwas. Man braucht auch keine Abschriften anderer FB's von Familienmitgliedern. Pass/Ausweis, Geburtsurkunde(n) und die übersetzte/legalisierte Heiratsurkunde - mehr nicht. Wir konnten sogar die original Heiratsurkunde vorlegen - aber das war 2002.

LG,
Janine
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LG janine
 
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 13.04.2005 um 21:27:12
 
Ich befürchte, Ihr verwechselt jetzt den Antrag auf Namensänderung mit dem Familienbuch (bin mir aber nicht sicher).

Unser Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs ging nach meinem Kenntnisstand nicht über Berlin. Das hat die Standesamtaufsicht in unserem Landkreis entschieden.

Wir mussten auf jeden Fall folgendes mitbringen (die Papiere meines Mannes immer mit beglaubigter Übersetzung):

- Heiratsurkunde (mit Apostille) und beglaubigte Übersetzung davon
- für mich Personalausweis, für meinen Mann Pass + Bescheinigung, dass er sich legal in Deutschland aufhält
- Geburtsurkunden (bzw. Abstammungsurkunde für mich)
- Meldebescheinigungen
- Beglaubigte Kopie des Familienbuchs meiner Eltern (Stammbuch reichte nicht)

Ich glaube, das war's. Falls ich was vergessen habe, kann Ronny mich ja korrigieren.

Bei der Antragstellung musste ein Dolmetscher dabei sein (es hätte aber auch meine frühere Englisch-Lehrerin sein dürfen). Wenn es kein vereidigter Dolmetscher ist, muss dieser eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass er seine Übersetzungen nach bestem Wissen und Gewissen und nicht wissentlich falsch macht.

Meine Eltern bekamen dann noch ein Anschreiben, in dem sie gebeten wurden, die über sie gemachten Angaben zu bestätigen.

Uns hat man dann eben diese Wartezeit von 3-6 Monaten genannt. Ich habe dann nach Ablauf von 3 Monaten mal angerufen, da lagen unsere Unterlagen schon wieder beim Standesamt. Ich weiß natürlich nicht, wie lange schon  Zwinkernd. Aber ich will unserer äußerst netten Standesbeamtin da echt nichts unterstellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie sich bald darauf auch bei mir gemeldet hätte.
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.04.2005 um 18:41:24
 
Zitat:
Ich befürchte, Ihr verwechselt jetzt den Antrag auf Namensänderung mit dem Familienbuch (bin mir aber nicht sicher).

Unser Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs ging nach meinem Kenntnisstand nicht über Berlin. Das hat die Standesamtaufsicht in unserem Landkreis entschieden.

Wir mussten auf jeden Fall folgendes mitbringen (die Papiere meines Mannes immer mit beglaubigter Übersetzung):

- Heiratsurkunde (mit Apostille) und beglaubigte Übersetzung davon
- für mich Personalausweis, für meinen Mann Pass + Bescheinigung, dass er sich legal in Deutschland aufhält
- Geburtsurkunden (bzw. Abstammungsurkunde für mich)
- Meldebescheinigungen
- Beglaubigte Kopie des Familienbuchs meiner Eltern (Stammbuch reichte nicht)

Ich glaube, das war's. Falls ich was vergessen habe, kann Ronny mich ja korrigieren.

Bei der Antragstellung musste ein Dolmetscher dabei sein (es hätte aber auch meine frühere Englisch-Lehrerin sein dürfen). Wenn es kein vereidigter Dolmetscher ist, muss dieser eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass er seine Übersetzungen nach bestem Wissen und Gewissen und nicht wissentlich falsch macht.

Meine Eltern bekamen dann noch ein Anschreiben, in dem sie gebeten wurden, die über sie gemachten Angaben zu bestätigen.

Uns hat man dann eben diese Wartezeit von 3-6 Monaten genannt. Ich habe dann nach Ablauf von 3 Monaten mal angerufen, da lagen unsere Unterlagen schon wieder beim Standesamt. Ich weiß natürlich nicht, wie lange schon  Zwinkernd. Aber ich will unserer äußerst netten Standesbeamtin da echt nichts unterstellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie sich bald darauf auch bei mir gemeldet hätte.


Hi,

also ich verwechsel da jetzt nix ;o). mein posting bezog sich rein auf das anlegen eines FB. einen antrag auf namensänderung musste ich nicht stellen. warum auch? auch interessierte sich hier in HH niemand für irgendwelche begl. kopien des FB meiner eltern. das musste ja noch nicht mal meine schwester vorlegen als sie einen deutschen geheiratet hat. auch ein dolmetscher musste nicht anwesend sein. meine eltern mussten auch nichts bestätigen.

das ist ja mal wieder ein ding ;o). auch hier scheint es keine einheitlichen vorgehensweisen zu geben.

was sagt denn nun ronny dazu?

lg,
Janine
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LG janine
 
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Feffi
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Leben einfach sei?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #7 - 19.04.2005 um 10:27:47
 
unser familienbuch entstand innerhalb einer woche über folgende unterlagen:

- mein perso, sein pass + aufenthalt
- schweizer internat. heiratsurkunde
- ledigkeitsnachweise von uns beiden, so wie sie zur eheschließung vorgelegt wurden
- stammbuch meiner eltern
- info über seine eltern (allerdings waren beide nie verheiratet und es existiert kein fb)

das ganze ging vom standesamt meines heimatortes zur standesamtsaufsicht und als das dann fertig war, sind wir wieder hin um auch die namenserklärung zu vollziehen...

als dlometscher fungierte ich bzw mein mann selbst, ich musste allerdings auch eine eidesstattliche versicherung unterschreiben...
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