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Krankenversicherung nach Heirat (Gelesen: 5.704 mal)
hans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #15 - 09.04.2005 um 17:41:32
 
@Ronny
Was Du schreibst, nun, ich würde es unterschreiben. Es ist nachvollziehbar, steht auch mit dem Bauchgefühl in Einklang.

Nur, das Gesetz gibts halt nicht her!

Mit dem "sich die Sache dahinbiegen" habe ich so meine Probleme.

Bin halt immer mißtrauisch. In meinem speziellen Fall, also mich betreffend, kann ich schreiben, mir hat die Behörde einen echten Gefallen getan, spare jetzt richtig Geld nachdem ich pflichversichert.....
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hans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 09.04.2005 um 17:41:42
 
@Ronny
Was Du schreibst, nun, ich würde es unterschreiben. Es ist nachvollziehbar, steht auch mit dem Bauchgefühl in Einklang.

Nur, das Gesetz gibts halt nicht her!

Mit dem "sich die Sache dahinbiegen" habe ich so meine Probleme.

Bin halt immer mißtrauisch. In meinem speziellen Fall, also mich betreffend, kann ich schreiben, mir hat die Behörde einen echten Gefallen getan, spare jetzt richtig Geld nachdem ich pflichversichert.....
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Grace
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Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 29.04.2005 um 17:52:53
 
Tscha, Krankenversicherung ist so eine Sache...

Mein Freund (Verlobter  :bussi) ist aus Irland, hat hier bisher keine Arbeit gefunden.
Es ist mir bisher nicht möglich gewesen, ihn in einer Versicherung unterzubringen, da die gesetzlichen verlangen, dass jemand in den letzten 5 Jahren mindestens 12 Jahre in D gearbeitet hat (oder so ähnlich).
Wenn er Arbeit hätte wäre es gar kein Problem.

Er hat noch eine quasi Auslandsreiseversicherung (E111) aus Irland. Wobei ich hoffe, dass wir die in den 21 Tagen ( :happy:) bis zu unserer Hochzeit nicht brauchen werden, weil
a) nur Notfälle abgedeckt sind
b) ich nicht sicher bin, ob die merken, dass er ja eigenlich nicht mehr in Irland wohnt

Jede KV, die ich angerufen habe, hat mir erzählt 'wenn Sie heiraten, dann ist das überhaupt kein Thema'... hmmm... Das war nun nicht der Grund zu heiraten, aber wird dann ein netter Nebeneffekt.

Bei der Verpflichtungserklärung, die ich unterschrieben habe, wurde kein Nachweis der KV verlangt.

Viel Glück
Grace
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Thomas2
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #18 - 29.04.2005 um 20:56:01
 
und kannst du nicht einfach zurück in die gesetzliche KV gehen?
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