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Heirat in Deutschland oder Thailand? (Gelesen: 1.174 mal)
DerVerzweifelte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Deutschland oder Thailand?
29.04.2005 um 16:54:21
 
Hallo.

Ich hatte mich jetzt schon eigentlich dazu entschlossen in Thailand zu heiraten, da es meiner Meinung nach für meine persönlichen Gegebenheiten einfacher ist.

Ich habe wahrscheinlich ein zu geringes Einkommen um eine Verpflichtungserklärung für eine Hochzeit in D zu bekommen. Ich habe drei unterhaltspflichtige Kinder aus meiner ersten Ehe.

Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass man nur 3 Monate Unterhalt für die zukünftige Frau nachweisen muss. Dieses könnte evtl. auch mittels eines Kontos, auf dem ein dementsprechender Betrag vorhanden ist, nachgewiesen werden.
Oder vielleicht besteht die Möglichkeit eines Sperrkontos für diesen Zeitraum?

Ich würde natürlich lieber in D heiraten, da ja auch eine frühere Einreise meiner Freundin möglich wäre.

Ich habe für eine Hochzeit in Thailand alle notwendigen Papiere zusammen. Brauche ich für eine Hochzeit in D zusätzliche Papiere (von meiner Freundin oder von mir?) ausser die VE? Beitritterklärung ist mir auch bekannt.

Vielen Dank.

Ich bin deutscher Staatsbürger. Ich erwähne es noch, da teilweise in anderen Topics nochmal nachgefragt wurde.


Gruß Rolf
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 29.04.2005 um 16:58:08
 
Hi,
es ist denkbar, eine VE bei Hinterlegung eines Spar-
buches mit Sperrvermerk zu erhalten. Du wirst dazu
aber konkret bei "Deiner" ABH nachfragen müssen,
da es nicht bei allen so ist. Eine Verpflichtung hierzu
gibt es nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DerVerzweifelte
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Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.04.2005 um 17:05:33
 
Hallo Mick.
Danke für die Antwort.
Also ich werde Montag einfach mal nachfragen.

Weißt Du vielleicht, ob ich weitere Papiere benötige?

Hast Du eine Ahnung, falls die VE ausgestellt wird, wie lange es dann noch dauert, bis meine Freundin mit dem Heiratsvisum einreisen darf?

Danke.

Rolf
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.05.2005 um 08:25:45
 
Zitat:
Weißt Du vielleicht, ob ich weitere Papiere benötige?


Hallo Rolf,

oben in den FAQ sind die Papiere  ... für die normale Eheschließung aufgeführt.

Das
hier
OLG Stuttgart verlangt für Thailand einige Unterlagen
mehr
die im Befreiungsverfahren notwendig werden.

Wenn Du zu Deinem Standesamt gehst, können sie Dir die Anforderungen "Deines" OLG sicher nennen.

Grüße
Ronny Smiley
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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