Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Krankenversicherung nach Heirat (Gelesen: 5.703 mal)
efriebe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Life is Life


Beiträge: 57

85399 Hallbergmoos, Bayern, Germany
85399 Hallbergmoos
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung nach Heirat
06.04.2005 um 15:42:07
 
Hallo,
im Juli werde ich meine russische Verlobte in Deutschland heiraten. Die Unterlagen, die unser Standesamt anfordert, sind auch schon alle vorhanden (Geburtsurkunde mit Apostille, Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille, ging in Moskau ganz problemlos, fehlt nur die Ehefähigkeitsbescheinigung über das OLG), so dass wir nun auch das Visum für die Eheschließung beantragen können/wollen.

Meine Frage nun: Wie geht es nach der Hochzeit weiter? Ich weiß, dass ich zum Einwohnermeldeamt muss und zur Ausländerbehörde wegen der Aufenthaltsgenehmigung (und damit meine künftige Frau auch einen Integrationskurs für Deutsch bekommen kann). Wie kann ich meine Frau aber versichern? Ich selbst bin privat krankenversichert.

Soweit ich weiß, kann sie nicht in eine gesetzliche Krankenkasse. Eine private wird sie - so der Stand bisher - wegen einer körperlichen Behinderung vielleicht nicht nehmen. Was also kann ich tun?

In dem Zusammenhang: Normalerweise brauche ich ja eine Verpflichtungserklärung für die Visa-Beantragung, die für eine bestimmte Zeit ausgestellt wird - nun will meine Verlobte aber Anfang Juli für immer nach Deutschland kommen. Hat da jemand Erfahrung, was man da tun kann?

Sorry, falls eine ähnliche Frage hier schon mal gestellt wurde, dann habe ich sie nicht gefunden, und ich bin erst ganz neues Mitglied. Vielleicht gibt es ein paar Tipps...

Danke, Elmar
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Matti
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #1 - 06.04.2005 um 21:52:42
 
Hallo Elmar,

ich habe ein aehnliches Problem. Allerdings besteht die Behinderung meiner kuenftigen Frau darin, dass sie schwanger ist. Die Hochzeit ist fuer Juni geplant, aber meine Bemuehungen, eine KV zu bekommen, sind alle gescheitert. Fuer Schwangerschaft gibt es immer eine Wartezeit von 8 Monaten.

In Deinem Fall sollte Deine KV Deine Frau als Familienmitglied versichern, es kann aber passieren, dass Du einen Risikozuschalg zu zahlen hast. So steht es im Kleingedruckten bei meiner KV.

Bei mir sieht es so aus, versichern ja, Kostenuebernahme fuer Schwangerschaft und Geburt nein. Individuelle Loesungen sind im Zeitalter der Systeme, nicht mehr moeglich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
efriebe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Life is Life


Beiträge: 57

85399 Hallbergmoos, Bayern, Germany
85399 Hallbergmoos
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #2 - 06.04.2005 um 22:10:07
 
Hallo Matti,

Glückwunsch für den künftigen Nachwuchs... Ich habe jetzt schon bei einigen gesetzlichen Kassen nachgefragt, keine Chance, bei etlichen privaten (auch bei meiner) haben auch alle bislang abgewunken aufgrund der Behinderung (Geburtsfehler, erinnert irgendwie an Contergan...) mit der Begründung, dass "ja niemand wüsste, was da so alles in Russland an Behandlungen stattfand und noch stattfinden müsste...". Meine Verlobte ist kerngesund ansonsten...

Meine bisherigen Recherchen lassen mich folgende legale (!) Vorgehensweise vermuten: Ich suche für sie am besten einen so genannten Midijob (also über 400 Euro), dann müsste sie eigentlich automatisch gesetzlich versichert werden. Wird sie dann gekündigt, müsste sie sich eigentlich freiwillig weiter versichern können.

Aber so ein "Umweg" kann's ja wohl nicht sein...

PS: Hab dieses Forum durch Zufall entdeckt, ich finde es super...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nilats_Fesoj
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #3 - 06.04.2005 um 22:23:50
 
Hi,

ist ja wirklich nicht neu die Farge - manchmal hilft es ja, FAQ zu lesen und/oder das Forum zu durchstöbern. Das soll aber bitte nicht als "Schelte" verstanden werden; ich kann mir nur vorstellen, dass weder die Betreiber noch die anderen Teilnehmer des Forums hochmotiviert sind, immer wieder das Gleiche zu beantworten.

Zum Inhalt:
Gesetzliche KVs dürfen Ausländer ohne deutsche Vorversicherung laut SGB nicht als Freiwillig Versicherte aufnehmen. (Ich suche dir auch die Paragraphen raus, wenn du oder sonst jemand es darauf anlegen sollte).

Private KVs arbeiten nach dm Windhundprinzip, genannt Marktwirtschaft und haben das Ziel der EBIT-Maximierung. Demanch werden "schlechte" Risiken möglichst nicht angenommen oder nur gegen Zuschläge.

Resumee:
Du hast völlig richtig erkannt, dass nur ein MIDI-Job (Versicherungspflichtig knapp über der Grenze) die Lösung darstellt. Angesichts der Beiträge für Freiwillige Versicherung in der GKV oder Beiträge in den Priv. KV rechnet sich so etwas sogar unter Berücksichtigung, dass Lohnsteuer, KV, AV und RV zu zahlen ist, da diese nur prozentual aus dem Gehalt anfallen und auf der Arbeitgeberseite als Betriebsausgaben ansetzbar sind (und damit zum Spitzensteuersatz eingehen).

Noch Fragen ?



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
efriebe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Life is Life


Beiträge: 57

85399 Hallbergmoos, Bayern, Germany
85399 Hallbergmoos
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #4 - 06.04.2005 um 23:08:50
 
Danke...

und sorry, bin erst seit heute dabei und lese mich gerade erst ein - ist alles nicht ganz einfach, wenn brennende Fragen ganz aktuell sind...

Wie sagen meine Freunde: Warum suchst Du Dir auch ausgerechnet eine Russin....

Ganz einfach - wo die Liebe hinfällt....

Gelobe Besserung...

Elmar
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Christian
Senior Member
****
Offline


Wir sind glücklich !!!!


Beiträge: 145

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #5 - 07.04.2005 um 11:53:45
 
@efriebe

nur am Rande, du musst nicht auf die  Befreiung vom EFZ warten.
(Ich denke du meinst die Befreiung, weil OLG stellen keine EFZ aus, sondern befreien Ausländer davon.)

Wir haben in St. Petersburg nur mit der Geburtsurkunde und dem sog. Ledigkeiststempel das Visum beantragt und nach ca. 4 Wochen erhalten. Ein Standesamt habe ich bis heute nicht betreten. Das mache ich am Montag und gebe alle Dokumente ab, die mit vor einigen Wochen telefonisch mitgeteilt wurden.

Verschwende also keine Zeit indem du auf das OLG wartest. Beantragt umgehend das Visum. Die Beantragung der Ehe ist unabhaengig davon.

Ich bin leider auch privat krankenversichert und habe auch keine Lösung wie ich meine Suesse unterbringe. Nach Einreise ist sie allerdings durch eine KV-Versicherung fuer reisende Ausländer bis zu 183 Tage versichert. Kostenpunkt 200€ einmalig. Da gab es keine Gesundheitspruefung. Schwangerschaft ist da nicht inbegriffen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
efriebe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Life is Life


Beiträge: 57

85399 Hallbergmoos, Bayern, Germany
85399 Hallbergmoos
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #6 - 07.04.2005 um 12:28:45
 
@ChristianP

laut Aussage meines Standesbeamten dauert die Befreiung (Du hattest Recht, die meinte ich...) durch das OLG etwa eine Woche. Ist die da, erhalte ich vom Standesbeamten eine Bescheinigung, dass alle Unterlagen für die Eheschließung vorliegen.

Laut Merkblatt der Deutschen Botschaft in Moskau heißt es ja (ich hab's mal kopiert):


Beantragung eines Visums bei beabsichtigter Eheschließung:
- Auslandspaß und zwei Kopien der ersten Seite des Passes
- drei in deutscher Sprache ausgefüllte Antragsformulare und vier identische Paßfotos
- Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass alle notwendigen Unterlagen zur
  Eheschließung vorliegen oder

formlose Einladung des zukünftigen Ehepartners, in der dieser sich verpflichtet, alle während des Aufenthalts in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eine eventuell notwendige medizinische Behandlung zu übernehmen bzw. eine entsprechende Krankenversicherung abzuschließen, Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter deutscher Übersetzung und ein Nachweis darüber, dass der Antragsteller nicht verheiratet ist (z.B. Vorlage einer Ledigkeitsbescheinigung bzw. Eintrag im Reisepaß).


Das heißt doch für mich, dass ich also mit Pass/Passkopien, Visaanträgen mit Fotos und der Standesamtbescheinigung (plus der jeweiligen geforderten Kopien) das Visa beantragen kann, ohne den anderen Schmarrn mit der formlosen Verpflichtungserklärung. Sehe ich das richtig?

Im Übrigen hoffe ich dann, dass es mit dem Visum nicht so lange dauert, andererseits haben wir Zeit, da meine Verlobte bis Ende Juni noch in Moskau arbeitet und erst dann nach Deutschland kommt - das wären also zwei Monate etwa zum Erhalt des Visums..

Viele Grüße,
Elmar
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Christian
Senior Member
****
Offline


Wir sind glücklich !!!!


Beiträge: 145

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #7 - 07.04.2005 um 13:42:17
 
Die formlose Einladung brauchte ich  immer. In St Petersburg sieht das etwas anders aus.

http://www.deutschesgeneralkonsulat-stpetersburg.ru/de/willkommen/visa/fzf-ehe.h...
Punkt 8 ist unabhaengig

Keine Angst die ist nur formlos, d.h. du kannst da theoretisch euer Foto oben links drauf kleben. Also schreibe dir selber eine oder ich schicke dir meine. Ich habe meine Unterschrift noch fuer 4 € beglaubigen lassen, das ist aber nicht zwingend erforderlich. Mit einem vorhandenen Ehetermin sparst du nur die Geburtsurkunde und den Ledigkeitsstempel.

Unter 4 Wochen wird es nichts. Die Unterlagen brauchen zu lange zwischen Russland und D. Auch wenn der Datensatz schon im Computer der ABH  ist, faengt die ABH normalerweise erst an zu arbeiten, wenn die Papiere da sind. In Berlin hatte ich Glück. Am Tag des Eingangs der Paiere wurde ich schriftlich eingeladen. Noch beim Gespraech hat der ABH-Mitarbeiter die Zustimmung erstellt. Also großes Lob an die ABH !!!! Dann wieder 2 Wochen zurueck nach RUS. Das Konsulat hat auch gleich reagiert und uns angerufen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #8 - 07.04.2005 um 22:39:14
 
...zur Klarstellung in Sachen gesetzliche KV:

Hat der/die Ehepartnerin kein oder nur geringfügiges Einkommen, ist sie/er (wie immer in der gesetzlichen KV ohne Gesundheitsprüfung!) im Rahmen der Familienversicherung kraft Gesetzes (ebenso wie Kinder) beitragsfrei mitversichert, § 10 SGB V.

Allerdings greift nach § 10 Abs. 1 Satz 3 SGB V die Familienversicherung ausnahmsweise dann nicht, wenn sie zu einem Zeitpunkt beginnen würde, der innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist oder der Elternzeit liegt. Die Bestimmung benachteiligt Frauen in besonderem Maße und ist daher verfassungsrechtlich fragwürdig.

Auf Neuaufnahme als freiwillig Versicherte (weil der hier schon lebende Partner privat versichert ist..) besteht hingegen bei Neueinreise kein Rechtsanspruch. Für den Fall habe ich auch keine Lösung, außer dass der hier lebende Partner, einen Wechsel zur gesetzlichen versuchen könnte (was aber in vielen Fällen nicht möglich ist).

gruß

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Christian
Senior Member
****
Offline


Wir sind glücklich !!!!


Beiträge: 145

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #9 - 08.04.2005 um 08:56:17
 
na super und was machen wir, wenn die ABH eine KV verlangt und keiner versichert uns. Muß ich sie dann wieder nach Hause schicken ? Nicht jeder ist gesetzlich versichert !!! Smiley


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #10 - 08.04.2005 um 19:33:32
 
Hallo Christian,

ich würde akribisch genau dokumentieren, was alles versucht wurde, um eine Krankenversicherung zu bekommen. Sämtliche Absagebriefe aufheben, von sämtlichen Telefonaten Notizen machen (inkl. Namen der Ansprechpartner).

Dies würde ich der ABH vorlegen. Es ist ja nicht so, dass Du Deine Frau nicht versichern willst, Du hast ja alles dafür getan, aber keiner nimmt sie ... So kannst Du Deine Bemühungen der ABH beweisen.

Es kann nicht sein, dass die durch das GG geschützte Ehe und das damit verbundene Recht auf Aufenthaltsgenehmigung durch so eine Bestimmung wie unbedingt notwendiges Bestehen einer KV ausgehebelt wird!

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Christian
Senior Member
****
Offline


Wir sind glücklich !!!!


Beiträge: 145

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #11 - 09.04.2005 um 08:51:52
 
Danke Janna, 
ich bin ja Gott sei Dank noch nicht betroffen, aber ich malte hier eben schwarz, weil ich gesehen habe, wie es anderen geht, die in ähnlicher Situation sind. ich hoffe, das mir das nach der Heirat erspart bleibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #12 - 09.04.2005 um 10:52:33
 
Zitat:
Es kann nicht sein, dass die durch das GG geschützte Ehe und das damit verbundene Recht auf Aufenthaltsgenehmigung durch so eine Bestimmung wie unbedingt notwendiges Bestehen einer KV ausgehebelt wird!


Habt ihr Euch auch mal zu der Sinnhaftigkeit gefragt ?

KV-Risiken die nicht abgesichert sind führen u.U. ganz schnell zum wirtschaftlichen Ruin.
Eine simple Schwangerschaft, die aus eigener Tasche finanziert werden muß, kann eine erhebliche Belastung für eine Ehe sein, oder ?

Und zu glauben dass im Rahmen der Sozialstaatsbindung des Grundgesetzes das noch bei den ganzen Beschränkungen durch die Hartz I bis Hartz unendlich - Programme dann von der Algemeinheit getragen wird, ist doch relativ blauäugig, oder?

Greetz
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #13 - 09.04.2005 um 12:55:55
 
Zitat:
KV-Risiken die nicht abgesichert sind führen u.U. ganz schnell zum wirtschaftlichen Ruin


Ronny, da gebe ich Dir völlig recht. Jedoch sollte es dann bei einer KV-Pflicht auch KVs geben, die - dann eben zu einem erst einmal sehr hohen Beitragssatz - die Leute versichern.

Z.B. ist es doch bei den Banken auch so, dass die Sparkasse jedem ein Konto geben muss, das dann nur als Haben-Konto geführt wird.
Wenn man das mit der Krankenkasse (z.B. AOK) so macht, sie müssen jeden nehmen, dürfen aber Risikozuschläge erheben, die falls der zu Versichernde sie nicht zahlen kann, nicht verjähren sondern später noch eingefordert werden können.
Wird zwar auch sehr problematisch, aber irgendwie sollte so etwas doch möglich sein ...

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung nach Heirat
Antwort #14 - 09.04.2005 um 13:52:29
 
Zitat:
Wird zwar auch sehr problematisch, aber irgendwie sollte so etwas doch möglich sein ...


Je mehr wir in Bereiche vorstoßen in denen "Shareholder-Value" mehr zählt als das Sozialstaatsprinzip, umso weniger glaube ich daran.

Wenn es bereits heute eine "bissige"  Frage gibt, kaufe ich mir was zum Beißen oder was zum Essen umso enger wird es für den Einzelnen doch werden, oder ?

Und wenn das selbst eine Regierung nicht mehr packt, die doch irgendwann  mal was von Sozial früher in einem der Parteiprogramme stehn hatte, was passiert erst nach einem zu erwartenden Wechsel....  cry:

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema