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Umgangsrecht - Kind eines abgelehnten nig. Asylbew (Gelesen: 3.018 mal)
albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.04.2005 um 15:43:09
 
Hallo,
nachdem eine Verwandte gerichtlich verpflichtet worden war, ihren 1999 geborenen Sohn im Vierwochenturnus seinem Erzeuger im betreuten Umgang zu überlassen, kam dieser 7 x pünktlich und „kündigte“ dann den Umgang.
Meine Verwandte hatte erhebliche Probleme mit dem Mann aus Nigeria, so dass sie sich kurz nach der Geburt vom „Vater“ des Kindes trennte. Der Zwang zum betreuten Umgang verletzte zwar ihre Elternrechte, doch sah sie, dass ihrem Kind die Zusammentreffen mit dem Erzeuger nicht schadeten. Die „Kündigung“ des Umgangs mit dem Kind wird heute noch vom Kind bedauert, das immer wieder fragt, warum der „Daddy“ nicht mehr käme.
Auf diese Fragen weiß die Mutter keine Antworten, zumindest nicht solche, die ein noch nicht 6jähriges Kind nachvollziehen kann.
Meine Verwandte fragte daher bei der zuständigen Ausländerbehörde nach, unter welchem Namen und an welchen Ort der Nigerianer, Ibo, abgeschoben worden ist.
Seinerzeit hatte diese Ausländerbehörde viel über die Frau erfahren wollen, was günstig für das Abschiebebemühen der Behörde gewesen wäre, d.h., diese hat sie direkt angesprochen, obwohl sie damals noch nicht wusste, aus welchem Land der Erzeuger ihres Kindes nach Deutschland gekommen ist. So wollte und konnte sie keine, zumal ganz privaten Angaben, machen.
Auf die Anfrage an die Ausländerbehörde beschied diese, dass wegen der Datenschutzbestimmungen keine Auskunft erteilt würde.
Wir meinen, dass das Kind wissen sollte, wohin sein Vater zurückgeschoben wurde.
Es könnte dann, wenn es weiter seinen Wunsch nährt, wieder etwas vom Vater zu erfahren, später versuchen, den Vater in Nigeria zu finden. Da wir finden, dass es in jedem Falle ungut ist, einen Bleibewilligen nach fast 8 Jahren des Hierseins abzuschieben, suchen wir eine Stelle, die Auskunft über den Verbleib des Mannes gibt. Es wird sonst in Deutschland argumentiert, dass sowohl Vater als auch vor allem das Kind ein Recht auf Umgang miteinander haben.
Weiß jemand, warum dieses Recht in diesem Falle so einfach ausgehebelt wurde? So viel wir wissen, hatte der Asylbewerber zunächst ein falsches Herkunftsland angegeben, später aber, als dies offenbar wurde, dieses offenbart. Dieses Delikt wurde mit einem deutschen Strafbefehl geahndet, den der Mann auch bezahlte. Weitere „Kriminaltaten“ des Mannes sind uns nicht bekannt.

Es könnte ja auch sein, dass die Abschiebung nicht korrekt verlief, so dass interveniert werden müsste. Vor allem ist es aber so, dass das Kind der „Hälfte seiner Identität“ durch Verwaltungshandeln beraubt wurde und die Mutter des Kindes nun schon in Erklärungsnöten ist, was sich nachteilig auf die Entwicklung des Kindes auswirken kann.
Wir haben uns schon intensiver mit der allgemeinen Problematik auseinandergesetzt, d.h., wir haben erkannt, dass Nigerianer zumeist anderen Werten als wir anhängen, doch ändert dies nichts an der Tatsache, dass ein Kind wissen sollte, ob sein Vater noch lebt und wo er lebt.
Wie es im Kindergarten aufgefordert wird, sich um fremde Schicksale zu kümmern, so möchte es sich wahrscheinlich auch – vielleicht erst später wirksamer – um das Schicksal seines Vaters kümmern. Warum läuft da alles am Kind vorbei, warum hat niemand, z.B. Jugendamt, dafür votiert, dass der Mann in Deutschland bleiben kann, da er doch irgendwann Kontakt zu seinem Kind gesucht hatte und ihm dieser gerichtlicherseits auch zugestanden worden war?
Vielleicht kennt jemand einen Mechanismus oder eine Stelle, die das Ausländeramt bewegen kann, dem Kind, bzw. dessen allein sorgeberechtigter Mutter zum Wohle ihres Kindes Auskunft zu erteilen. Wir wären dankbar, könnten wir uns gemeinsam mit diesem Thema auseinandersetzeen.
Bis dann. Grüße von Albosa.
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 04.04.2005 um 20:06:09
 
Hallo albosa,

ich nehme an, dass die Mutter nicht mit dem "Erzeuger" verheiratet war, und dieser Mann also die ganze Zeit den Status "Asylbewerber" hatte?

Er hätte evtl. die Chance gehabt, als Sorgeberechtigter für ein deutsches Kind (wenn die Mutter denn Deutsche ist), in D bleiben zu können, so lange gemeinsames Sorgerecht besteht und er sich auch mehr als nur im Vierwochenturnus um das Kind kümmert.
Durch die "Kündigung" des Umgangs hat er gezeigt, dass er überhaupt kein Interesse an dem Kind hat.

Zitat:
Da wir finden, dass es in jedem Falle ungut ist, einen Bleibewilligen nach fast 8 Jahren des Hierseins abzuschieben, . . .

Hat er etwas Positives dafür getan, um hier bleiben zu können? Er hat z. B. der ABH, wie Du schreibst, falsche / keine Auskünfte gegeben, es gab ein Strafverfahren . . . Das ist wohl alles andere als geeignet, um positiven Eindruck zu machen ...  Smiley
Alleiniger Wille im "gelobten Land Deutschland" bleiben zu können reicht nicht aus, wenn möglicherweise kein Integrationswille vorhanden ist und kein Wille dazu, Verantwortung zu übernehmen (z.B. für ein Kind oder den eigenen Lebensunterhalt) ...

Als Weg für das Kind, etwas über den Vater zu erfahren, sehe ich eine Auskunftsklage. Wie das genau geht, müsstest Du bei einem Anwalt (vielleicht auch über das Jugendamt) erfragen. Denn soweit ich weiß, hat das Kind ein Recht, seine genaue Herkunft zu erfahren - wie es jedoch mit dem Recht ist, den Aufenthaltsort seines Vaters zu erfahren, das weiß ich nicht. Könnte sein, dass das auch über eine Auskunftsklage nicht geht.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.04.2005 um 11:34:11
 
Hallo, Janna,
danke für deine Antwort. Das mit der "Auskunftsklage" klingt gut. Wir werden versuchen, über eine solche bei den Ämtern Auskunft zu erlangen. Schließlich wurde ja auch mit der Mutter "verfahren", die als unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht innehat.
Der Mann hat in Deutschland immer gearbeitet, wie zu erfahren war, auch einige Male an das Jugendamt bezahlt. Schreiben an das Jugendamt, wie viel das war und wie lange, werden von diesem Jugendamt einfach nicht beantwortet. Es wurde lediglich gesagt, dass der Mutter "doch entgegengekommen worden sei", in dem die Abschiebung nach 8 Jahren Hiersein forciert wurde (bis zuletzt im Verein mit der Ausländerbehörde, so verlautete).
Es gibt ja Gründe hinter dem Willen, in Deutschland bleiben zu wollen. Nicht inbegriffen ist da oft, sich gerade nicht zu integrieren, die Behörden, wie auch die Menschen, mit denen man es zu tun, mit der nachvollziehbaren Wahrheit nicht zu bedenken. Im Interesse des Kindes möchte die Mutter genauere Informationen. Sie selbst, die mit dem Manne zuerst sehr gut, dann überhaupt nicht mehr zu Recht kam, könnte damit, dass er abgeschoben wurde, zufrieden sein.
LG albosa
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eishennig
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.04.2005 um 19:11:26
 
Hallo albosa,

nachdem ich Deinen Thread im Nigeria-Forum gelesen habe, verstehe ich jetzt schon etwas besser, worum es Dir geht.

Den letzten Beiträgen dort von Mango und Helga ist eigentlich auch nichts mehr hinzuzufügen, na ja, vielleicht noch zweierlei:

1. Die Auskunft über den Vater wird im wesentlichen das sein, was in seiner Ausländerakte steht - wahrscheinlich nix bisher unbekanntes, außer seiner Ankunftszeit am Flughafen Lagos.
Also mit den Anträgen besser keine hohen Erwartungen verbinden...

2. Zum Wohl des Kindes
Natürlich will niemand seinem 6-jährigen, der nach seinem Vater fragt, erzählen, dass dieser unter falscher Identität hier seinen Sohn erzeugt hat, um sein "Babyvisum" zu bekommen, vor der Mutter mit einem Beschneidungsmesser rumgewedelt hat und später seine Vaterschaft "gekündigt" hat. Vielleicht war ja alles noch ein bisschen anders, und bestimmt gibt es von ihm auch noch positive Erinnerungen. Und ein Kind muß noch nicht alles bis zum letzten erfahren.

Aber es kann auch nicht die Lösung sein, für die Abwesenheit des Vaters immer nur die Ausländerbehörde und das Jugendamt verantwortlich zu machen.
Schliesslich wird der Junge noch sein ganzes Leben mit deutschen Schulen, Behörden etc. zu tun haben, da würde man ihm mit einem solchen "Feindbild" das Leben nicht erleichtern (allenfalls der Mutter...)

Gibt es für ihn nicht noch eine andere Vaterfigur? Der Vater seines besten Freundes? Der Trainer in seinem Kindersportverein? Der Jugendgruppenleiter der (örtlichen, afrikanischen?) Kirchgemeinde?

Nicht einfach, wirklich nicht.

Viel Glück!

eishennig
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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.04.2005 um 19:46:46
 
Hallo, Eishennig,
danke für die Ausführungen. Ich bin aber immer wieder erstaunt, warum man meint, dass da ein "Feindbild" aufgebaut werden will. Die Bilder erzeugen sich selbst und entfalten entsprechende Wirkung, je nach Artung, Zugang, Alter, etc.etc.
Wie sollte sich eine Mutter damit das Leben erleichtern können? Sie ist es doch, die gänzlich vom Verwaltungshandeln bestimmt wurde und wird: Erst Kind her, damit Vater nach Jahren endlich doch noch Aufenthalt bekommt, dann Vater fort, da er sich wahrscheinlich nicht "gut beim Jugendamtsmitarbeiter verkauft  hatte. Das spräche dafür, dass er nicht gar so abgefeimt war, wie so mancher andere, den wir kennen. So sieht das jetzt aus. Nichts geschah, um Kind oder Mutter zu helfen, beizustehen in Lagen, in die nicht jeder gerät. Allenfalls Frauen, die den Geschichten der Asylbewerber Glauben schenkten, an eine gemeinsame Zukunft glaubte, bis die Männer ihr wahres Gesicht zeigten - dann, wenn sie sich nahe der Aufenthaltsgenehmigung glaubten.

Das Kind hat keine andere männliche Bezugsperson, wünscht auch nicht die Nähe der Menschen, die von sehr heller Hautfarbe sind. Freunde hatte dieser Vater, wie schon ausgeführt, anscheinend keine in Deutschland. Diese Männer pflegen ihre Freundschaften, falls vorhanden, gut verdeckt.
Was in der Ausländerakte steht, wäre doch für die Beteiligten interessant. Das Problem ist, dass der Frau wegen des "Datenschutzes" keine Auskünfte erteilt werden. Datenschutz gibt es nicht, wenn die Frauen ausgeforscht werden, jeder Behörde mitgeteilt wird, dass "da wieder eine sei, die sich mit solchen abgegeben habe."
Warum Datenschutz nun für Jemanden, der hier gar nicht mehr ist?
Dieses Behördenverhalten ist dann unverständlich. Die Frau hat aber nicht die Stellung, diesen Behörden etwas vorwerfen zu können. Sie ist von vorneherein in einer minderen Stellung, so dass sie gefälligst nichts zu erbitten hat, auch nicht, wenn ihr andere Fachleute( u.a.Kinderarzt, ), geraten hatten, die Behörden für das Kind um Auskunft zu bitten. Schon in einem Forum zeigt sich da, dass es keinen Rat geben wird, nach dessen Befolgung die Behörden anders als gewohnt reagieren würden.
Ja, mit solchen wird das Kind sein Leben lang konfrontiert sein, was auch niemals Entlastung für die Frau bedeuten wird.
VG albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 17.04.2005 um 12:24:22
 
Hallo albosa,

vielleicht findest du
hier
Antwort auf deine Fragen?

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albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.04.2005 um 21:20:12
 
Hallo Doc,
danke für den Hinweis. Aus dieser Quelle lässt sich schöpfen, denke ich. Ist nur noch ein Anwalt vonnöten, der entsprechend an- und umsetzt.
Vielen Dank nochmals.
LB albosa
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