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Gültigkeitserklärung (Gelesen: 1.854 mal)
milena
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25.04.2005 um 18:24:42
 
Wie lange dauert das Gültigkeitserklärung in einen Verfahren mit Verzicht auf mündliche Verhandlung wegen Befristung einer Ausweisung?
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milena 330904084 swiatelko14  
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Mick
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Antwort #1 - 25.04.2005 um 19:55:07
 
Zitat:
Wie lange dauert das Gültigkeitserklärung in einen Verfahren mit Verzicht auf mündliche Verhandlung wegen Befristung einer Ausweisung?


Hi Milena,
was ist denn eine "Gültigkeitserklärung"? Sacht mir so nix.  öhm
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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milena
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Antwort #2 - 26.04.2005 um 16:19:54
 
Smileyschwer zu sagen;) es geht mir darüber, wenn schon eine bescheid von gericht kommt (in diesem Fall, wenn mein Mann schon Visum kriegen darf und nach Deutschland einreisen darf) dann wie lange dauert noch bis er die Visum kriegt, also ich meine, ob irgendeinen Zeitbegrenzung ist? Z.B. Bescheid ist am 10 Januar gekommen, kann dann man sofort die Visum kriegen, oder ist noch irgendeine Zeit (bis zum 14 Tage oder so), dass man nicht die Visum kriegen darf? Fragezeichendas ist ja aber schwer zum erklären wenn die Worte fehlen:)ich habe im einem Wörterbuch (deutsches Recht) geschaut, da steht das Gültigkeitserklärung, deswegen habe ich auch so geschrieben.Lg.Milena
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milena 330904084 swiatelko14  
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Mick
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Antwort #3 - 26.04.2005 um 18:54:31
 
Hi,
schwer zu sagen, aber 14 Tage sollte man schon
einkalkulieren. Er ist zur Zeit noch zur Fahndung
und Festnahme ausgeschrieben, das muss erst ge-
löscht werden. Ferner muss im Ausländerzentral-
register die Befristung eingegeben werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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milena
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Antwort #4 - 26.04.2005 um 19:03:23
 
Vielen Dank, lg
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milena 330904084 swiatelko14  
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