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Stellungnahme (Gelesen: 1.879 mal)
milena
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24.04.2005 um 17:36:13
 
Hallo!Bin neu hier und habe eine Frage. Es geht um mein Mann, um Befristung der Abschiebungswirkung.Also die ganze Sache ist beim Rechtsanwalt und bald wird die Verhandlung vor den Gericht. Also gestern habe ich ein Brief bekommen, kann mir jemand sagen wenn's im Brief steht: "...wird seitens Beigeladenen keine Stellungnahme abgegeben". Klingt das gut oder heisst das Probleme für den Kläger? Ich kann erst morgen mein Rechtsanwalt anrufen aber vielleicht jemand kann mir Antworten ??? ???
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milena 330904084 swiatelko14  
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Mick
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Antwort #1 - 24.04.2005 um 19:05:42
 
Hi,
ich denke, darum wird man sich keine großen
Gedanken machen müssen. Aber wer ist denn
die Beigeladene?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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milena
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Antwort #2 - 24.04.2005 um 19:32:51
 
also es ist so, dass mein Mann vor 4 Jahren abgeschoben war. Das war in Kreis Borken. Ich wohne in München und zum den Verfahrung ist noch Kreis Borken beigeladen.Und bis jetzt meistens Probleme hat genau das Kreis Borken gemacht, deswegen mache ich mir Sorgen. Trotz allem vielen Dank.Lg
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milena 330904084 swiatelko14  
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Mick
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Antwort #3 - 24.04.2005 um 19:36:07
 
Hi,
keine Stellungnahme bedeutet auch: keine negative Stellungnahme.

Der Kreis Borken scheint sich aus der Sache heraushalten zu wollen,
wohl weil es um einen Nachzug nach München geht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #4 - 24.04.2005 um 19:43:04
 
:happy: vielen Dank.lg Milena
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milena 330904084 swiatelko14  
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