albosa
Ex-Mitglied
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
|
Hallo, nachdem eine Verwandte gerichtlich verpflichtet worden war, ihren 1999 geborenen Sohn im Vierwochenturnus seinem Erzeuger im betreuten Umgang zu überlassen, kam dieser 7 x pünktlich und „kündigte“ dann den Umgang. Meine Verwandte hatte erhebliche Probleme mit dem Mann aus Nigeria, so dass sie sich kurz nach der Geburt vom „Vater“ des Kindes trennte. Der Zwang zum betreuten Umgang verletzte zwar ihre Elternrechte, doch sah sie, dass ihrem Kind die Zusammentreffen mit dem Erzeuger nicht schadeten. Die „Kündigung“ des Umgangs mit dem Kind wird heute noch vom Kind bedauert, das immer wieder fragt, warum der „Daddy“ nicht mehr käme. Auf diese Fragen weiß die Mutter keine Antworten, zumindest nicht solche, die ein noch nicht 6jähriges Kind nachvollziehen kann. Meine Verwandte fragte daher bei der zuständigen Ausländerbehörde nach, unter welchem Namen und an welchen Ort der Nigerianer, Ibo, abgeschoben worden ist. Seinerzeit hatte diese Ausländerbehörde viel über die Frau erfahren wollen, was günstig für das Abschiebebemühen der Behörde gewesen wäre, d.h., diese hat sie direkt angesprochen, obwohl sie damals noch nicht wusste, aus welchem Land der Erzeuger ihres Kindes nach Deutschland gekommen ist. So wollte und konnte sie keine, zumal ganz privaten Angaben, machen. Auf die Anfrage an die Ausländerbehörde beschied diese, dass wegen der Datenschutzbestimmungen keine Auskunft erteilt würde. Wir meinen, dass das Kind wissen sollte, wohin sein Vater zurückgeschoben wurde. Es könnte dann, wenn es weiter seinen Wunsch nährt, wieder etwas vom Vater zu erfahren, später versuchen, den Vater in Nigeria zu finden. Da wir finden, dass es in jedem Falle ungut ist, einen Bleibewilligen nach fast 8 Jahren des Hierseins abzuschieben, suchen wir eine Stelle, die Auskunft über den Verbleib des Mannes gibt. Es wird sonst in Deutschland argumentiert, dass sowohl Vater als auch vor allem das Kind ein Recht auf Umgang miteinander haben. Weiß jemand, warum dieses Recht in diesem Falle so einfach ausgehebelt wurde? So viel wir wissen, hatte der Asylbewerber zunächst ein falsches Herkunftsland angegeben, später aber, als dies offenbar wurde, dieses offenbart. Dieses Delikt wurde mit einem deutschen Strafbefehl geahndet, den der Mann auch bezahlte. Weitere „Kriminaltaten“ des Mannes sind uns nicht bekannt.
Es könnte ja auch sein, dass die Abschiebung nicht korrekt verlief, so dass interveniert werden müsste. Vor allem ist es aber so, dass das Kind der „Hälfte seiner Identität“ durch Verwaltungshandeln beraubt wurde und die Mutter des Kindes nun schon in Erklärungsnöten ist, was sich nachteilig auf die Entwicklung des Kindes auswirken kann. Wir haben uns schon intensiver mit der allgemeinen Problematik auseinandergesetzt, d.h., wir haben erkannt, dass Nigerianer zumeist anderen Werten als wir anhängen, doch ändert dies nichts an der Tatsache, dass ein Kind wissen sollte, ob sein Vater noch lebt und wo er lebt. Wie es im Kindergarten aufgefordert wird, sich um fremde Schicksale zu kümmern, so möchte es sich wahrscheinlich auch – vielleicht erst später wirksamer – um das Schicksal seines Vaters kümmern. Warum läuft da alles am Kind vorbei, warum hat niemand, z.B. Jugendamt, dafür votiert, dass der Mann in Deutschland bleiben kann, da er doch irgendwann Kontakt zu seinem Kind gesucht hatte und ihm dieser gerichtlicherseits auch zugestanden worden war? Vielleicht kennt jemand einen Mechanismus oder eine Stelle, die das Ausländeramt bewegen kann, dem Kind, bzw. dessen allein sorgeberechtigter Mutter zum Wohle ihres Kindes Auskunft zu erteilen. Wir wären dankbar, könnten wir uns gemeinsam mit diesem Thema auseinandersetzeen. Bis dann. Grüße von Albosa.
|