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Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (Gelesen: 7.460 mal)
Caya
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Antwort #15 - 01.04.2005 um 12:25:10
 
Hallo Ralf!

Zitat:
Die Sache hat aber einen Haken: Die Einbürgerung erfordert andauernden Inlandsaufenthalt, und bei einer Berufstätigkeit im Ausland ist dieser nicht gegeben, von Grenzgängern jetzt einmal abgesehen.


Ich würde in diesem Fall 3 bis 4 Wochen im Frühjahr und 3 bis 4 Wochen im Herbst arbeiten. Als Student müßte es klappen.

Zitat:
Weiß ich nicht, hängt natürlich von den Verdienstmöglichkeiten ab


ca. je Gruppe zwischen € 500,- bis €1000.- + Trinkgeld + Provisionen. Wenn ich ca. 8 Gruppen habe in 8 Wochen wären es zwischen €4000.- bis €8000,- +/-. Die Summe müßte für die EBH auch als nicht verdiener schon Okay sein oder?

LG
Caya
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Ralf
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Antwort #16 - 01.04.2005 um 22:39:15
 
Du solltest dies auf jeden Fall mal von deiner Einbürgerungsbehörde prüfen lassen, Caya. Schaden kann das jedenfalls nicht.
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Caya
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Antwort #17 - 01.04.2005 um 22:50:02
 
Hallo Ralf!

Am Montag gehe ich zu meiner EBH um den aktuellen Steuerbescheid abzugeben. Dann kann ich mal fragen ob meine Einbürgerung durch Hinnahme von Mehrstaatigkeit  möglich ist.
Drück mir die Daumen.  Zwinkernd
LG
Caya
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Caya
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Antwort #18 - 05.04.2005 um 11:37:37
 
Hallo Ralf!
Zwar wollte ich Gestern meine EBH besuchen was mir leider nicht möglich war. Deswegen habe ich Heute einen Besuch abgestattet. Das erste was die Beamtin gesagt hat war: " Sie haben doch alle ihre Unterlagen abgegeben, wir brauchen nichts mehr von Ihnen!"
Aber als sie erfahren hat, dass ich den aktuellen Steuerbescheid gebracht habe, hat sie mir recht gegeben, dass es was wichtiges sei.
Mit dem Mehrstaatigkeit soll's nicht gehen. Der Antrag müßte zuerst zum Bezirksregierung, von dort zum Innenministerium von Bayern, von dort an dem Botschaft von D in Ankara gehen und würde ca. 6 Monate dauern.
Kurz gesagt : "geht nicht".
Aber was mich gewundert hat, dass mein Antrag immer noch in bei der EBH liegt und noch nicht nach Ansbach geschickt worden ist.
Seit meinem Antrag sind schon mehr als 3 Monate vergangen.  Traurig
LG
Caya

PS: Vielen dank für die Mühe.
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lennart
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Antwort #19 - 07.04.2005 um 07:10:21
 
hallo kaya, ich tippe mal, daß dein antrag nur deshalb nicht nach ansbach geschickt worden ist,wei das bei anträgen auf einbürgerung ohne hinnahme der mehrstaatigkeit auch nicht nötig ist. wenn die sachbearbeiterin jetzt erst von deinem wunsch, die türkische staatsangehörigkeit behalten zu wollen, erfahren hat, kann sie erst jetzt handeln.
gruß -lennart-
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lennart
 
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Samfro
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Antwort #20 - 07.04.2005 um 08:24:38
 
da lob ich doch den verfahrensweg in niedersachsen. alles bleibt vorort Lippen versiegelt
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Ralf
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Antwort #21 - 07.04.2005 um 08:51:44
 
Zitat:
hallo kaya, ich tippe mal, daß dein antrag nur deshalb nicht nach ansbach geschickt worden ist,wei das bei anträgen auf einbürgerung ohne hinnahme der mehrstaatigkeit auch nicht nötig ist. wenn die sachbearbeiterin jetzt erst von deinem wunsch, die türkische staatsangehörigkeit behalten zu wollen, erfahren hat, kann sie erst jetzt handeln.
gruß -lennart-


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