Zitat:Nach höchst offizieller Information geht ein türkischer Rentenanspruch nicht mit der Staatsangehörigkeit verloren.
Das war letzter Stand (leider schon 2001)!
Hallo Samfro!
Ich glaube, dass ich mich nicht genau ausgedrückt habe.
Hier in dieser Frage ging es nicht um die normale Rentenansprüche. Sondern wie ich auch in meinem ersten Posting gesschrieben habe eine Sonderregelung für die im Ausland lebenden Türken.
Sie können ohne in der Türkei gearbeitet zuhaben durch diese Regelung ( pro Tag 2,-US $) einen Rente bekommen. Die normale Rentenanspruch bleibt weiterhin auch wenn man außgebürgert ist. Das ist ja nicht meine Frage gewesen.
Meine Frage betrifft die Sonderregelung durch einmalige Beitragbezahlung an die Rentenkasse die nur die türkischen Staatsbürger die im Ausland leben oder
gelebt haben beantragen können.
Zitat:Richtig. Und meinses Wissens stellt sie ehemalige Türken mit Türken rechtlich vollkommen gleich, mit Ausnahme des Wahlrechts.
Demzufolge müsste die betroffene Person sich schon bescheinigen lassen, dass sie diese Zahlungen auch mit der Karte nicht erhalten kann.
Hallo Ralf!
Die Rosakarte ermöglicht nur ohne Visum, Aufenthaltserlaubnis in die Türkei einzureisen und dort zu leben. Arbeitserlaubnis brauchen die Ex-Türken durch diese Karte nicht. Aber einige Rechte was ein türkische StA durch die Gesetze haben, hat der Ex-Türke mit diese Karte leider nicht. Diese Karte ist nur gültig mit einem gültigen ID-Cards ( aus D, A, USA, etc)
Zitat:Es geht hier in Wiklichkeit nur darum, ein neuerliches Schlupfloch zu schaffen.
Der türkische Nationalismus geht ja so tief, dass man in jedem Falle die türkische Staatsangehörigkeit behalten will. Nachdem der deutsche Staat ENDLICH (al hamm dul'Allah - Gott sei dank!!) die letzten Türen zugemacht hat für diese Doppelstaatlichkeiten, werden nun neue Löcher gesucht.
Das gehört nicht in dieses Forum hier
@Nilats_Fesoj:
Ich schreibe lieber dazu nichts. Denn ich glaube die Antwort was du von Ralfi bekommen hast müßte dir reichen.
Zitat: al hamm dul'Allah - Gott sei dank!
Was soll denn das sein?
Deutschland hat meines Wissens die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht abgeschaft. Es gibt die Regelungen in den Gesetzen und es gibt dazu noch die Gegenseitigkeit zwischen Deutschland und einige Länder.
Du brauchst nicht so lange zu suchen. Es gibt EU Länder die ihre Staatsangehörige nicht Ausbürgern. Wenn du deine Frust bei bei irgendeinem rauslassen willst, dann bitte nicht bei mir sondern bei diesen Ländern die es nicht zu lassen.
LGCaya