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Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (Gelesen: 7.461 mal)
Caya
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30.03.2005 um 16:14:57
 
Liebe Experten von i4a-Team!

Die türksichen Gesetze ermöglichen eine altes Rente für die Türken die im Ausland leben.
Die bis jetzt noch nie in der Türkei gearbeitet haben oder eine gewissen Zeit gearbeitet haben aber im Rentenalter die Vollerente nicht beantragen können, haben die Möglichkeit pro Tag 2,- US Dollar (ca. für 5000 bis zur 7500 Arbeitstage) an die Rentenkasse zu bezahlen und somit  die volle Rente bekommen.
Die Gesetze ermöglichen dies aber nur, wenn man die türkische StA besitzt.
Wie wir fast alle es schon durch die Medien wissen, gibt es momentan Probleme mit dem Eingebürgerten Türken die nach der Einbürgerung wieder die alte StA nach dem Jahr 2000 erhalten haben. Eine von den Gründen warum sie die türksiche StA behalten möchten, hoffen somit mit 65 Jahren eine Rente auch in der Türkei zu bekommen und somit besser leben zu können. Ihnen würde eine monatliche Rente von netto ca. €250.- bis €350.- aus der Türkei zustehen.
Könnte dies ein Grund sein, in Deutschland unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden?

Vielen Dank für die Antworten.
LG
Caya
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Ralf
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Antwort #1 - 30.03.2005 um 16:19:05
 
Zitat:
Die Gesetze ermöglichen dies aber nur, wenn man die türkische StA besitzt.

Stimmt das wirklich? Nach meiner Information genügt dazu auch die bekannte "rosa Karte".
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ronny
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Antwort #2 - 30.03.2005 um 16:19:26
 
Zitat:
Könnte dies ein Grund sein, in Deutschland unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden?


Hallo Caya,

IMHO würde ich Nein sagen, weil sie ja keine wirtschaftlichen Nachteile gegenüber deutschen Staatsangehörigen durch den Verlust der türkischen erleiden, sondern nur einen nicht realisierbaren Vorteil.

Deswegen glaube ich nicht, dass es ein Grund wäre.

Aber wie sacht der Elektrolurch:

"Versuch macht kluch"

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Caya
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Antwort #3 - 30.03.2005 um 16:30:09
 
Zitat:
Stimmt das wirklich? Nach meiner Information genügt dazu auch die bekannte "rosa Karte".


Hallo Ralfi!
Leider ist en nicht möglich mit der Rosakarte ( was jetzt Blauekarte heißt ) diesen Vorteil zu genießen. Den die Rosakarte bekommen die ehemalige türkische StA und nicht die türkische StA.
Es wird jetzt sogar nicht mehr so einfach für die ehemaligen Türken Häuser, Grund in der Türkei zu kaufen. Die lieben Männer im türkische Parlament sehen es jetzt als eine Gefahr Häuser und Grund an nicht Türken zu verkaufen.

Zitat:
IMHO würde ich Nein sagen, weil sie ja keine wirtschaftlichen Nachteile gegenüber deutschen Staatsangehörigen durch den Verlust der türkischen erleiden, sondern nur einen nicht realisierbaren Vorteil.


Es ist auch ja nicht realisierbar, dass wir mit 65 eine Rente bekommen was zum leben reicht.  Zwinkernd
Aber es wird trotzdem eine 60 monatige Rentenbeiträge verlangt.

LG
Caya
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.03.2005 um 22:54:01
 
Es geht hier in Wiklichkeit nur darum, ein neuerliches Schlupfloch zu schaffen.
Der türkische Nationalismus geht ja so tief, dass man in jedem Falle die türkische Staatsangehörigkeit behalten will. Nachdem der deutsche Staat ENDLICH (al hamm dul'Allah - Gott sei dank!!!!!) die letzten Türen zugemacht hat für diese Doppelstaatlichkeiten, werden nun neue Löcher gesucht.
Das gehört nicht in dieses Forum hier.
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Ralf
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Antwort #5 - 30.03.2005 um 23:38:50
 
Zitat:
Das gehört nicht in dieses Forum hier.


Wenn du damit dein Posting meinst, hast du sogar Recht. Ansonsten gehört das Thema sehr wohl hier her, schließlich geht es um Einbürgerungsfragen.

Zitat:
Der türkische Nationalismus geht ja so tief, dass man in jedem Falle die türkische Staatsangehörigkeit behalten will.

Quatsch. Wenn der türkische Staat wollte, dass seine Leute Türken blieben, könnte er ja die Möglichkeit des Verlustes der Staatsangehörigkeit aus seinen Gesetzen streichen, schon würde jede Einbürgerung eines Türken unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen.

Nun zum Thema:

Zitat:
die Rosakarte bekommen die ehemalige türkische StA und nicht die türkische StA.

Richtig. Und meinses Wissens stellt sie ehemalige Türken mit Türken rechtlich vollkommen gleich, mit Ausnahme des Wahlrechts.
Demzufolge müsste die betroffene Person sich schon bescheinigen lassen, dass sie diese Zahlungen auch mit der Karte nicht erhalten kann.

Allerdings reicht auch dieses nach meiner Meinung nicht aus. Erstens ist es nicht unbedingt als Nachteil zu werten, wenn man einen Vorteil nicht wahrnehmen kann.
Zweitens und schwerwiegender ist aber: Ein wirtschaftlicher Nachteil müsste erheblich sein (siehe StAR-VwV). Eine relativ geringe monatliche Summe kann man kaum so einstufen, zumal ja vorher nicht bekannt ist, für wie viele Monate die Zahlung (noch) erfolgen würde.
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Samfro
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Antwort #6 - 31.03.2005 um 07:30:36
 
Nach höchst offizieller Information geht ein türkischer Rentenanspruch nicht mit der Staatsangehörigkeit verloren.
Das war letzter Stand (leider schon 2001)!

Somit rechtfertigt das keine Hinnahme von MS. :richter
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Caya
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Antwort #7 - 31.03.2005 um 12:03:20
 
Zitat:
Nach höchst offizieller Information geht ein türkischer Rentenanspruch nicht mit der Staatsangehörigkeit verloren. 
Das war letzter Stand (leider schon 2001)!


Hallo Samfro!

Ich glaube, dass ich mich nicht genau ausgedrückt habe.
Hier in dieser Frage ging es nicht um die normale Rentenansprüche. Sondern wie ich auch in meinem ersten Posting gesschrieben habe eine Sonderregelung für die im Ausland lebenden Türken.
Sie können ohne in der Türkei gearbeitet zuhaben durch diese Regelung ( pro Tag 2,-US $) einen Rente bekommen. Die normale Rentenanspruch bleibt weiterhin auch wenn man außgebürgert ist. Das ist ja nicht meine Frage gewesen.
Meine Frage betrifft die Sonderregelung durch einmalige Beitragbezahlung an die Rentenkasse die nur die türkischen Staatsbürger die im Ausland leben oder
gelebt haben beantragen können.

Zitat:
Richtig. Und meinses Wissens stellt sie ehemalige Türken mit Türken rechtlich vollkommen gleich, mit Ausnahme des Wahlrechts.
Demzufolge müsste die betroffene Person sich schon bescheinigen lassen, dass sie diese Zahlungen auch mit der Karte nicht erhalten kann.



Hallo Ralf!
Die Rosakarte ermöglicht nur ohne Visum, Aufenthaltserlaubnis in die Türkei einzureisen und dort zu leben. Arbeitserlaubnis brauchen die Ex-Türken durch diese Karte nicht. Aber einige Rechte was ein türkische StA durch die Gesetze haben, hat der Ex-Türke mit diese Karte leider nicht. Diese Karte ist nur gültig mit einem gültigen ID-Cards ( aus D, A, USA, etc)

Zitat:
Es geht hier in Wiklichkeit nur darum, ein neuerliches Schlupfloch zu schaffen.
Der türkische Nationalismus geht ja so tief, dass man in jedem Falle die türkische Staatsangehörigkeit behalten will. Nachdem der deutsche Staat ENDLICH (al hamm dul'Allah - Gott sei dank!!) die letzten Türen zugemacht hat für diese Doppelstaatlichkeiten, werden nun neue Löcher gesucht.
Das gehört nicht in dieses Forum hier


@Nilats_Fesoj:

Ich schreibe lieber dazu nichts. Denn ich glaube die Antwort was du von Ralfi bekommen hast müßte dir reichen.

Zitat:
al hamm dul'Allah - Gott sei dank!


Was soll denn das sein?
Deutschland hat meines Wissens die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht abgeschaft. Es gibt die Regelungen in den Gesetzen und es gibt dazu noch die Gegenseitigkeit zwischen Deutschland und einige Länder.
Du brauchst nicht so lange zu suchen. Es gibt EU Länder die ihre Staatsangehörige nicht Ausbürgern. Wenn du deine Frust bei bei irgendeinem rauslassen willst, dann bitte nicht bei mir sondern bei diesen Ländern die es nicht zu lassen.

LG
Caya
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Antwort #8 - 31.03.2005 um 12:10:25
 
@ Caya
Hast du denn solche Leistungen schon geleistet? Wenn ja dann sollte es doch kein Problem sein, dass dir dein zuständiges Konsulat oder die Botschaft bescheinigt, dass die Ansprüche verloren gehen bei Verlust Staatsangehörigkeit.

Andernfalls kann man davon ausgehen, dass diese Leistung mit den anderen Rente gleich gestellt ist.
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Antwort #9 - 31.03.2005 um 12:25:20
 
Hallo Samfro!

Ich werde eines Tages meine Rente aus der Türkei bekommen wenn ich es mal schaffe so lange zu leben. Werde zwar keine Vollerente haben aber ich werde wenigstens was bekommen.
Die Frage die ich gestellt habe, betrifft mich nicht oder sollte mich nicht betreffen. Ich habe die Frage nur deswegen gestellt um zu erfahren ob dies ein Grund wäre die Hinnahme durch Mehrstaatigkeit zu bekommen. Es wird momentan sehr viel darüber diskutiert über die Türken die nach der Einbürgerung die alte StA beantarg haben und somit die Deutsche verloren haben.
Wenn bei mir die Einbürgerung kalppt, werde ich leider mein Lizens für staatlich geprüfter Reiseführer verlieren [regen=regen.gif] aber die Rente bekomme ich schon auf alle Fälle.

LG

Caya

PS: So sieht die neue Blauekarte aus


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Antwort #10 - 31.03.2005 um 12:40:25
 
Zitat:
...Sondern wie ich auch in meinem ersten Posting gesschrieben habe eine Sonderregelung für die im Ausland lebenden Türken.


Hallo Caya!

Sollte ich mich jetzt auch benachteiligt fühlen, weil ich diese Sonderregelung nicht in Anspruch nehmen kann?  :rofl2

Ich sagte es bereits: ein entgangener Vorteil kann nicht immer mit einem Nachteil gleichgesetzt werden.
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Antwort #11 - 31.03.2005 um 12:55:39
 
Zitat:
Hallo Caya!

Sollte ich mich jetzt auch benachteiligt fühlen, weil ich diese Sonderregelung nicht in Anspruch nehmen kann?   

Ich sagte es bereits: ein entgangener Vorteil kann nicht immer mit einem Nachteil gleichgesetzt werden.


Hallo Ralfi!
Es war nur eine Frage wo ich darauf eine Antwort gesucht habe. Und ich habe meine Antwort bekommen.  Zwinkernd
Mir wird auch eine StA reichen, brauche keine zwei oder drei, oder 4. :habwo
Vielen Dank für die Antworten.
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Antwort #12 - 31.03.2005 um 13:03:43
 
Zitat:
Es war nur eine Frage wo ich darauf eine Antwort gesucht habe. Und ich habe meine Antwort bekommen.  Zwinkernd

Ich habe dies schon verstanden, Caya. Zwinkernd

Zitat:
.... werde ich leider mein Lizens für staatlich geprüfter Reiseführer verlieren

Dieses könnte aber einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten, wenn es denn stimmt und wenn deine Tätigkeit als Reiseführer jetzt einen erheblichen Teil deiner Einkünfte ausmacht. Du solltest dies unbedingt von deiner Einbürgerungsbehörde prüfen lassen.
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Antwort #13 - 31.03.2005 um 13:12:27
 
Zitat:
Dieses könnte aber einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten, wenn es denn stimmt und wenn deine Tätigkeit als Reiseführer jetzt einen erheblichen Teil deiner Einkünfte ausmacht. Du solltest dies unbedingt von deiner Einbürgerungsbehörde prüfen lassen.


Hallo Ralfi!

Seit 2 Jahren verdiene ich mein Geld nicht durch die Tätigkeit als Reiseführer. Aber wie du es auch weiss, bin ich immer noch auf der suche nach einem Arbeitsplatz und fange nächste Woche an zu Studieren. Meine Ehemalige Firma hat mich gefragt ob ich in den Ferien nicht im Jahr zwischen  8 bis 12 Rundreisen führen möchte. Dies kann ich nur so lange machen so lange ich mein Lizens habe.
Würde ein Arbeitsvertrag als selbständiger RL dabei helfen?
Ich bin noch auf der Warteliste von Studiosus Reisen in München als Reiseführer für die Türkei.
Danke
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Antwort #14 - 01.04.2005 um 11:50:46
 
Zitat:
Seit 2 Jahren verdiene ich mein Geld nicht durch die Tätigkeit als Reiseführer.


Hmmm... damit dürfte sich die Sache erst mal erledigt haben.

Zitat:
Würde ein Arbeitsvertrag als selbständiger RL dabei helfen?

Weiß ich nicht, hängt natürlich von den Verdienstmöglichkeiten ab. Natürlich wäre auch eine schriftliche Bescheinigung des Konsults erforderlich, dass diese Tätigkeit nur türkische Staatsangehörige ausüben dürfen.

Die Sache hat aber einen Haken: Die Einbürgerung erfordert andauernden Inlandsaufenthalt, und bei einer Berufstätigkeit im Ausland ist dieser nicht gegeben, von Grenzgängern jetzt einmal abgesehen.
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