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Straftat. Good bye, Staatsbürgerschaft? (Gelesen: 1.724 mal)
Lav
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Straftat. Good bye, Staatsbürgerschaft?
07.04.2005 um 18:11:17
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich bin Ausländer, wohne seit 4,5 Jahren in Deutschland und bin mit einer Deutsche verheiratet. Vor einer Woche wurde ich zu 10 Monaten auf Bewehrung verurteilt (§ 108 Urhebergesetz).

Wie lange kann es jetzt dauern, bis ich die Staatsbürgerschaft beantragen darf?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Straftat. Good bye, Staatsbürgerschaft?
Antwort #1 - 07.04.2005 um 19:11:20
 
Hallo Lav!

Die Tilgungsfrist bei 10 Monaten auf Bewährung beträgt nach
§ 46 BZRG
zehn Jahre. Vor Ablauf dieser Frist dürfte ein Einbürgerungsantrag kaum Aussicht auf Erfolg haben.
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