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wann kann ich wieder in die BRD (Gelesen: 13.150 mal)
mimi
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21.03.2005 um 23:45:55
 
Hallo  :anbet
ich habe in der BRD eine Haftstrafe von 4 Jahren(Freiheitsstrafe 6 Jahre) verbüsst  und die restlichen 2 Jahre auf Bewährung erhalten . ich begang daraufhin einen Kreditkartenbetrug mit meiner eigenen Kreditkarte, schlussfolgend kam der Bewährungswiderruf. Zum Zeitpunkt des Widerrufs war ich hier in Marokko. ich wurde 1998 aus der Haft entlassen, und im Juni 1999 erhielt ich von meinem Bewährungshelfer die Nachricht von Bewährungswiderruf. Ichhabe meine Kinder und Eltern in der BRD und möchte auf legalem Weg wieder Einreisen, deshalb bitte ich Sie mir einige Informationen über Verjährungen zukommen zu lassen .Ich halte mich seitdem in Marokko auf. Mein Pass ist noch gueltig, die sich darin befindende Aufenthaltsberechtigung somit auch. Ich habe 24 Jahre in der BRD gelebt und dort meine Schulische und Berufliche Laufbahn absolviert. Ich bitte um eure Hilfe, ,mir geht so langsam die Luft aus. Fragezeichen
Gruss

Hassan
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mimi  
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Mick
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Antwort #1 - 22.03.2005 um 01:06:37
 
Hi,
vorliegend dürfte die Tilgungsfrist gem. § 46 Abs. 1 Nr. 2c BZRG bei 10 Jahren liegen.
Die Befristungsregelungen bzgl. einer Ausweisung werden unterschiedlich gehand-
habt. Von daher kann man kaum Prognosen abgeben.
Ist denn schon ein Antrag auf Befristung der Wirkung der Ausweisung (und ggf. der
Wirkung der Abschiebung) gestellt worden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 22.03.2005 um 07:36:10
 
Zitat:
ich begang daraufhin einen Kreditkartenbetrug


Da dürfte dann auch noch die weitere noch nicht geahndete Straftat auch noch eine größere Rolle spieen, welche zum Widerruf der Bewährung geführt hat.

Wenn die noch nicht abgehandelt worden ist, dürfte auch die Verjährung der ersten Straftat noch gehemmt sein.

Ohne individuelle anwaltliche Hilfe wirst Du nicht weiterkommen.

Sorry, hier werden wir ncht weiterhelfen können.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 22.03.2005 um 10:08:19
 
Nach dem alten Recht sind die Aufenthaltsgenehmigungen nach sechs Monaten Aufenthalt im Ausland erloschen.

Nach neuem Recht ist es mit den Aufenthaltstiteln genauso.

Also wäre für die Einreise auch noch ein Visum erforderlich.
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mimi
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Antwort #4 - 22.03.2005 um 13:40:32
 
Hallo
ich bins nochmal, mit einer ergänzung: 
ich habe in der BRD eine Haftstrafe von 4 Jahren(Freiheitsstrafe 6 Jahre) verbüsst  und die restlichen 2 Jahre auf Bewährung erhalten . ich begang daraufhin einen Kreditkartenbetrug(Dez.1998) mit meiner eigenen Kreditkarte, schlussfolgend kam der Bewährungswiderruf. Zum Zeitpunkt des Widerrufs war ich hier in Marokko. ich wurde Feb.1998 aus der Haft entlassen, und im Juni 1999 erhielt ich von meinem Bewährungshelfer die Nachricht von Bewährungswiderruf, ich bin nicht ausgewiesen oder abgeschoben worden ich bin nach bekanntgabe des widerrufs einfach in Marokko geblieben. Ich habe meine Kinder und Eltern in der BRD,alle haben die Deutsche Staatsbürgerschaft. Ich möchte auf legalem Weg wieder Einreisen, deshalb bitte ich euch mir einige Informationen über Verjährungen zukommen zu lassen .Ich halte mich seitdem in Marokko auf. Mein Pass ist noch gueltig, die sich darin befindende Aufenthaltsberechtigung somit auch, ausserdem brauche ich kein Visum zum Ausreisen da mein Pass noch gültig ist, in Spanien und im restlichen Schengen Gebiet kann ich mich ganz normal aufhalten. Wenn an der Spanischen Grenze meine Aufenthaltsberechtigung geprüft wird gab es bis jetzt noch keine Probleme. Ich habe 24 Jahre in der BRD gelebt und dort meine Schulische und Berufliche Laufbahn absolviert. Ich bitte um eure Hilfe, ,mir geht so langsam die Luft aus.  tippse Anwälte brauchen immer Jahre bis die mal in die Gänge kommen, ich hoffe ihr kommt durch meine ergänzungen etwas weiter. Fragezeichen
Gruss

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Antwort #5 - 22.03.2005 um 18:16:40
 
Mimi,

wie bereits oben gesagt: deine alte AE ist NICHT mehr gültig! Wenn ein Ausländer D verläßt und länger als 6 Monate außer Landes ist, erlischt die AE (außer in besonderen Fällen, was aber vorher mit der ABH abgeklärt werden muss!).
Klar ist die AE in deinem Pass noch scheinbar (!!) gültig. Aber leg die mal auf den Tisch deiner ABH (oder erzähl den Spaniern die Geschichte), du glaubt ja nicht wie schnell das Ding 'ungültig' gestempelt wird ... Kurz gesagt, jedesmal wenn du Schengenland mit deiner alten AE betrittst, ist das illegal.
Mag schon sein, dass Anwälte und erichte ihre Zeit brauchen ... in deinem Fall ist das aber mehr als angebracht und ohne Anwalt wirst du voraussichtlich nix werden.
Alternativ können deine deutschen Verwandten ja auch schon mal bei der ABH vorsprechen und dot nachfragen, was alles möglich ist (@Experten: oder wäre das eher nicht 'empfehlenswert'?)
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Antwort #6 - 22.03.2005 um 18:50:28
 
hallo,
zuerst mal würde ich überprüfen ob die alte Aufenthaltsberechtigung wirklich ungültig war.Da du mehr als 15 Jahre in DE gearbeitet hast könnte dies der Fall sein.

Der beste Rat war wohl der nach einem anwalt.
gruss peku
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Antwort #7 - 22.03.2005 um 18:54:01
 
Zitat:
ich bin nicht ausgewiesen oder abgeschoben worden


Hi,
wie sicher bist Du da? War ein Anwalt im Spiel? Kann die
Ausweisung vielleicht öffentlich zugestellt worden sein? Ggf.
lohnt sich hier eine
Selbstauskunft
  aus dem Ausländerzentral-
register.

Sollte tatsächlich keine Ausweisung verfügt worden sein,
gilt das, was die Vorredner gesagt haben: Die AB ist erloschen,
eine Einreise wäre illegal. Dann käme nur das Visumsverfahren
in Frage, hier müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen
des § 5 AufenthG beachtet werden (Ausweisungsgründe).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #8 - 22.03.2005 um 21:18:13
 
Hallo!
Ich füge mal einen anderen Aspekt ein, der nicht vergessen werden sollte.

Eine verhängte Gefängnisstrafe verjährt nicht.
D.h bei einer Einreise wirst du sehr wahrscheinlich in Haft genommen.
Daher ist der Tip mit dem Anwalt sehr emphelenswert (Begnadigung,erneute Bewährung usw.).
Deshalb unbedingt VOR einer Einreise bei der zuständigen Staatsanwaltschaft informieren und dann die nötigen Schritte einleiten.
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Antwort #9 - 24.03.2005 um 18:50:38
 
Eine verhängte Gefängnisstrafe verjährt nicht


....das ist falsch

gruss peku
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Antwort #10 - 25.03.2005 um 01:36:41
 
Hallo
Ich wollte nur mitteilen das es keine Verhängte Gefängnisstrafe war  Smileysonder eine Bewährungsstrafe,wenn ich behaupten würde das ich die ganze Zeit in der BRD gewesen bin, dann wäre die AE nicht erloschen, dann hätte ich nur gegen die Meldepflicht verstossen richtig disco? Der Kreditkartenbetrug ist auch schon über 6 Jahre her, ich hoffe es kommen auch mal aufbauende Ratschläge, denn die letzten waren echt aufreibend. cry:
Gruss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 25.03.2005 um 01:43:30
 
Öffne doch bitte nicht ständig neue threads, sondern hänge eine ANtwort an den bestehenden
thread dran. Es geht ja wohl immernoch um die selbe Sache. Danke für künftige Beachtung  [beifall=beifall.gif]
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Antwort #12 - 25.03.2005 um 01:31:04
 
Zitat:
Hallo
Ich wollte nur mitteilen das es keine Verhängte Gefängnisstrafe war  Smileysonder eine Bewährungsstrafe,

Hi,
das verstehe ich nicht. In Deinem ersten Posting meine ich
gelesen zu haben:
Zitat:
ich habe in der BRD eine Haftstrafe von 4 Jahren(Freiheitsstrafe 6 Jahre) verbüsst  und die restlichen 2 Jahre auf Bewährung erhalten .


Passt irgendwie nicht zusammen, oder?

Zitat:
wenn ich behaupten würde das ich die ganze Zeit in der BRD gewesen bin, dann wäre die AE nicht erloschen, dann hätte ich nur gegen die Meldepflicht verstossen richtig


Vergiss es. So dumm schlau wie Du, ist die Ausländerbehörde schon lange.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #13 - 26.03.2005 um 23:17:08
 
Hallo  ???
Ich meinte das es eben keine Gefängnisstrafe mehr ist, sie ist auf Bewährung ausgesetzt worden, normalerweise müsszte auch eine verhängte Bewährungsstrafe verjähren oder nicht?
meine Ehefrau und meine beiden Kinder leben noch in der BRD, warum sollte ich das nicht behaupten können, dass ich die ganze Zeit in der BRD war?  Fragezeichen von euch kommt fast nur negatives, ich brauche einige positive Ratschläge. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der lässt sich aber etwas viel Zeit, die ich aber nicht habe.
Ich bitte euch mir zu helfen, last mich nicht hängen. :nix
Gruss
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Antwort #14 - 27.03.2005 um 02:25:54
 
Zitat:
.... von euch kommt fast nur negatives, ich brauche einige positive Ratschläge.

Positive Ratschläge (im Sinne von hilfreich) kann man nur geben, wenn der Sachverhalt das auch
hergibt. Und mit deinen bisherigen Schilderungen hast du dich quasi selbst "etwas" ins Zwielicht
gebracht. Deshalb darfst du dich da nicht wundern. Hier ist kein Jahrmarkt und kein Bazar oder
ähnliches. Auch keine Zauberbude, die das gewünschte aus dem Ärmel hervorzaubert  Ärgerlich
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Antwort #15 - 27.03.2005 um 12:11:10
 
Mimi,

das Problem ist, dass bei dir nicht nur das Ausländerrecht betroffen ist, sondern in starkem Maße auch und vor allem das Strafrecht. Dafür gibt's hier nicht wirklich die richtigen Ansprechpartner und ein Anwalt ist ein absolutes MUSS in diesem Fall ...

Zum Thema: "Ich sag einfach ich war in Deutschland". Glaubst du nicht, dass nach deiner wiederrufenen Bewährung und dem Kreditkartenbetrug versucht wurde, dich ausfindig zu machen? Da kannst du wahrscheinlich schlecht behaupten, dass du bei deiner Frau warst, wenn die (mehrfach vielleicht) schon Besuch von der Polizei hatte. Im Zweifelsfall wirst du auch sicherlich NACHWEISEN müssen, dass du die ganze Zeit in D warst. Kannst du aber nicht. Oder aber du musst Leute finden, die für dich wissentlich und willentlich die Unwahrheit aussagen. Willst du wirklich noch andere mit in den Schlamassel reinziehen??

Fakt ist: Du hast dich selbst in eine ziemlich besch....eidene Situation manövriert. Verständlich, dass du sagst, dass irgendwann auch mal Schluss sein muss. "Schwamm drüber" ist aber kein Rechtsgrundsatz und ohne ANWALT kommst du aus der Lage nicht mehr raus! Noch was zu "Ich habe keine Zeit": Du hattest immerhin mehr als 6 Jahre (seit 1998 bist du ja nicht mehr in D). Da fällt es schwer, an eine Dringlichkeit zu glauben. Irgendwann wirst du der ABH auch erklären müssen, warum du unbedingt bei Frau und Kindern sein willst, wenn es doch auch jahrelang ohne funktioniert hat ...

Schlussbemerkung: Nein, du wirst hier definitiv nicht die Ratschläge bekommen, die du suchst (schon mal www.recht.de probiert?). Und schon gar nicht wirst du hier Tips bekommen, wie man das ganze am Gesetz vorbei regeln kann  :richter
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Antwort #16 - 27.03.2005 um 17:10:01
 
Hallo,
melde ich mich halt nochmal hier zu Wort.Ich möchte Dir noch hinzuügen dass nicht nur die Strafvollstreckunga ufgrund des Bew.Wiederufes verjährt sein könnte sondern auch die Straftat des Kreditkartenbetruges.Vieleicht machst du dir strafrechtlich gesehen unnötige Sorgen.das klären kann jedoch nur ein Anwalt-oder du selbst wenn du genügend Nerven hast dich mit der Justiz zu beschäftigen.Dabei must du aber lernen das auch antworten kommen können die dir nicht so ganz passen und du eventuell schlechter dastehen könntest als jetzt.
gruss peku
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Antwort #17 - 27.03.2005 um 19:18:50
 
Peku,

zur Verjährung:
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03875.html
Vollstreckungsverjährung von 20 Jahren für Strafen zwischen 5 und 10 Jahren trifft ja hier möglicherweise zu? Sollte das zutreffen (was ein ANWALT sicherlich klären kann) dürfte Mimi noch relativ lange warten müssen.
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Antwort #18 - 27.03.2005 um 21:39:33
 
Richtig so sehe ich das auch wobei aufgrund des Auslandaufnethaltes die Frist nochmals verlängert werden könnte.
Aber wie alle raten:Dies soll ein Anwalt klären der dann auch vond er Sta.Vollstreckungsbehörde verbindliche Aussagen bekommt.
gruss peku
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Antwort #19 - 03.04.2005 um 20:41:25
 
wann kann ich wieder in die BRD?


ICH HOFFE NIE MEHR!
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bmwjupp
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Antwort #20 - 03.04.2005 um 20:51:44
 
hoffe ich auch
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Nilats_Fesoj
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Antwort #21 - 03.04.2005 um 20:53:27
 
ich auch.
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 04.04.2005 um 01:51:09
 
Zitat:
wann kann ich wieder in die BRD


Ich hoffe recht bald !
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Antwort #23 - 04.04.2005 um 11:48:19
 
Ich bin Auslaender, ich kann aber  immer noch nicht begreifen warum die D-Staat Typen wie Du und z.B.  der T . Mehmet nicht auf unbefristete Zeit ausweisen kann. Neulich habe ich gelesen, dass Mehmet wieder in DE ist,er hatte sich wieder staffbar gemacht,das kann nicht Wahr sein!  explo explo
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Gruesse
 
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Antwort #24 - 04.04.2005 um 15:04:31
 
Ich wünsche dem, der auf meine Frage so geanwortet hat:wann kann ich wieder in die BRD?
ICH HOFFE NIE MEHR
m das ihm das gleiche oder schlimmerse passiert.  :indyGut das du nicht vor mir stehst. Danke für deine Schwachsinnige einstellung, wo du sie dir hintun kannst,  :lma2weisst du ja bereits und ist ja mit sicherheit nichts neues für dich.
Gruss
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Antwort #25 - 04.04.2005 um 15:28:11
 
Zitat:
Danke für deine Schwachsinnige einstellung, wo du sie dir hintun kannst,  weisst du ja bereits und ist ja mit sicherheit nichts neues für dich.


Also ich finde, dass Du der im Glashaus sitzt nicht unbedingt mit Steinen werfen solltest.

Den Mist hast Du Dir selbst eingebrockt, nd es gibt IMHO keinerlei Veranlassung für Dich, hier beleidigt zu reagieren. Erst recht sehe ich keine Rechtfertigung dafür, andere User direkt zu beleiduigen.

Und BTW habe ich nicht den Eindruck, alsob  Du Dich bereits mit Deiner kriminellen Vergangenheit so auseinandergesetzt hast, dass eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden könnte.

Sorry. Ärgerlich

Ronny
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Antwort #26 - 04.04.2005 um 16:53:39
 
Wenn's noch Sachbeiträge gibt, dann bitte back to the roots. Ansonsten wird hier der
thread bald ...
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Antwort #27 - 04.04.2005 um 17:38:26
 
hallo zuammen,

ich ahbe jetzt mla gedanklich den zweig verfolgt.Zu dem konkreten fall gibt es eiegntlcih nicht mehr viel anzumerken.

ABEr Frage an die Profis: Im Fale des Fragestellers war eine Bewährungw iderrufen worden und er hatte dadurch die Pflicht sich zr Vollstreckung einer Strafe zu stellen.
Könnte ihm in diesem falle: Nämlich dem Wunsch ordentlich seine Freiheitsstrafe als Selbststeller anzutreten die Botschaft überhaupt ein Visum verweigern???
Komische Frage klar aber denkt mal drüber nach wei dies rechtlich asusehen würde wenn nun der Fragesteller ne Anfraghe an die Vollstreckungsbehörde macht wo er denn die Strafe antreten soll und danch einreist.Als Selbsteller kommt er in den offenen Strafvollzug und kanndann zeigen ob er sich gewandelt hat.
grusss peku

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Antwort #28 - 04.04.2005 um 18:04:42
 
@PEKU
eine wirklich nette Idee. Aber, verzeih mir, warum das Risiko auf die Allgemeinheit verlagern????
Schick ihm doch mal Deine Kreditkartennummer, er ist ja Experte auf dem Gebiet und schon noch kurzer Zeit wirst Du Gewissheit haben und uns alle aufklären.
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Antwort #29 - 04.04.2005 um 18:53:13
 
Zitat:
@PEKU
eine wirklich nette Idee. Aber, verzeih mir, warum das Risiko auf die Allgemeinheit verlagern????
Schick ihm doch mal Deine Kreditkartennummer, er ist ja Experte auf dem Gebiet und schon noch kurzer Zeit wirst Du Gewissheit haben und uns alle aufklären.



hallo hans,

ne ne meine kreditkarte lieber nicht grin grin grin
aber Spass beiseite dei Frage wars chon ernst.Wie kann ein Ausländer der in DE eine Strafe absitzen soll legal einreisen um seine Strafhaft anzutreten?????
Bezw. kann er dies überhaupt???

gruss peku
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Antwort #30 - 04.04.2005 um 18:54:57
 
@peku: Ein offener Vollzug kommt nur in Frage, wenn mit einer Entlassung innerhalb von 2 Jahren zu rechnen ist ( Da mimi Bewährungsversager ist heisst das wohl auch Endstrafe und nicht 2/3 ).
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Antwort #31 - 04.04.2005 um 21:21:26
 
@mimi
recht herzlichen Dank für Deine verräterischen Zeilen. Klar, so machen es die Kriminellen immer, wenn`s verbal nicht mehr weitergeht, dann sprechen halt die Fäuste. Nur, dass wusste ich doch schon.
Kriminelle Machenschaften zu disqualifizieren, kann ich mir hier sparen.
Eines aber möchte ich Dir auf den Weg geben. Ich wünsche Dir, dass Du in dem Land in dem Du Dich nun befindest Deine Strafe absitzt.
Gerne sehen wir Dich auch hier in Deutschland, nach Haftverbüßung kommt bestimmt die Abschiebehaft.
Also, alles Gute für Dich! Hau rein....

@PEKU
Ja, wahrscheinlich durchaus möglich, mir kam der Gedanke eingangs auch, das fatale sind aber die Kosten die der Allgemeinheit dadurch entstehen....
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wann kann ich wieder in die BRD
Antwort #32 - 05.04.2005 um 01:51:59
 
Salam aleikum Hassan-mimi,

kaifa halor ? el yum nakha, ghedda duni - barka , das hast du dir selbst zuzuschreiben.
Leider bist du so ein Prachtexemplar aus dem Orient, der hier bei uns in Deutschland die Vorurteile gegen Ausländer (mein Mann ist auch ein Ausländer) nährt.
Auch wenn es vielen hier sicher schwer fällt, dir eine korrekte Antwort zu geben, bringst du es noch fertig mit solchen Verbalattacken zu reagieren. Maschaallah.
Ach so, ich vergaß, dass du ja so viele Jahre in Deutschland gelebt hast, zur Schule gegangen bist. Was hast du eigentlich hier gelernt ?
Sei froh, dass du hier nicht ehrlichen und rechtschaffenen Ausländern begegnen kannst -denn ich weiß ziemlich genau, wie sie auf solche wie dich reagieren würden. Du hättest es sicher nicht leicht !
Versuche deine Strafe(n) zu verbüßen, wie auch immer, geh in dich +++, dann kannst du dich mal wieder melden. Bis dahin besslama !
Mir tut deine Familie ehrlichen Herzens leid !
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Djamila
 
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