Mimi,
wie bereits oben gesagt: deine alte
AE ist NICHT mehr gültig! Wenn ein Ausländer D verläßt und länger als 6 Monate außer Landes ist, erlischt die
AE (außer in besonderen Fällen, was aber vorher mit der
ABH abgeklärt werden muss!).
Klar ist die
AE in deinem Pass noch scheinbar (!!) gültig. Aber leg die mal auf den Tisch deiner
ABH (oder erzähl den Spaniern die Geschichte), du glaubt ja nicht wie schnell das Ding 'ungültig' gestempelt wird ... Kurz gesagt, jedesmal wenn du Schengenland mit deiner alten
AE betrittst, ist das illegal.
Mag schon sein, dass Anwälte und erichte ihre Zeit brauchen ... in deinem Fall ist das aber mehr als angebracht und ohne Anwalt wirst du voraussichtlich nix werden.
Alternativ können deine deutschen Verwandten ja auch schon mal bei der
ABH vorsprechen und dot nachfragen, was alles möglich ist (@Experten: oder wäre das eher nicht 'empfehlenswert'?)