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Offener Vollzug (rest aus wann kann ich wieder.... (Gelesen: 1.115 mal)
peku
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
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i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Offener Vollzug (rest aus wann kann ich wieder....
05.04.2005 um 08:05:51
 
Hallo,der Zweig ist wzar gesperrt und dort bibts nichts mehr zus agen.eine Äusserung darf jeodch nicht unwiedersprochen steheh bleiben

@peku: Ein offener Vollzug kommt nur in Frage, wenn mit einer Entlassung innerhalb von 2 Jahren zu rechnen ist ( Da mimi Bewährungsversager ist heisst das wohl auch Endstrafe und nicht 2/3 ).


Das ist absolut falsch und ich bitte alle die eine strafe anzutreten haben sich nciht irre machen zu lassen.Habt keine Angst davor denn wer ehrlich die Strafe (egal wie lange diese ist antritt) hat die chance auf den offenen Vollzug.

Gruss peku
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