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wann kann ich wieder in die BRD (Gelesen: 13.146 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 27.03.2005 um 12:11:10
 
Mimi,

das Problem ist, dass bei dir nicht nur das Ausländerrecht betroffen ist, sondern in starkem Maße auch und vor allem das Strafrecht. Dafür gibt's hier nicht wirklich die richtigen Ansprechpartner und ein Anwalt ist ein absolutes MUSS in diesem Fall ...

Zum Thema: "Ich sag einfach ich war in Deutschland". Glaubst du nicht, dass nach deiner wiederrufenen Bewährung und dem Kreditkartenbetrug versucht wurde, dich ausfindig zu machen? Da kannst du wahrscheinlich schlecht behaupten, dass du bei deiner Frau warst, wenn die (mehrfach vielleicht) schon Besuch von der Polizei hatte. Im Zweifelsfall wirst du auch sicherlich NACHWEISEN müssen, dass du die ganze Zeit in D warst. Kannst du aber nicht. Oder aber du musst Leute finden, die für dich wissentlich und willentlich die Unwahrheit aussagen. Willst du wirklich noch andere mit in den Schlamassel reinziehen??

Fakt ist: Du hast dich selbst in eine ziemlich besch....eidene Situation manövriert. Verständlich, dass du sagst, dass irgendwann auch mal Schluss sein muss. "Schwamm drüber" ist aber kein Rechtsgrundsatz und ohne ANWALT kommst du aus der Lage nicht mehr raus! Noch was zu "Ich habe keine Zeit": Du hattest immerhin mehr als 6 Jahre (seit 1998 bist du ja nicht mehr in D). Da fällt es schwer, an eine Dringlichkeit zu glauben. Irgendwann wirst du der ABH auch erklären müssen, warum du unbedingt bei Frau und Kindern sein willst, wenn es doch auch jahrelang ohne funktioniert hat ...

Schlussbemerkung: Nein, du wirst hier definitiv nicht die Ratschläge bekommen, die du suchst (schon mal www.recht.de probiert?). Und schon gar nicht wirst du hier Tips bekommen, wie man das ganze am Gesetz vorbei regeln kann  :richter
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 27.03.2005 um 17:10:01
 
Hallo,
melde ich mich halt nochmal hier zu Wort.Ich möchte Dir noch hinzuügen dass nicht nur die Strafvollstreckunga ufgrund des Bew.Wiederufes verjährt sein könnte sondern auch die Straftat des Kreditkartenbetruges.Vieleicht machst du dir strafrechtlich gesehen unnötige Sorgen.das klären kann jedoch nur ein Anwalt-oder du selbst wenn du genügend Nerven hast dich mit der Justiz zu beschäftigen.Dabei must du aber lernen das auch antworten kommen können die dir nicht so ganz passen und du eventuell schlechter dastehen könntest als jetzt.
gruss peku
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #17 - 27.03.2005 um 19:18:50
 
Peku,

zur Verjährung:
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03875.html
Vollstreckungsverjährung von 20 Jahren für Strafen zwischen 5 und 10 Jahren trifft ja hier möglicherweise zu? Sollte das zutreffen (was ein ANWALT sicherlich klären kann) dürfte Mimi noch relativ lange warten müssen.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 27.03.2005 um 21:39:33
 
Richtig so sehe ich das auch wobei aufgrund des Auslandaufnethaltes die Frist nochmals verlängert werden könnte.
Aber wie alle raten:Dies soll ein Anwalt klären der dann auch vond er Sta.Vollstreckungsbehörde verbindliche Aussagen bekommt.
gruss peku
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hans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 03.04.2005 um 20:41:25
 
wann kann ich wieder in die BRD?


ICH HOFFE NIE MEHR!
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bmwjupp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 03.04.2005 um 20:51:44
 
hoffe ich auch
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 03.04.2005 um 20:53:27
 
ich auch.
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 04.04.2005 um 01:51:09
 
Zitat:
wann kann ich wieder in die BRD


Ich hoffe recht bald !
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 04.04.2005 um 11:48:19
 
Ich bin Auslaender, ich kann aber  immer noch nicht begreifen warum die D-Staat Typen wie Du und z.B.  der T . Mehmet nicht auf unbefristete Zeit ausweisen kann. Neulich habe ich gelesen, dass Mehmet wieder in DE ist,er hatte sich wieder staffbar gemacht,das kann nicht Wahr sein!  explo explo
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Gruesse
 
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mimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 04.04.2005 um 15:04:31
 
Ich wünsche dem, der auf meine Frage so geanwortet hat:wann kann ich wieder in die BRD?
ICH HOFFE NIE MEHR
m das ihm das gleiche oder schlimmerse passiert.  :indyGut das du nicht vor mir stehst. Danke für deine Schwachsinnige einstellung, wo du sie dir hintun kannst,  :lma2weisst du ja bereits und ist ja mit sicherheit nichts neues für dich.
Gruss
mimi
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #25 - 04.04.2005 um 15:28:11
 
Zitat:
Danke für deine Schwachsinnige einstellung, wo du sie dir hintun kannst,  weisst du ja bereits und ist ja mit sicherheit nichts neues für dich.


Also ich finde, dass Du der im Glashaus sitzt nicht unbedingt mit Steinen werfen solltest.

Den Mist hast Du Dir selbst eingebrockt, nd es gibt IMHO keinerlei Veranlassung für Dich, hier beleidigt zu reagieren. Erst recht sehe ich keine Rechtfertigung dafür, andere User direkt zu beleiduigen.

Und BTW habe ich nicht den Eindruck, alsob  Du Dich bereits mit Deiner kriminellen Vergangenheit so auseinandergesetzt hast, dass eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden könnte.

Sorry. Ärgerlich

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 04.04.2005 um 16:53:39
 
Wenn's noch Sachbeiträge gibt, dann bitte back to the roots. Ansonsten wird hier der
thread bald ...
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 04.04.2005 um 17:38:26
 
hallo zuammen,

ich ahbe jetzt mla gedanklich den zweig verfolgt.Zu dem konkreten fall gibt es eiegntlcih nicht mehr viel anzumerken.

ABEr Frage an die Profis: Im Fale des Fragestellers war eine Bewährungw iderrufen worden und er hatte dadurch die Pflicht sich zr Vollstreckung einer Strafe zu stellen.
Könnte ihm in diesem falle: Nämlich dem Wunsch ordentlich seine Freiheitsstrafe als Selbststeller anzutreten die Botschaft überhaupt ein Visum verweigern???
Komische Frage klar aber denkt mal drüber nach wei dies rechtlich asusehen würde wenn nun der Fragesteller ne Anfraghe an die Vollstreckungsbehörde macht wo er denn die Strafe antreten soll und danch einreist.Als Selbsteller kommt er in den offenen Strafvollzug und kanndann zeigen ob er sich gewandelt hat.
grusss peku

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hans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #28 - 04.04.2005 um 18:04:42
 
@PEKU
eine wirklich nette Idee. Aber, verzeih mir, warum das Risiko auf die Allgemeinheit verlagern????
Schick ihm doch mal Deine Kreditkartennummer, er ist ja Experte auf dem Gebiet und schon noch kurzer Zeit wirst Du Gewissheit haben und uns alle aufklären.
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peku
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Antwort #29 - 04.04.2005 um 18:53:13
 
Zitat:
@PEKU
eine wirklich nette Idee. Aber, verzeih mir, warum das Risiko auf die Allgemeinheit verlagern????
Schick ihm doch mal Deine Kreditkartennummer, er ist ja Experte auf dem Gebiet und schon noch kurzer Zeit wirst Du Gewissheit haben und uns alle aufklären.



hallo hans,

ne ne meine kreditkarte lieber nicht grin grin grin
aber Spass beiseite dei Frage wars chon ernst.Wie kann ein Ausländer der in DE eine Strafe absitzen soll legal einreisen um seine Strafhaft anzutreten?????
Bezw. kann er dies überhaupt???

gruss peku
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