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Scheidung: Marokkaner und Holländerin (Gelesen: 995 mal)
daikiri
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Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung: Marokkaner und Holländerin
18.03.2005 um 21:09:08
 
Hallo!

Die traurige Geschichte eines Feundes geht so:

Er (Marokkaner) heiratet eine Holländerin in Marokko. Die beiden zogen nach Deutschland. Kurze Zeit danach war sie schwanger. Dann kamen die Streitereien und sie ging zurück zu ihrer Familie nach Holland zwei Tage vor der Geburt. Das Kind wurde also in Holland geboren. Sie hat sich schon sich in Deutschland abgemeldet und verlangt eine Scheidung.
Der Freund kam hier zum Studium, hatte eine Bewilligung, welche nach der Heirat in ein AE für 5 Jahre umgewandelt wurde.

Welche Rechte hat er jetzt? Verheiratet waren die beiden ein Jahr. Er studiert nicht mehr, heißt das dass er zurück nach Marokko muss?
Un wie ist es mit dem Kind: seine Noch-Frau erlaubt ihm das Kind alle drei Wochen kurz zu sehen, verlangt aber Unterhalt für sich und Kind (700+120€)

Die Scheidung müsste nach Marokkanischem Recht laufen, oder? Kennt sich jemand da aus?

Danke, daikiri
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En un coctelera, ponemos 7 u 8 hielos con las pinzas. Ponemos en el vaso de la coctelera 4 cl. de ginebra y 2 cl. de zumo de limón junto con el azúcar. Cerramos la coctelera y batimos rítmicamente unos segundos. Una vez acabado de batir abrimos la boca de la coctelera y vertemos a una copa de cóctel, sobre un platillo o un posavasos, para su servic
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.03.2005 um 22:15:09
 
Die Scheidung richtet sich nach den allgemeinen Ehewirkungen, welche sich abgestuft vom Heimatrecht bis zum Ort des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes während der Ehe bestimmen.

Letzteres dürfte vermutlich für beide der deutsche Rechtsbereich sein.

Das wird das Gericht bei welchem der Scheidungsantrag eingereicht wird selbständig zu prüfen haben. Die obengenannten Wirkungen sind die des deutschen IPR.

Wenn die Scheidungsklage in Holland erfolgt, kann das vermutlich auch etwas anders aussehen.

Zitat:
Welche Rechte hat er jetzt


Ob er aus dieser recht kurzen Ehe aufenthaltsrechtlich Honig saugen kann, kann ich nicht beantworten, da das EU-Recht ned meine domain ist. Vermutlich eher nicht.

Nach deutschem Recht hätte er noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.

Käme das Kindlein hier zur Welt, wäre es wahrscheinlich auch deutsche/r Staatsangehörige/r , dann wäre die Sachlage etwas anders zu sehen.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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