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Visa zu Eheschließung abgelehnt!! _ Was tun?? (Gelesen: 7.452 mal)
mrzaertlicher
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13.03.2005 um 08:20:32
 
Hallo!
Erst einmal gesagt eine klaase Seite hier, sollte mehr davon geben !!!

Jetzt mein Problem!
Ich möchte meine Verlobte aus Thailand in Deutschland heiraten ( Papiere sind alle beim Standesamt!! ) .
Nun wurde ihr das Visa zur Eheschließung abgelehnt, weil ich z.Z leider keine Arbeit habe
(Verpflichtungserklärung ist von Freund übernommen worden).
Was kann ich dagegen tun??

Laut ABH MUSS ein gesichtertes Einkommen in Höhe der Sozialhilfe+20% vorhanden sein. cry:
Heißt daß, es dürfen ca. 6Millionen (oder mehr) Deutsche keinen Ausländer heiraten???
Wo bleibt denn da der Gleichheitsgrundsatz??
Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
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inge
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Antwort #1 - 13.03.2005 um 10:28:01
 
Eigentlich doch ganz einfach:
Wenn du irgendjemanden einlädst, musst du dich bereit erklären, eventuelle Kosten die entstehen (weil der/die Eingeladene sich verpieselt) zurückzubezahlen. Wenn du keine Kohle hast, kannst du nicht zurückzahlen, ergo nicht einladen.

Niemand hindert dich jedoch daran, in einem Land deiner Wahl zu heiraten, in das sowohl du als auch deine Verlobte reisen können (damit wäre Thailand reisetechnisch wohl am günstigsten). WENN die Ehe dann besteht, hat der ausländische Ehepartner ein Anrecht darauf sich in D aufzuhalten (falls der d. Ehepartner in D lebt natürlich) und nur bei recht heftigen vorherigen Straftaten gibt's Probleme. Ansonsten muss weder Kohle noch sonstwas nachgewiesen werden -> Art 6 GG.
Was allerdings nachgewiesen werden MUSS, ist dass überhaupt eine gültige Ehe vorliegt (Prüfung der Dokumente) und das KANN in bestimmten Fällen auch mal etwas länger dauern.
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mrzaertlicher
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Antwort #2 - 13.03.2005 um 10:48:15
 
Vielen dank für die Antwort, wenn auch nutzlos!
Wie gesagt, Verpflichtungserklärung ist übernommen worden.
Eines kannst du mir glauben, wenn es finanziell ginge wäre ich eher gestern als heute in Thailand und würde da heiraten !!!!!!!!!
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inge
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Antwort #3 - 13.03.2005 um 11:21:17
 
'tschuldige die blöde Frage, aber wie kannst du eine VE abgeben ohne die nötigen Gehaltsnachweise ???
So weit ich das kenne, muss zusammen mit der unterschriebenen VE auch immer der Nachweis geführt werden, dass man die Folgen der VE auch tatsächlich tragen kann ...
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Hartmut_Krentz
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Antwort #4 - 13.03.2005 um 11:36:07
 
Die VE hat doch ein Freund uebernommen wenn ich es richtig gelesen habe,
ob der weiss auf was er sich da unter Umstaenden einlaesst???

Vielleicht sollte er auch nur seiner Verlobten mal die wahren (finanziellen)
Verhaeltnisse schildern, es soll schon Faelle gegeben haben in denen der
Deutsche Maercchenprinz dann sehr schnell entzaubert war.

Nicht ueberall wo Liebe draufsteht ist auch Liebe drin!!!!
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Antwort #5 - 13.03.2005 um 11:37:36
 
Sorry, ich hab deinen Freund überlesen Zwinkernd

Theoretisch gibt's immer noch die Möglichkeit, per Touri-Visum nach EU zu kommen und dann hier zu heiraten. Merkwürdigerweise sehen das die d. ABHs nicht so gern und verlangen häufig die Ausreise und Wiedereinreise mit dem 'richtigen' Visum. Dieses Verfahren hat somit den Nachteil, dass die Kosten nochmal ziemlich in die Höhe schiessen können (sind ja dann auch zwei Hin-/Rückflüge)
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inge
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Antwort #6 - 13.03.2005 um 12:07:08
 
BTW, hast du vorher mit der zuständigen ABH gesprochen und was haben die dir gesagt?
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mrzaertlicher
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Antwort #7 - 13.03.2005 um 12:28:45
 
@Hartmut: sei versichert Mein Freund weis worauf er sich einlässt.
Und bitte keine unterschwelligen Anspielungen, Geld ist nicht alles , und meine Verlobte
weiss wie meine Finanzielle Seite aussieht.

@Inge:Vielen Dank für den Tip, funktioniert aber leider auch nicht. Beim Touristenvisa gibt es einen extra Vermerk, daß es nicht zur Eheschließung dient. Hatte ich schon abgecheckt.
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Mick
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Antwort #8 - 13.03.2005 um 14:04:30
 
Hi,
wie Dir vermutlich bekannt ist, muss eine VE nur bis
zur Eheschließung vorliegen. Mir ist absolut nicht ver-
ständlich, warum bei dem geschilderten Sachverhalt
aufgrund Deines fehlenden Einkommens kein Visum
erteilt wird. Ich befürchte, dass man Dir hier nicht
weiter helfen kann.

Ggf. müsst Ihr gegen die Visumsversagung remon-
strieren (quasi Widerspruch einlegen).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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inge
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Antwort #9 - 13.03.2005 um 15:56:49
 
Zitat:
@Inge:Vielen Dank für den Tip, funktioniert aber leider auch nicht. Beim Touristenvisa gibt es einen extra Vermerk, daß es nicht zur Eheschließung dient. Hatte ich schon abgecheckt.

Ein Visumsvermerk kann keine Eheschließung verhindern!
Folgendes Vorgehen wäre zB völlig legal und auch die ABH hätte keine Probleme damit:
Freundin beantragt Touri-Visum, Ihr heiratet hier, sie fliegt zurück und beantragt dann ein FZV (da hat sie dann nämlich auch einen Rechtsanspruch!). Wohlgemerkt dieses Verhalten wäre absolut und total einwandfrei! Mit Touri-Visum einreisen, heiraten und dann gleich hier die AE beantragen kann allerdings Probleme verursachen. Die Heirat selbst ist aber immer möglich (hat nichts mit dem Visum an sich zu tun, da geht's nur darum dass jemand nach der Einreise nicht wieder ausreist)
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Antwort #10 - 16.03.2005 um 20:11:14
 
Ich bin sicher kein Spezialist für Ausländerrecht. Auch kenne ich das neue Gesetz nicht. Ich kann nur von meinen Erfahrungen mit dem alten Recht (im Jahr 2001) berichten. Mein Frau ist hier mit einem privaten Besuchsvisum (damit ist ebensfalls die Heirat "verboten") eingereist. Wir haben in Dänemark geheiratet. Beim Ausländeramt sagte man uns, meine Frau muesse ausreisen und dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Ich habe darauf hingewiesen, dass dies sicher ein Visumsmissbrauch sei, aber auf der anderen Seite die Ehe dieses Vergehen "heilt". Ein höfflich geführtes Gespräch mit dem Leiter der Ausländerbehörder ergab dann das gewünschte Resultat: Meine Frau brauchte nicht mehr ausreisen und erhielt eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei einem Bekannten, der nach gleichem Muster vorgegangen ist gab es leider mit dem Amtsvorsteher keine gütliche Einigung. Er sagte daraufhin seine Frau würde nicht ausreisen und nun gerichtliche Schritte einleiten. Nach einem Brief von seinem Anwalt gab es dann auch die Einigung: Die Frau musste nicht ausreisen und erhielt eine Aufenthaltsgenehmigung.

Vielleicht kann ja einer der Spezialisten mal etwas darüber sagen, ob diese nach dem neuen Gesetz nicht mehr möglich ist.
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Antwort #11 - 16.03.2005 um 20:44:43
 
Hi there,

Zitat:
( Papiere sind alle beim Standesamt!! ) .


Das heißt ja nicht, das die Voraussetzungen für eine Eheschließung unmittelbar bevorstehen. Was sagt denn das Standesamt zu den Unterlagen? Muss noch irgendwo irgendwas überprüft, beglaubigt,legalisiert oder sonst was beigebracht werden?

:endsm
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Antwort #12 - 17.03.2005 um 10:18:35
 
Zitat:
Das heißt ja nicht, das die Voraussetzungen für eine Eheschließung unmittelbar bevorstehen.


Hi,

du meintest sicher die Eheschließung muß unmittelbar bevorstehen  Zwinkernd ?

@thread

Die steht eigentlich (IMHO) erst dann unmittelbar bevor, wenn die Befreiung von der Vorlage des EFZ erteilt wurde, manche Ausländerbehörde akzeptiert aber auch schon die Vorlage zur Befreiung .

Hier ist als Beispiel für das Befreiungsverfahren mal wieder der link zum

OLG Stuttgart.

Wenn die dort genannten Urkunden und Nachweise vollständig sind kann unter Beachtung der vorstehenden (IMHO) Einschränkung von Unmittelbarkeit geredet werden.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #13 - 17.03.2005 um 12:55:06
 
Zitat:
Die steht eigentlich (IMHO) erst dann unmittelbar bevor, wenn die Befreiung von der Vorlage des EFZ erteilt wurde, manche Ausländerbehörde akzeptiert aber auch schon die Vorlage zur Befreiung .


Hi,
sie steht dann unmittelbar bevor, wenn ein EFZ vorhanden ist,
oder wenn dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen, um die
Befreiung beim OLG zu beantragen. Sollte also die Mehrzahl der
Ausländerbehörden so akzeptieren.
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Antwort #14 - 17.03.2005 um 16:09:29
 
Hi! Vielen Dank für die vielen Antworten.

Der EINZIGE Grund, warum meiner Verlobten die Einreise verweigert wird, ist mein nicht vorhandenes Einkommen.
Ich versuche jetzt alles um nach Thailand zu reisen und dort zu heiraten.
Eine Familienzusammenführung kann man ja nicht verweigern.
Smiley)
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