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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung: Marokkaner und Holländerin
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Beitrag begonnen von daikiri am 18.03.2005 um 21:09:08

Titel: Scheidung: Marokkaner und Holländerin
Beitrag von daikiri am 18.03.2005 um 21:09:08
Hallo!

Die traurige Geschichte eines Feundes geht so:

Er (Marokkaner) heiratet eine Holländerin in Marokko. Die beiden zogen nach Deutschland. Kurze Zeit danach war sie schwanger. Dann kamen die Streitereien und sie ging zurück zu ihrer Familie nach Holland zwei Tage vor der Geburt. Das Kind wurde also in Holland geboren. Sie hat sich schon sich in Deutschland abgemeldet und verlangt eine Scheidung.
Der Freund kam hier zum Studium, hatte eine Bewilligung, welche nach der Heirat in ein AE für 5 Jahre umgewandelt wurde.

Welche Rechte hat er jetzt? Verheiratet waren die beiden ein Jahr. Er studiert nicht mehr, heißt das dass er zurück nach Marokko muss?
Un wie ist es mit dem Kind: seine Noch-Frau erlaubt ihm das Kind alle drei Wochen kurz zu sehen, verlangt aber Unterhalt für sich und Kind (700+120€)

Die Scheidung müsste nach Marokkanischem Recht laufen, oder? Kennt sich jemand da aus?

Danke, daikiri

Titel: Re: Scheidung: Marokkaner und Holländerin
Beitrag von ronny am 18.03.2005 um 22:15:09
Die Scheidung richtet sich nach den allgemeinen Ehewirkungen, welche sich abgestuft vom Heimatrecht bis zum Ort des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes während der Ehe bestimmen.

Letzteres dürfte vermutlich für beide der deutsche Rechtsbereich sein.

Das wird das Gericht bei welchem der Scheidungsantrag eingereicht wird selbständig zu prüfen haben. Die obengenannten Wirkungen sind die des deutschen IPR.

Wenn die Scheidungsklage in Holland erfolgt, kann das vermutlich auch etwas anders aussehen.


Zitat:
Welche Rechte hat er jetzt


Ob er aus dieser recht kurzen Ehe aufenthaltsrechtlich Honig saugen kann, kann ich nicht beantworten, da das EU-Recht ned meine domain ist. Vermutlich eher nicht.

Nach deutschem Recht hätte er noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.

Käme das Kindlein hier zur Welt, wäre es wahrscheinlich auch deutsche/r Staatsangehörige/r , dann wäre die Sachlage etwas anders zu sehen.

Grüße
Ronny

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