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Heiratsvisum (Gelesen: 1.474 mal)
Bernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratsvisum
17.03.2005 um 23:02:07
 
Hallo, bin neu in diesem Forum,ist wirklich sehr informationsreich.

Zu meinem Fall, meine Verlobte (Armenierin) hält sich seit ca. 2 Jahren mit
Duldung in Deuschland auf, 2 Asylanträge wurden abgelehnt.

Die letzte Duldung wurde nicht verlängert, daher reist sie in den nächsten
Tagen freiwillig und auf eigene Kosten nach Armenien zurück um bei der
dt. Botschaft ein sogenanntes Heiratsvisum zu beschaffen.

Meine Frage(n) , was hat es mit diesem Heiratsvisum auf sich, reicht kein
normales Visum ?

Müssen irgendwelche Vorraussetzungen erfüllt sein,Einkommen (wieviel)
o. ä. .


Habe gehört es soll sehr schwer sein ,bei der dt Botschaft ein Heiratsvisum zu
bekommen, könnte meine Anwesenheit dort die Sache vielleicht beschleunigen
oder erleichtern ?

Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit der dortigen Behörde gemacht ?


Muss dazu sagen, meine Verlobte ist illegal nach Deutschland eingereist,
daher ist dieses Visum erforderlich.

Würde mich über hilfreiche Anregungen sehr freuen
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inge
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.03.2005 um 23:35:25
 
a) Heiratsvisum muss sein
und abgesehen davon
b) bei der Vorgeschichte deiner Freundin hat ein 'normales' Visum IMHO sowieso Null Aussicht auf Erfolg und auch das Visum zur Eheschliessung wird wahrscheinlich nur schwer bis gar nicht zu bekommen sein (darauf gibt's nämlich keinen Rechtsanspruch).

Ich würde mich an deiner Stelle schon mal seelisch auf 'ne Heirat in Armenien vorbereiten (und auch gleich schon mal die nötigen Dokumente vorbereiten), um dann die Familienzusammenführung (Rechtsanspruch) zu beantragen. Und dass die beteiligten Behörden eine Scheinehe vermuten könnten ist auch nicht gerade unwahrscheinlich.
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Bernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.03.2005 um 23:57:54
 
Wie funktioniert das mit der Familienzusammenführung im einzelnen?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 18.03.2005 um 01:18:20
 
Deutsche Botschaft in Armenien:
http://www.eriwan.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html
Da das Visum zum Daueraufenthalt in D führen soll, ist außerdem deine ABH zustimmungspflichtig. Macht also Sinn, da schon mal hinzutigern und sich beraten zu lassen.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 18.03.2005 um 09:32:29
 
Zitat:
Habe gehört es soll sehr schwer sein ,bei der dt Botschaft ein Heiratsvisum zu
bekommen, könnte meine Anwesenheit dort die Sache vielleicht beschleunigen
oder erleichtern ?

Nach meinen Erfahrungen ist es bei derartigen Kontakten mit einer Deutschen Botschaft immer ratsam, wenn der deutsche Verlobte/Ehemann dabei ist.

Abu
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