Hallo,
Zitat:Würde es für ihn auch möglich sein, nach Deutschland zu reisen und hier zu heiraten?
Wenn ein Asylbewerber (dessen Asylantrag in D läuft und der sich deshalb in D aufhält) Deutschland verlässt, ist auch sein Asylantrag nichtig. Ich vermute, dass das in Italien genau so ist.
Von daher, wohl eher nicht. Aber das sollte er in Italien bei der Ausländerbehörde nachfragen.
Zitat:Dürfte er dann sicher in Deutschland bleiben?
Als Ehepartner einer Deutschen (ich nehme an, Du bist Deutsche) hat er einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Allerdings wäre zu bedenken, ob er bedingt durch seine Rückführung nach Italien eine
Einreisesperre für Deutschland hat. Diese müsste er erst einmal befristen lassen, so dass es möglich wäre, dass er erst später nach D einreisen darf.
Zitat:welche Dokumente sind erforderlich?
Frag beim Standesamt nach. Da es vermutlich nicht möglich sein wird, in D zu heiraten, sollte Dein Freund in Italien beim Standesamt auch nachfragen. (Beim deutschen Standesamt gibt es so eine Art "Laufzettel", auf dem steht, welche Papiere benötigt werden, der Standesbeamte kreuzt die benötigten Papiere an).
Wenn von vorneherein klar ist, dass er manche der Papiere nicht beschaffen kann, fragt sofort beim Standesamt nach, was Ihr tun sollt -> Befreiung von der Beschaffung möglich / wie und wo kann man das beantragen ...
Zitat:Welche fragen werden bei solch einer Überprüfung gestellt?
z.B.
Wie kennengelernt?
Namen / Geburtstage / Beruf der Eltern und Geschwister
Vorlieben / Hobbies / Lieblingsessen des Partners
Schuhgröße
also Dinge, die man von einem Menschen, mit dem man nicht zusammen ist, nicht unbedingt weiß.
Zitat:Woran ist es möglich die richtigkeit einer Lebensgemeinschaft festzustellen?
. . . Das wissen die Götter . . .
Ich denke, manchmal hat man das einfach im Gefühl . . . (wobei auch Beamte sich irren können . . . - leider ist meine Page mit meinem Erlebnisbericht zum Verdacht auf Scheinehe zur Zeit offline, ich arbeite daran, sie bei einem anderen Provider wieder online zu stellen).
Zitat:ist die befragung in allen Sprachen möglich?
Kann ich mir nicht vorstellen (woher soll der Beamte der Ausländerbehörde die jeweilige Landessprache des Antragstellers können), aber dann müsste eben ein Dolmetscher zu Rate gezogen werden.
Kleiner Tipp: Auch wenn es Geld kostet, nehmt einen vereidigten Dolmetscher und lasst nicht von Freunden / Verwandten / Bekannten übersetzen. Denn da können eher mal eigene Erfahrungswerte des Freundes bei der Übersetzung ins Spiel kommen, so dass leichter Missverständnisse / Fehlinterpretationen / unrichtige Übersetzungen entstehen können.
Viele Grüße
Janna