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Heirat mit Asylbewerber (Gelesen: 1.702 mal)
mausi365
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Asylbewerber
18.03.2005 um 11:56:24
 
Hallo,

da es in diesem Forum viele nette Leute gibt, die sich im Bereich Ausländerrecht sehr gut auskennen, schildere ich mal mein Problem und hoffe, dass mir jemand raten kann:

Mein Freund kommt aus Indien und hatte hier in Deutschland einen Asylantrag gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. Aus Angst vor einer Abschiebung ist er in ein anderes EU-Land "geflüchtet" und hat dort erneut Asyl beantragt. Das Verfahren läuft (wahrscheinlich noch einige Zeit, denn er hat den Antrag erst in diesem Jahr gestellt).

Wir würden gerne heiraten, evtl. in Dänemark oder Schweden, ich sehe nur das Problem, dass er möglicherweise Schwierigkeiten bei der Einreise nach D bekommen könnte, weil er nach seinem Asylverfahren und einer anschließenden Duldung das Land verlassen hat.  Wer hat Erfahrung mit solchen Problemen und kann mir helfen? Vielen Dank
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Zak
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Beiträge: 682

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 18.03.2005 um 14:30:57
 
guck Art 30 Abs. 1 Nr. g

http://www.info4alien.de/doc/eu/sdue.htm#Zuständigkeit%20für%20die%20Behandlung%...

Kann passieren, dass die Bundesrepublik Deutschland den Zweitantrag zuständig ist. Dann wäre Dein Freund eh wieder hier.


:endsm
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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.03.2005 um 17:23:34
 
Wenn die merken das er aus deutschland, ist deutschland zur Rücknahme verpflichtet. Nur du musst auch wissen das er in Dänemark auf jedenfall einen gültigen Pass benötigt.
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mausi365
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.03.2005 um 12:23:05
 
Hallo,

den gültigen Pass erhält er in den nächsten Tagen, doch hat er keine richtige Aufenthaltserlaubnis, da Asylbewerber ja nur eine Duldung erhalten. Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Heirat trotzdem möglich ist.
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #4 - 21.03.2005 um 12:33:04
 
Zitat:
da Asylbewerber ja nur eine Duldung erhalten. ...

Asylbewerber bekommen eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz.
Eine Duldung bekommen abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind, deren Ausreise sich aber aus irgendwelchen Gründen verzögert. Ein kleiner Unterschied.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 21.03.2005 um 14:41:18
 
Zitat:
Deshalb stellt sich die Frage, ob eine Heirat trotzdem möglich ist.


Die Frage ist doch, ob in DK ein Paß ohne Visum akzeptiert wird, was m.W. nicht der Fall ist. Er muß eh zur deutschen Ausländerbehörde damit, da er verpflichtet ist den dort vorzulegen.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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