Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
heirat? (Gelesen: 2.211 mal)
andymosch
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag heirat?
17.03.2005 um 20:40:24
 
Hallo zusammen!
ich habe eine/mehrere Fragen.mein freund kommt ursprünglich aus Äthiopien, ist 18 Jahre (Mutter tot, Vater pol. verfolgt, im gefängnis).Vor ca einem halben Jahr kam er legal nach Italien, einen Monat später illegal nach deutschland, wo er als Alter 16 Jahre angegeben hat.Als Deutschland von Italien erfahren und kontakt aufgenommen hat, wurde das dublin verfahren eingeleitet.nun musste er zurück nach italien, wo sein Asylverfahren läuft. weinend
wäre es möglich, in Italien zu heiraten (ich bin 19 Jahre, Deutsche, fast Studentin, lebe bei meinen Eltern, die beide berufstätig sind)???was müsste man für Voraussetzungen erfüllen und was ist wegen der falschen Angaben bzgl. des Alters, was sich durch den noch in äthiopien existierenden pass herausstellen wird zu erwarten???könnten wir ohne probleme in Deutschland leben und bräuchten wir eine gemeinsame wohnung???wird man vorher auf die "echtheit" der Beziehung überprüft, wenn ja, wie läuft das? Fragezeichen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat?
Antwort #1 - 18.03.2005 um 09:27:16
 
Zitat:
wäre es möglich, in Italien zu heiraten (ich bin 19 Jahre, Deutsche, fast Studentin, lebe bei meinen Eltern, die beide berufstätig sind)???was müsste man für Voraussetzungen erfüllen und was ist wegen der falschen Angaben bzgl. des Alters, was sich durch den noch in äthiopien existierenden pass herausstellen wird zu erwarten???

Da es sich hier um ein Forum zu deutschen Ausländerrecht bzw. verwandten Rechtsgebieten handelt, wirst du hier wahrscheinlich nicht viele Infos zu Regelungen und Verfahrensweisen in Italien erhalten.
Aber ich vermute einfach mal, daß man auch in Italien für eine Heirat einen Pass braucht...

Zitat:
könnten wir ohne probleme in Deutschland leben

Prinzipiell ja. Hierzu kann er nach der Heirat ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Zitat:
und bräuchten wir eine gemeinsame wohnung???

Prinzipiell ja, denn die Aufenthaltserlaubnis wird zur Herstellung und Wahrung der "ehelichen Lebensgemeinschaft" erteilt.

Zitat:
wird man vorher auf die "echtheit" der Beziehung überprüft, wenn ja, wie läuft das? Fragezeichen

Damit mußt Du rechnen. Hierzu erfolgt meist eine zeitgleiche, getrennte Befragung.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
andymosch
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat?
Antwort #2 - 18.03.2005 um 20:32:28
 
Danke für die Antwort!!!
Würde es für ihn auch möglich sein, nach Deutschland zu reisen und hier zu heiraten?Dürfte er dann sicher in Deutschland bleiben?und welche Dokumente sind erforderlich?Eine Geburtsurkunde z.B. existiert von ihm nicht.

Welche fragen werden bei solch einer Überprüfung gestellt?Woran ist es möglich die richtigkeit einer Lebensgemeinschaft festzustellen?ist die befragung in allen Sprachen möglich?Detaillierte Fragen in deutsch oder Englisch wären für ihn sehr schwer verständlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat?
Antwort #3 - 18.03.2005 um 21:21:09
 
Hallo,

Zitat:
Würde es für ihn auch möglich sein, nach Deutschland zu reisen und hier zu heiraten?

Wenn ein Asylbewerber (dessen Asylantrag in D läuft und der sich deshalb in D aufhält) Deutschland verlässt, ist auch sein Asylantrag nichtig. Ich vermute, dass das in Italien genau so ist.
Von daher, wohl eher nicht. Aber das sollte er in Italien bei der Ausländerbehörde nachfragen.

Zitat:
Dürfte er dann sicher in Deutschland bleiben?

Als Ehepartner einer Deutschen (ich nehme an, Du bist Deutsche) hat er einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Allerdings wäre zu bedenken, ob er bedingt durch seine Rückführung nach Italien eine Einreisesperre für Deutschland hat. Diese müsste er erst einmal befristen lassen, so dass es möglich wäre, dass er erst später nach D einreisen darf.

Zitat:
welche Dokumente sind erforderlich?

Frag beim Standesamt nach. Da es vermutlich nicht möglich sein wird, in D zu heiraten, sollte Dein Freund in Italien beim Standesamt auch nachfragen. (Beim deutschen Standesamt gibt es so eine Art "Laufzettel", auf dem steht, welche Papiere benötigt werden, der Standesbeamte kreuzt die benötigten Papiere an).

Wenn von vorneherein klar ist, dass er manche der Papiere nicht beschaffen kann, fragt sofort beim Standesamt nach, was Ihr tun sollt -> Befreiung von der Beschaffung möglich / wie und wo kann man das beantragen ...

Zitat:
Welche fragen werden bei solch einer Überprüfung gestellt?

z.B.
Wie kennengelernt?
Namen / Geburtstage / Beruf der Eltern und Geschwister
Vorlieben / Hobbies / Lieblingsessen des Partners
Schuhgröße

also Dinge, die man von einem Menschen, mit dem man nicht zusammen ist, nicht unbedingt weiß.

Zitat:
Woran ist es möglich die richtigkeit einer Lebensgemeinschaft festzustellen?

. . . Das wissen die Götter . . .  Augenrollen
Ich denke, manchmal hat man das einfach im Gefühl . . . (wobei auch Beamte sich irren können . . . - leider ist meine Page mit meinem Erlebnisbericht zum Verdacht auf Scheinehe zur Zeit offline, ich arbeite daran, sie bei einem anderen Provider wieder online zu stellen).

Zitat:
ist die befragung in allen Sprachen möglich?

Kann ich mir nicht vorstellen (woher soll der Beamte der Ausländerbehörde die jeweilige Landessprache des Antragstellers können), aber dann müsste eben ein Dolmetscher zu Rate gezogen werden.

Kleiner Tipp: Auch wenn es Geld kostet, nehmt einen vereidigten Dolmetscher und lasst nicht von Freunden / Verwandten / Bekannten übersetzen. Denn da können eher mal eigene Erfahrungswerte des Freundes bei der Übersetzung ins Spiel kommen, so dass leichter Missverständnisse / Fehlinterpretationen / unrichtige Übersetzungen entstehen können.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat?
Antwort #4 - 20.03.2005 um 13:17:58
 
Hallo Andymosch,

du willst also mit 19 Jahren einen Äthiopier heiraten, mit dem Du Dich nur schwer auf deutsch oder englisch verständigen kannst, den Du erst max. 4 Monate kennst und der Dich über sein Alter belogen hat.

Das ist - im besten Fall - sehr mutig!

Zitat:
was ist wegen der falschen Angaben bzgl. des Alters, was sich durch den noch in äthiopien existierenden pass herausstellen wird zu erwarten?

Wahrscheinlich eine Strafe wegen mittelbarer Falschbeurkundung. Er könnte auch ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs bekommen (Asylbewerberleistungen für Minderjährige mit pipapo durch Falschangaben) - das ist aber weniger wahrscheinlich, kommt drauf an.

Eine Eheschliessung ist ja nicht nur ein Papier, das ihm ein Aufenthaltsrecht in D verschafft (und Wohnen bei Dir, Deutsch-Integrationskurs, Unterhalt durch Dich oder Sozialhilfe falls er keinen Job bekommen kann) sondern hat viele andere Auswirkungen.
Bspw. bekommen Deine Eltern für Dich kein Kindergeld mehr, Dein BAFöG wird anders berechnet.


Falls das, was er über seine Verfolgung in Äthiopien erzählt, stimmt (und seine Angaben waren bisher ja nicht so verlässlich), wie stünden denn seine Chancen, in Italien Asyl zu bekommen? Als anerkannter Flüchtling bekäme er ein Bleiberecht und ihr könntet Euch erstmal richtig kennenlernen, Euch besuchen, dann weitersehen...?


@Janna
Zitat:
Wenn ein Asylbewerber (dessen Asylantrag in D läuft und der sich deshalb in D aufhält) Deutschland verlässt, ist auch sein Asylantrag nichtig.

Woher hast Du das? Nicht aus dem dt. Asylverfahrensgesetz oder dem Dubliner Übereinkommen, nehme ich an?!

eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat?
Antwort #5 - 20.03.2005 um 18:23:25
 
Zitat:
Wenn ein Asylbewerber (dessen Asylantrag in D läuft und der sich deshalb in D aufhält) Deutschland verlässt, ist auch sein Asylantrag nichtig. 

Woher hast Du das? Nicht aus dem dt. Asylverfahrensgesetz oder dem Dubliner Übereinkommen, nehme ich an?!


Hallo eishenning,

ich meine, das hier im Forum gelesen zu haben. Sorry, ich habe die genaue Quelle nicht.

Allerdings spricht auch der gesunde Menschenverstand dafür, dass dies so sein müsste. Denn wenn ich irgendwo Asyl beantrage, dann doch, weil ich nicht in meine Heimat zurück kann. - Gut, ich könnte vielleicht in ein anderes Land ...

Es könnte also sein, dass ich etwas missverstanden habe und es hieß: Wenn ein Asylbewerber wieder in seine Heimat ausreist ...

Aber Fakt ist doch, dass ein Asylbewerber nicht so einfach aus D ausreisen darf (ja nicht mal aus dem Landkreis, dem er zugewiesen ist ...)

-> Experten: Bitte klärt den Sachverhalt genau auf  :anbet

Mann-o-Mann, da habe ich jetzt ja was ins Rollen gebracht... Sorry für die "Halb"information.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat?
Antwort #6 - 20.03.2005 um 18:58:45
 
Hi Janna,
grundsätzlich erlischt die Asylanerkennung, wenn man sich
dem Schutz des Staates unterstellt, von dem man politisch
verfolgt wird.
Eine Duldung erlischt z.B. beim Verlassen des Bundesge-
bietes.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat?
Antwort #7 - 20.03.2005 um 19:57:36
 
Hi Mick,

Danke für die Info.

Also mal rein theoretisch:
Asylbewerber in D mit Duldung (Verfahren läuft noch), verlässt das Bundesgebiet und geht - sagen wir mal - in die Niederlande (wobei ich annehme, dass das nicht so einfach geht, da er ja nur die Duldung hat und kein Schengenvisum, also illegale Einreise nach NL).

Das heißt, Duldung für D erlischt, Asylbewerber hält sich illegal in NL auf.

Läuft der Asylantrag dann trotzdem weiter? Der Mann hat ja dann auch keine zustellfähige Adresse mehr ...

Wenn er wieder nach D einreist und an der Grenze aufgegriffen wird, das passiert dann?

Wenn er in NL aufgegriffen wird, wird er vermutlich nach D zurückgeführt?

Viele Grüße
Janna

Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat?
Antwort #8 - 20.03.2005 um 20:52:48
 
Zitat:
Läuft der Asylantrag dann trotzdem weiter? Der Mann hat ja dann auch keine zustellfähige Adresse mehr ...

Kommt drauf an, wie lange er sich in NL aufhält. Ich arbeite grenznah
zu den Niederlanden. "Unsere Leute" machen meistens Tagesausflüge.
Da ändert sich wohnsitzmäßig nichts.

Falls doch: Das Asylverfahren geht weiter, wird ggf. eingestellt (wegen
Nicht-Betreiben) oder normal entschieden, mit Erlass Ausreiseaufforderung
und Abschiebungsandrohung.
Zitat:
Wenn er wieder nach D einreist und an der Grenze aufgegriffen wird, das passiert dann?


Wenn der Wohnsitz tatsächlich aufgegeben wurde, er abgetaucht war,
kommt eine Übergabe an die ABH, die für den Grenzort zuständig ist,
in Betracht -> Abschiebehaft.
Aber die meisten Rückführungen erfolgen aufgrund kurzer Reisen nach
NL. Dann wird man zur ABH geschickt, es gibt ein Ordnungswidrigkeiten-
verfahren (Grenzübertritt ohne erforderliche Papiere, Verlassen Zuweisungs-
gemeinde).
Zitat:
Wenn er in NL aufgegriffen wird, wird er vermutlich nach D zurückgeführt?

Jepp.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema