Hi all! Erst mal danke für eure Web-seite!!!!!
Hab folgende Frage: kann man die Dauer von der Sperre irgendwie abschätzen?
Es geht um meinen Freund, sein
AE wurde nicht verlängert, der ist aber nicht abgereist, weil Anwälte behaupteten, der kriegt eine Duldung (der sollte in einem Monat zum Gerichtstermin). Nach einem Monat (AB hat Antrag auf eine Duldung abgelehnt, es ging schon um „Polizeiliche Fahndung“) hat er sich bei der AB gemeldet, Grenzübertrittsbescheinigung gekriegt und abgereist. Nun kommt Ausweisung – 1 Monat illegale Aufenthalt - §55.
Es liegen keine Straftaten vor, keine falsche Identität, nix. Einzige - vor 7 Jahren gab es Festnahme an der Grenze durch illegale Aufenthalt und Zurückschiebung, er hatte keinen Pass dabei, sondern Passersatz mit seinem Namen. Mehr davon weis ich nicht und in Akten bei AB steht auch nix mehr davon. Bußgeld hat er damals bezahlt. Danach hat 4 Jahre in Deutschland gewohnt und gearbeitet.
Frage: Anwälte sagen, es würde um eine Sperre von 2 bis 3 Jahre gehen.
Egal,ob wir heiraten oder nicht. (ich hab unbefristete
AE, hab studiert, suche mir gerade eine Stelle). Mein Freund hat damals bei AB geredet (bei der Abholung der Grenzbescheinigung), ihm wurde gesagt, der kriegt evtl. dreimonatige Sperre. Spinnen Anwälte? Oder haben die Recht? Kreis Offenbach, Frankfurt/Main.
Und noch eine kurze Frage: wir haben ein Wiederspruch eingereicht. Beginnt der Frist mit der Abreise oder mit der Rechtskräftigkeit dieser Ausweisung (nach dem ganzen wiederspruchsverfahren u sw.)?
Ehrlich gesagt, bin total am Ende. Bitte um die Hilfe!!!