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Dauer der Sperre (Gelesen: 2.330 mal)
ji
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer der Sperre
15.03.2005 um 18:15:09
 
Hi all! Erst mal danke für eure Web-seite!!!!!

Hab folgende Frage: kann man die Dauer von der Sperre irgendwie abschätzen?

Es geht um meinen Freund, sein AE wurde nicht verlängert, der ist aber nicht abgereist, weil Anwälte behaupteten, der kriegt eine Duldung (der sollte in einem Monat zum Gerichtstermin). Nach einem Monat (AB hat Antrag auf eine Duldung abgelehnt, es ging schon um „Polizeiliche Fahndung“) hat er sich bei der AB gemeldet, Grenzübertrittsbescheinigung gekriegt und abgereist. Nun kommt Ausweisung – 1 Monat illegale Aufenthalt - §55.
Es liegen  keine Straftaten vor, keine falsche Identität, nix. Einzige -  vor 7 Jahren gab es Festnahme an der Grenze durch illegale Aufenthalt und Zurückschiebung, er hatte keinen Pass dabei, sondern Passersatz mit seinem Namen. Mehr davon weis ich nicht und in Akten bei AB steht auch nix mehr davon. Bußgeld hat er damals bezahlt. Danach hat 4 Jahre in Deutschland gewohnt und gearbeitet.

Frage: Anwälte sagen, es würde um eine Sperre von 2 bis 3 Jahre gehen.
Egal,ob wir heiraten oder nicht. (ich hab unbefristete AE, hab studiert, suche mir gerade eine Stelle). Mein Freund hat damals bei AB geredet (bei der Abholung der Grenzbescheinigung), ihm wurde gesagt, der kriegt evtl. dreimonatige Sperre. Spinnen Anwälte? Oder haben die Recht? Kreis Offenbach, Frankfurt/Main.
Und noch eine kurze Frage: wir haben ein Wiederspruch eingereicht. Beginnt der Frist mit der Abreise oder mit der Rechtskräftigkeit dieser Ausweisung (nach dem ganzen wiederspruchsverfahren u sw.)?
Ehrlich gesagt, bin total am Ende. Bitte um die Hilfe!!!

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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 15.03.2005 um 18:32:43
 
Hi Ji,

die Dauer der Wiedereinreisesperre kann man schlecht abschätzen, da diese von den jeweiligen Behörden nach dort allgemein geübter Verwaltungspraxis gehandhabt wird. Aber Du hast ja schon eine Aussage der zuständigen ABH.

Die ausgesprochene Frist beginnt mit der nachweislich erfolgten Ausreise aus dem Bundesgebiet an zu laufen.


:endsm
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ji
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.03.2005 um 19:02:33
 
Danke für die Antwort.
Aber ungefähr könnte man vielleicht sagen. Z.B. ein Mord kann mit dem "lebenslang" bestraft werden, eine Räuberei kostet halt weniger, ein schwarzfahren kostet 40 euro u s.w.
Die Aussage kommt leider von einem anderen Mitarbeiter von AB.  Mich wundert den Unterschied zw. ihm und unserer Anwältin - 3 mon. und 2-3 Jahre. Sie sagt, minimale  Frist - 1 Jahr, aber so wenig kriegen wir auch nicht.
Hat jemand vielleicht Erfahrungen gemacht mit dieser AB Kreis Offenbach?

Noch eine Frage: Kann jemand einen Anwalt im Raum Frankfurt Main, Offenbach, Rhein-Main empfehlen?

Herzlichen Dank.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 15.03.2005 um 20:25:49
 
Hi ji,
um so einigermaßen in die Richtung zu kommen:
guck  
hier!


Ist aber nicht für jedes Bundesland und jede Gemeinde bindend!

Für Rechtsanwälte haben wir Suchmaschinen:

guck  
hier!


Doc  grin
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ji
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.03.2005 um 22:01:23
 
DANKE!

Jetzt sieht unsere Situation klarer aus. Danke euch!
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