Zitat:No Herr Stalin - Einspruch!
Das ist eben
keine Schikane. Und das hat sich übrigens auch nicht geändert.
Bitte stelle die Behörden nicht so dar! Sie wenden geltendes Recht an, wozu sie verpflichtet sind.
Bitte hier weiter
nur sachliche Beiträge und keine leeren Behauptungen, die niemandem etwas
bringen. Ich hoffe, das wird akzeptiert. Wir schreiten ungern ein hier
Das wird akzeptiert, Fons. Wir wollen das sachlich behandeln.
Aus diesem Grunde habe ich die Frage der Passgültigkeit heute mit einem Richter am OLG xxxxx diskutiert.
Der hat zunächst einmal seine rechtsauffassung dargestellt, dass ein pass nicht allein wegen der Namensänderung durch Eheschliessung ungültig werden kann, hat dies durch einen regelrechten "Paragraphendschungel" begründet, den ich mir nicht aufgeschrieben und hier nicht wiederzugeben in der Lage bin.
Hat dann das beispiel angeführt: Wenn der Pass infoge namensänderung durch Eheschliessung ungültig würde, dann dürften solche Paare ja nicht mehr mit dem ungültigen Pass auf Hochzeitsreise gehen. Klar, der Bayerische Grenzpolizist am Flughafen München (#pragma Humor ein: ja, wir haben da nicht den BGS und sind stolz darauf! - #pragma Humor aus) merkt das ja nicht, weil ihm nicht gleichzeitiug die heiratsurkunde mit dem Pass vorgelegt wird. Trotzdem. man müsste ja bei Eheschliessung dann darauf hinweisen, bzw. sogar den ungültigen Pass einziehen. Soweit die Ansicht eines sicher nicht unmassgeblichen Richters.
Ich habe ihn dann gefragt, wie er die vielfältigen Fälle beurteilt, wo ABHs die
AE verweigern wegen der schleppenden namensführung im Pass. Seine Bewertung: Das ist Schikane.
So, lieber Fons, jetzt kannst Du Dich mit der Meinung eines OLG-Richters anlegen oder mir Recht geben.