Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Probleme mit Ausländerbehörde (Gelesen: 10.869 mal)
Ta_sonia
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme mit Ausländerbehörde
16.03.2005 um 08:25:03
 
Ich habe ende Februar geheiratet, meine Frau ist Rumänien, ich bin auch in Rumänien geboren, habe aber die Deutsche Staatsangehörigkeit. Beim Standesamt Mettmann ist alles super unbürokratisch gelaufen, nur die Ausländerbehörde Kreis Mettmann stellt sich quer.
Jetzt genau zu meinem Anliegen:
Das Amt weigert sich Ihr die AE auf ihren „ Alten Pass „ zu erteilen, durch die Namensänderung währe der Pass ungültig (Noch zur Info: Sie hat ein Studium Visum bis 06.2006, mit einer Arbeitserlaubnis für 90 Arbeitstage).
Das Amt besteht auf einen neuen Pass mit dem neuen Namen (leider dauert so was mindestens 6 Monate, und kostet auch noch im schlimmsten fall 600 €, über das Konsulat in Bonn). Ohne AE auch kein Arbeitserlaubnis, das Amt hat Ihr eine Bescheinigung ausgestellt damit Sie sich an der Uni einschreiben kann.
Ich kenn aber mehrere Leute die auch wie ich Geheiratet haben ( Deutsch – Rumänisch ) und die hatten keine Probleme mit dem Amt ( leider nicht das gleiche ) da wurde auf dem Visum ein vermerkt gemacht das sich der Name geändert habe, und der Pass bleibt weiter gültig. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz seit dem 01.01.05 das besagt das dieser Vermerk nicht mehr gemacht werden kann vom Amt ( das behauptet die Sachbearbeiterin ),
bzw. das auf jedem Fall ein neuer Pass notwendig ist.
Ich bin hier auf das Forum gekommen, da ich auf der suche nach einem Anwalt war, der mir evtl. in dieser Angelegenheit weiter helfen kann. Ich hoffe dass ich nicht alt zu große Verwirrung ausgelöst  habe. Und zum guten Ende, muss ich noch ein Riesen Kompliment loswerden für die Macher des Forums, Super Arbeit, macht weiter so! Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich, Ich möchte mich für Eure Mühe bedanken.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #1 - 16.03.2005 um 10:10:41
 
Hi,
schau mal in
§ 56 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung
.
Es muss gegebenfalls auch davon ausgegangen werden, dass der Pass durch die Namensänderung nicht mehr gültig ist, weil er falsche Angaben zur Person enthält. Damit wäre auch eine Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllt (
§ 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
)
.
Nur wenn feststünde, dass der Pass nach dem Recht des Heimatstaates nicht geändert wird (das ist ja wohl nicht der Fall), könnte in den Pass eine AE mit dem Hinweis auf die Namensführung nach deutschem Recht geklebt werden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ta_sonia
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #2 - 16.03.2005 um 12:14:55
 
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort,
ich habe mir die § mal durchgelesen ( bin aber keineswegs schlauer ) , wie ist es möglich das z.B. in Oberhausen ( ca. 50 km entfernt ) ein Vermärk im Pass gemacht wurde,
über den neuen Familien Namen, hierdurch der Pass seine Gütlichkeit behält und ganz normal nach Ablauf der ( von der Ausstellende Behörde in Rumänien ) Frist, erst ersetzt werden muss! Liegt dies im ermessen des Beamten ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #3 - 16.03.2005 um 18:15:47
 
Zitat:
wie ist es möglich das z.B. in Oberhausen ( ca. 50 km entfernt ) ein Vermärk im Pass gemacht wurde

Möglichkeiten:
a) Glück gehabt?
b) Der Beamte in der ABH hatte keine Ahnung (kann also auch mal ein Vorteil sein); gilt aber wohl dann auch a)
c) Fall ähnlich aber nicht gleich?

Fakt: Nachdem meine Frau meine Frau war ... Zwinkernd  stimmte der Name in ihrem Pass ebenfalls nicht mehr. Also gab's von der (immer freundlichen!) ABH nur einen Drei-Monats-Zettel und den Hinweis "Neuer ukrainischer Pass kann bis zu 12 Monaten dauern, also müssen sie wohl ein paar mal verlängern".
Nach fast genau 3 Monaten, 1 Fahrt nach Kiev und zurück und 2 Fahrten nach Berlin und zurück (eine Extra-Fahrt, weil die UA Botschaft einfach nur §%$%&§$% ist) und ca. 800 EUR ärmer hatte meine Frau dann ihren neuen Pass und drin die AE.
Kann nicht sagen, dass das ganze Verfahren einen Freudentaumel bei mir ausgelöst hat, aber ... ach Jott, et jibt schlimmeres Zwinkernd

Gemacht werden muss es sowieso, also die Zähne zusammenbeißen, in die Hände spucken (vorher den RP in die Tasche stecken!) und ab dafür.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #4 - 16.03.2005 um 18:39:34
 
Hi,
zum Thema "Bei der ABH X geht es aber anders":

Gerade zu dem hier diskutierten Problem ist es mir bekannt, dass da
so einige ABH's nicht unbedingt richtig handeln. Vermutlich aus Un-
kenntnis. Aber davon kann man nichts ableiten.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #5 - 17.03.2005 um 10:44:05
 
Zitat:
Möglichkeiten:
a) Glück gehabt?
b) Der Beamte in der ABH hatte keine Ahnung (kann also auch mal ein Vorteil sein); gilt aber wohl dann auch a)
c) Fall ähnlich aber nicht gleich?


Fehlt noch Variante

d) Shit happens, will sagen Fehler machen alle mal.

Daraus kann man aber keine "Gleichbehandlung" einfordern.
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Nilats_Fesoj
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #6 - 31.03.2005 um 22:05:58
 
Ein Pass wird keineswegs durch die "schleppende Namensführung" ungültig, wie Mick darzustellen versucht.

Es ist vielmehr so, dass diejenigen ABHs unrichtig handeln, welche die AE verweigern wegen der "schleppenden Namensführung". Es hat sich hier auch durch das neue Recht nichts geändert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #7 - 31.03.2005 um 22:26:57
 
Zitat:
Es ist vielmehr so, dass diejenigen ABHs unrichtig handeln, welche die AE verweigern wegen der "schleppenden Namensführung". Es hat sich hier auch durch das neue Recht nichts geändert


Stimmt nicht. Ein Paß wird im Reelfall ungültig wenn er nicht mehr die richtigen Angaben enthält (deutsches Paßrecht und viele ausländische )
Wenn der Name unzutreffend ist, wird der Paß halt unrichtig und ungültig.

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
chij
Techniker
****
Offline




Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #8 - 31.03.2005 um 22:51:39
 
Zitat:
Ein Pass wird keineswegs durch die "schleppende Namensführung" ungültig, wie Mick darzustellen versucht.


Im Gegensatz zu Micks Äußerungen fehlt in deiner Behauptung jegliche Begründung.
Nur Unwissenheit oder bloß ein Versuch, mal 'ne Runde klugzuscheißen?

chij

p.s. ich bekenne mich schuldig im Sinne der Anglage der Fortsetzung einer unsachgemäßen Diskussion  Smiley)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ta_sonia
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #9 - 01.04.2005 um 12:20:58
 
Hallo,
Fakt ist das der ABH meint der Pass währe ungültig! Nach fast 2 Monaten warten bei dem Ro. Konsulat in Bonn auf ein „Formular „ für der Beantragung eines neuen Passes, war meine Frau gestern in Berlin, und siehe alles innerhalb von ein paar Minuten erledigt ( Rumänische Heiratsurkunde  beantragt, neuen Pass beantragt und 305 € ärmer geworden ). Nach aussagen der Botschaft soll der neue Pass in 60- 90 Tagen da sein.
Das Konsulat in Bonn kannst vergessen Griesgrämig( Unfreundlich ... kein Bock auf Arbeiten und von Tag zu Tag vertrösten !!

Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #10 - 01.04.2005 um 16:03:24
 
Hallo,

Zitat:
Ein Pass wird keineswegs durch die "schleppende Namensführung" ungültig, wie Mick darzustellen versucht.


Vielleicht ein verfrühter April-Scherz?

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #11 - 01.04.2005 um 17:09:58
 
Jetzt muß ich das Mitglied mit dem unmöglichen Namen doch einmal zur Seite stehen (so schwer es mir auch fällt  grin)...

Ronny und ich hatten diese Diskussion vor einigen Monaten schon einmal. Dabei habe ich unter anderem auf die Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI Nr. 3.0.4 hingewiesen:
Zitat:
Da ausschließlich der Staat, dessen Staatsangehörigkeit ein Ausländer besitzt, rechtlich zur Feststellung der Namensführung berechtigt ist, gilt der in einem solchen Pass eingetragene Name des Inhabers als verbindlich festgestellt

Damit sind m.E. drei Sachen klar:
1. Deutsche Behörden haben kein Recht, darüber zu befinden, ob der Name in einem ausländischen Pass richtig ist oder nicht.
2. Aus deutscher Sicht ist der Name in einem ausländischen Pass per Definition immer richtig!
3.  Ergo kann ein ausländischer Pass wg. eines falschen Namens überhaupt nicht ungültig werden.

Dem kann man m. E. nur noch entgegensetzen, daß die Vorl. Anwendungshinweise ja nicht verbindlich sind (was Ronny damals nach meiner Erinnerung auch genacht hat  Zwinkernd.

O.k.. Akzeptiert. Warten wir ab, was in den endgültigen Verwaltungsrichtlinien steht...

Übrigens: Das ist kein Aprilscherz!  grin

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #12 - 01.04.2005 um 17:58:27
 
Hallo Abu,

du schreibst
Zitat:
1. Deutsche Behörden haben kein Recht, darüber zu befinden, ob der Name in einem ausländischen Pass richtig ist oder nicht.
2. Aus deutscher Sicht ist der Name in einem ausländischen Pass per Definition immer richtig!
3.  Ergo kann ein ausländischer Pass wg. eines falschen Namens überhaupt nicht ungültig werden.


Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, muss ich dem widersprechen.

Nach § 3 AufenthG müssen Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, einen gültigen Ausweis besitzen.

Nach den (vorläufigen) Verfahrensregelungen, bescheinigt ein gültiger Ausweis die Personendaten, nämlich Name, Vorname und Geburtsdaten.

Wenn ein Ausländer heiratet (egal wo) und sich dadurch sein Name ändert, stimmt der Name im Pass nicht mit dem Namen in der Heiratsurkunde überein.

Der Name einer Person bestimmt sich nach Heimatrecht (siehe Art. 10 EGBGB). Wenn nach dem Heimatrecht die durch die Eheschließung gewählte Namensführung möglich ist, heißt die Person auch nach dem Heimatrecht wie in der Heiratsurkunde dargestellt. Also ist der im Pass aufgeführte Name falsch, die Personendaten stimmen nicht mehr, der Pass ist ungültig!

Unabhängig von der Rechtsauslegung ein Frage: Warum sollten Ausländer in dieser Beziehung besser gestellt werden wie Deutsche Fragezeichen

Deutsche Behörde legen übrigens sehr oft fest, wie ausländische Menschen heißen. Allerdings macht das des öfteren das Standesamt.

So, jetzt genug davon. Jetzt gehe ich und eröffne in unserer Straße die Grillsaison!  :prosst:

Grüße

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Nilats_Fesoj
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #13 - 01.04.2005 um 18:54:11
 
Danke Abu, auch wenn Dir das schwerfiel.

Das mit der Namensänderung war swchon immer eine beliebte Schikane der ABHs und wird wohl eine bleiben.

Die Höhe ist ja wohl, wenn die VAH jetzt als "eben vorläufig" und desahlb irrelevant hingestellt wird, nur weil es Leuten hier nicht passt, dass sich abzeichnet, dass eine beliebte Schikane rechtswidrig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Antwort #14 - 01.04.2005 um 19:10:34
 
No Herr Stalin - Einspruch!


Das ist eben keine Schikane. Und das hat sich übrigens auch nicht geändert.

Bitte stelle die Behörden nicht so dar! Sie wenden geltendes Recht an, wozu sie verpflichtet sind.

Bitte hier weiter nur sachliche Beiträge und keine leeren Behauptungen, die niemandem etwas
bringen. Ich hoffe, das wird akzeptiert. Wir schreiten ungern ein hier  tippse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema