Ich habe ende Februar geheiratet, meine Frau ist Rumänien, ich bin auch in Rumänien geboren, habe aber die Deutsche Staatsangehörigkeit. Beim Standesamt Mettmann ist alles super unbürokratisch gelaufen, nur die Ausländerbehörde Kreis Mettmann stellt sich quer.
Jetzt genau zu meinem Anliegen:
Das Amt weigert sich Ihr die
AE auf ihren „ Alten Pass „ zu erteilen, durch die Namensänderung währe der Pass ungültig (Noch zur Info: Sie hat ein Studium Visum bis 06.2006, mit einer Arbeitserlaubnis für 90 Arbeitstage).
Das Amt besteht auf einen neuen Pass mit dem neuen Namen (leider dauert so was mindestens 6 Monate, und kostet auch noch im schlimmsten fall 600 €, über das Konsulat in Bonn). Ohne
AE auch kein Arbeitserlaubnis, das Amt hat Ihr eine Bescheinigung ausgestellt damit Sie sich an der Uni einschreiben kann.
Ich kenn aber mehrere Leute die auch wie ich Geheiratet haben ( Deutsch – Rumänisch ) und die hatten keine Probleme mit dem Amt ( leider nicht das gleiche ) da wurde auf dem Visum ein vermerkt gemacht das sich der Name geändert habe, und der Pass bleibt weiter gültig. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz seit dem 01.01.05 das besagt das dieser Vermerk nicht mehr gemacht werden kann vom Amt ( das behauptet die Sachbearbeiterin ),
bzw. das auf jedem Fall ein neuer Pass notwendig ist.
Ich bin hier auf das Forum gekommen, da ich auf der suche nach einem Anwalt war, der mir evtl. in dieser Angelegenheit weiter helfen kann. Ich hoffe dass ich nicht alt zu große Verwirrung ausgelöst habe. Und zum guten Ende, muss ich noch ein Riesen Kompliment loswerden für die Macher des Forums, Super Arbeit, macht weiter so! Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich, Ich möchte mich für Eure Mühe bedanken.