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Probleme mit Ausländerbehörde (Gelesen: 10.911 mal)
Mick
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Antwort #15 - 01.04.2005 um 20:33:26
 
Zitat:
Dem kann man m. E. nur noch entgegensetzen, daß die Vorl. Anwendungshinweise ja nicht verbindlich sind (was Ronny damals nach meiner Erinnerung auch genacht hat  Zwinkernd.


Hi Abu,
in NRW sind sie verbindlich, sofern keine anderen
Regelungen durch den IM vorgegeben werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 01.04.2005 um 22:25:34
 
Zitat:
No Herr Stalin - Einspruch!


Das ist eben keine Schikane. Und das hat sich übrigens auch nicht geändert.

Bitte stelle die Behörden nicht so dar! Sie wenden geltendes Recht an, wozu sie verpflichtet sind.

Bitte hier weiter nur sachliche Beiträge und keine leeren Behauptungen, die niemandem etwas
bringen. Ich hoffe, das wird akzeptiert. Wir schreiten ungern ein hier  tippse


Das wird akzeptiert, Fons. Wir wollen das sachlich behandeln.
Aus diesem Grunde habe ich die Frage der Passgültigkeit heute mit einem Richter am OLG xxxxx diskutiert.

Der hat zunächst einmal seine rechtsauffassung dargestellt, dass ein pass nicht allein wegen der Namensänderung durch Eheschliessung ungültig werden kann, hat dies durch einen regelrechten "Paragraphendschungel" begründet, den ich mir nicht aufgeschrieben und hier nicht wiederzugeben in der Lage bin.
Hat dann das beispiel angeführt: Wenn der Pass infoge namensänderung durch Eheschliessung ungültig würde, dann dürften solche Paare ja nicht mehr mit dem ungültigen Pass auf Hochzeitsreise gehen. Klar, der Bayerische Grenzpolizist am Flughafen München (#pragma Humor ein: ja, wir haben da nicht den BGS und sind stolz darauf! - #pragma Humor aus)  merkt das ja nicht, weil ihm nicht gleichzeitiug die heiratsurkunde mit dem Pass vorgelegt wird. Trotzdem. man müsste ja bei Eheschliessung dann darauf hinweisen, bzw. sogar den ungültigen Pass einziehen. Soweit die Ansicht eines sicher nicht unmassgeblichen Richters.

Ich habe ihn dann gefragt, wie er die vielfältigen Fälle beurteilt, wo ABHs die AE verweigern wegen der schleppenden namensführung im Pass. Seine Bewertung: Das ist Schikane.

So, lieber Fons, jetzt kannst Du Dich mit der Meinung eines OLG-Richters anlegen oder mir Recht geben.






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Mick
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Antwort #17 - 01.04.2005 um 22:33:13
 
Zitat:
So, lieber Fons, jetzt kannst Du Dich mit der Meinung eines OLG-Richters anlegen oder mir Recht geben.


Hi,
auch das ist wieder ein leeres Posting, Stalin. Merke
Dir ggf. die §§-Kette, die Dir benannt wurde, ansonsten
kannst Du es uns ersparen, irgendeine Referenz zu be-
nennen, deren Aussagen wir nicht nachvollziehen können.

In diesem Thread ist bereits erklärt worden, warum ein
Pass nach Eheschließung und Namensänderung ungültig
werden kann. Du bringst weiterhin keine rechtlichen
Fakten, die Deine Theorie untermauern.

Übrigens ist es völlig normal, dass (in Deutschland) ein
Ehepartner einen neuen Pass bereits vor der Eheschließung
beantragt, damit er damit die Hochzeitsreise antreten kann.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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fons
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Antwort #18 - 01.04.2005 um 23:17:34
 
Stalin schrieb am 01.04.05 um 22:25:34 Zitat:
So, lieber Fons, jetzt kannst Du Dich mit der Meinung eines OLG-Richters anlegen oder mir Recht geben.


Ich werde weder das eine noch das andere tun
..... siehe Posting von Mick.

Und BTW: das mit dem "lieber" Fons kannst du dir gerne sparen,
da das sicher ned so arg ernst gemeint ist. Ich bin's schon gewohnt,
dass man mich ned immer und überall mag; und kann sehr gut damit
leben  8)


So nun aber entweder zurück zum Sachthema (ausländerrechtlich) oder
der thread wird geschlosssen.
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Blaise
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Si taus vilat einisses
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Antwort #19 - 02.04.2005 um 16:43:03
 
Hallo,

nilats behauptet:
Zitat:
Klar, der Bayerische Grenzpolizist am Flughafen München (#pragma Humor ein: ja, wir haben da nicht den BGS und sind stolz darauf! - #pragma Humor aus)  merkt das ja nicht, weil ihm nicht gleichzeitiug die heiratsurkunde mit dem Pass vorgelegt wird.


Entweder hat der angebliche Richter vom OLG xxxxx keine Ahnung oder der Autor weiß nicht, von was er spricht. Nur zur Info:

Im Flughafen München gibt es 3 BGS-Inspektionen (BGSI I bis III).

Blaise

:uml
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 02.04.2005 um 21:45:04
 
Wo sind wir denn hier ?
Mick motzt mich mich an, weill er die wahrheit nicht ertragen kann.
Foinsi ergeht sich in Drohungen.
Danke, Forum.
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 02.04.2005 um 21:49:06
 
Zum Posting von Mick:
1. Du hast doch selbst schonb zugegeben, dass nach den VAH der Pass nicht ungültiug wird.
2. WQarum bist du eigentlich immer so kruzatmig, wenn behörden kritisiert werden.?

Zum Posting von Fons:
Meinst Du nicht, Dir täte etwas Liberalität ganz gut ?

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 02.04.2005 um 22:16:05
 
Zitat:
Mick motzt mich mich an, weill er die wahrheit nicht ertragen kann.Foinsi ergeht sich in Drohungen.

Unter anmotzen versteh ich (und sicher Mick auch) was anderes. Ebenso unter Drohungen.
Da Du offensichtlich den Boden der Sachlichkeit verlassen hast, wird der thread

...
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