i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Probleme mit Ausländerbehörde
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1110963776

Beitrag begonnen von Ta_sonia am 16.03.2005 um 08:25:03

Titel: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Ta_sonia am 16.03.2005 um 08:25:03
Ich habe ende Februar geheiratet, meine Frau ist Rumänien, ich bin auch in Rumänien geboren, habe aber die Deutsche Staatsangehörigkeit. Beim Standesamt Mettmann ist alles super unbürokratisch gelaufen, nur die Ausländerbehörde Kreis Mettmann stellt sich quer.
Jetzt genau zu meinem Anliegen:
Das Amt weigert sich Ihr die AE auf ihren „ Alten Pass „ zu erteilen, durch die Namensänderung währe der Pass ungültig (Noch zur Info: Sie hat ein Studium Visum bis 06.2006, mit einer Arbeitserlaubnis für 90 Arbeitstage).
Das Amt besteht auf einen neuen Pass mit dem neuen Namen (leider dauert so was mindestens 6 Monate, und kostet auch noch im schlimmsten fall 600 €, über das Konsulat in Bonn). Ohne AE auch kein Arbeitserlaubnis, das Amt hat Ihr eine Bescheinigung ausgestellt damit Sie sich an der Uni einschreiben kann.
Ich kenn aber mehrere Leute die auch wie ich Geheiratet haben ( Deutsch – Rumänisch ) und die hatten keine Probleme mit dem Amt ( leider nicht das gleiche ) da wurde auf dem Visum ein vermerkt gemacht das sich der Name geändert habe, und der Pass bleibt weiter gültig. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz seit dem 01.01.05 das besagt das dieser Vermerk nicht mehr gemacht werden kann vom Amt ( das behauptet die Sachbearbeiterin ),
bzw. das auf jedem Fall ein neuer Pass notwendig ist.
Ich bin hier auf das Forum gekommen, da ich auf der suche nach einem Anwalt war, der mir evtl. in dieser Angelegenheit weiter helfen kann. Ich hoffe dass ich nicht alt zu große Verwirrung ausgelöst  habe. Und zum guten Ende, muss ich noch ein Riesen Kompliment loswerden für die Macher des Forums, Super Arbeit, macht weiter so! Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps für mich, Ich möchte mich für Eure Mühe bedanken.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Mick am 16.03.2005 um 10:10:41
Hi,
schau mal in § 56 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung.
Es muss gegebenfalls auch davon ausgegangen werden, dass der Pass durch die Namensänderung nicht mehr gültig ist, weil er falsche Angaben zur Person enthält. Damit wäre auch eine Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllt (§ 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).
Nur wenn feststünde, dass der Pass nach dem Recht des Heimatstaates nicht geändert wird (das ist ja wohl nicht der Fall), könnte in den Pass eine AE mit dem Hinweis auf die Namensführung nach deutschem Recht geklebt werden.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Ta_sonia am 16.03.2005 um 12:14:55
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort,
ich habe mir die § mal durchgelesen ( bin aber keineswegs schlauer ) , wie ist es möglich das z.B. in Oberhausen ( ca. 50 km entfernt ) ein Vermärk im Pass gemacht wurde,
über den neuen Familien Namen, hierdurch der Pass seine Gütlichkeit behält und ganz normal nach Ablauf der ( von der Ausstellende Behörde in Rumänien ) Frist, erst ersetzt werden muss! Liegt dies im ermessen des Beamten ?

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von inge am 16.03.2005 um 18:15:47

schrieb am 16.03.2005 um 12:14:55:
wie ist es möglich das z.B. in Oberhausen ( ca. 50 km entfernt ) ein Vermärk im Pass gemacht wurde

Möglichkeiten:
a) Glück gehabt?
b) Der Beamte in der ABH hatte keine Ahnung (kann also auch mal ein Vorteil sein); gilt aber wohl dann auch a)
c) Fall ähnlich aber nicht gleich?

Fakt: Nachdem meine Frau meine Frau war ... ;)  stimmte der Name in ihrem Pass ebenfalls nicht mehr. Also gab's von der (immer freundlichen!) ABH nur einen Drei-Monats-Zettel und den Hinweis "Neuer ukrainischer Pass kann bis zu 12 Monaten dauern, also müssen sie wohl ein paar mal verlängern".
Nach fast genau 3 Monaten, 1 Fahrt nach Kiev und zurück und 2 Fahrten nach Berlin und zurück (eine Extra-Fahrt, weil die UA Botschaft einfach nur §%$%&§$% ist) und ca. 800 EUR ärmer hatte meine Frau dann ihren neuen Pass und drin die AE.
Kann nicht sagen, dass das ganze Verfahren einen Freudentaumel bei mir ausgelöst hat, aber ... ach Jott, et jibt schlimmeres ;)

Gemacht werden muss es sowieso, also die Zähne zusammenbeißen, in die Hände spucken (vorher den RP in die Tasche stecken!) und ab dafür.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Mick am 16.03.2005 um 18:39:34
Hi,
zum Thema "Bei der ABH X geht es aber anders":

Gerade zu dem hier diskutierten Problem ist es mir bekannt, dass da
so einige ABH's nicht unbedingt richtig handeln. Vermutlich aus Un-
kenntnis. Aber davon kann man nichts ableiten.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von ronny am 17.03.2005 um 10:44:05

Zitat:
Möglichkeiten:
a) Glück gehabt?
b) Der Beamte in der ABH hatte keine Ahnung (kann also auch mal ein Vorteil sein); gilt aber wohl dann auch a)
c) Fall ähnlich aber nicht gleich?


Fehlt noch Variante

d) Shit happens, will sagen Fehler machen alle mal.

Daraus kann man aber keine "Gleichbehandlung" einfordern.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Nilats_Fesoj am 31.03.2005 um 22:05:58
Ein Pass wird keineswegs durch die "schleppende Namensführung" ungültig, wie Mick darzustellen versucht.

Es ist vielmehr so, dass diejenigen ABHs unrichtig handeln, welche die AE verweigern wegen der "schleppenden Namensführung". Es hat sich hier auch durch das neue Recht nichts geändert.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von ronny am 31.03.2005 um 22:26:57

Zitat:
Es ist vielmehr so, dass diejenigen ABHs unrichtig handeln, welche die AE verweigern wegen der "schleppenden Namensführung". Es hat sich hier auch durch das neue Recht nichts geändert


Stimmt nicht. Ein Paß wird im Reelfall ungültig wenn er nicht mehr die richtigen Angaben enthält (deutsches Paßrecht und viele ausländische )
Wenn der Name unzutreffend ist, wird der Paß halt unrichtig und ungültig.

Ronny

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von chij am 31.03.2005 um 22:51:39

schrieb am 31.03.2005 um 22:05:58:
Ein Pass wird keineswegs durch die "schleppende Namensführung" ungültig, wie Mick darzustellen versucht.


Im Gegensatz zu Micks Äußerungen fehlt in deiner Behauptung jegliche Begründung.
Nur Unwissenheit oder bloß ein Versuch, mal 'ne Runde klugzuscheißen?

chij

p.s. ich bekenne mich schuldig im Sinne der Anglage der Fortsetzung einer unsachgemäßen Diskussion  [smiley=bash.gif])


Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Ta_sonia am 01.04.2005 um 12:20:58
Hallo,
Fakt ist das der ABH meint der Pass währe ungültig! Nach fast 2 Monaten warten bei dem Ro. Konsulat in Bonn auf ein „Formular „ für der Beantragung eines neuen Passes, war meine Frau gestern in Berlin, und siehe alles innerhalb von ein paar Minuten erledigt ( Rumänische Heiratsurkunde  beantragt, neuen Pass beantragt und 305 € ärmer geworden ). Nach aussagen der Botschaft soll der neue Pass in 60- 90 Tagen da sein.
Das Konsulat in Bonn kannst vergessen :(( Unfreundlich ... kein Bock auf Arbeiten und von Tag zu Tag vertrösten !!

Herzlichen Dank für Eure Antworten.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Blaise am 01.04.2005 um 16:03:24
Hallo,


Zitat:
Ein Pass wird keineswegs durch die "schleppende Namensführung" ungültig, wie Mick darzustellen versucht.


Vielleicht ein verfrühter April-Scherz?

Blaise

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Abu am 01.04.2005 um 17:09:58
Jetzt muß ich das Mitglied mit dem unmöglichen Namen doch einmal zur Seite stehen (so schwer es mir auch fällt  ;-D)...

Ronny und ich hatten diese Diskussion vor einigen Monaten schon einmal. Dabei habe ich unter anderem auf die Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI Nr. 3.0.4 hingewiesen:

Zitat:
Da ausschließlich der Staat, dessen Staatsangehörigkeit ein Ausländer besitzt, rechtlich zur Feststellung der Namensführung berechtigt ist, gilt der in einem solchen Pass eingetragene Name des Inhabers als verbindlich festgestellt

Damit sind m.E. drei Sachen klar:
1. Deutsche Behörden haben kein Recht, darüber zu befinden, ob der Name in einem ausländischen Pass richtig ist oder nicht.
2. Aus deutscher Sicht ist der Name in einem ausländischen Pass per Definition immer richtig!
3.  Ergo kann ein ausländischer Pass wg. eines falschen Namens überhaupt nicht ungültig werden.

Dem kann man m. E. nur noch entgegensetzen, daß die Vorl. Anwendungshinweise ja nicht verbindlich sind (was Ronny damals nach meiner Erinnerung auch genacht hat  ;).

O.k.. Akzeptiert. Warten wir ab, was in den endgültigen Verwaltungsrichtlinien steht...

Übrigens: Das ist kein Aprilscherz!  ;-D

Abu

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Blaise am 01.04.2005 um 17:58:27
Hallo Abu,

du schreibst

Zitat:
1. Deutsche Behörden haben kein Recht, darüber zu befinden, ob der Name in einem ausländischen Pass richtig ist oder nicht.
2. Aus deutscher Sicht ist der Name in einem ausländischen Pass per Definition immer richtig!
3.  Ergo kann ein ausländischer Pass wg. eines falschen Namens überhaupt nicht ungültig werden.


Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, muss ich dem widersprechen.

Nach § 3 AufenthG müssen Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, einen gültigen Ausweis besitzen.

Nach den (vorläufigen) Verfahrensregelungen, bescheinigt ein gültiger Ausweis die Personendaten, nämlich Name, Vorname und Geburtsdaten.

Wenn ein Ausländer heiratet (egal wo) und sich dadurch sein Name ändert, stimmt der Name im Pass nicht mit dem Namen in der Heiratsurkunde überein.

Der Name einer Person bestimmt sich nach Heimatrecht (siehe Art. 10 EGBGB). Wenn nach dem Heimatrecht die durch die Eheschließung gewählte Namensführung möglich ist, heißt die Person auch nach dem Heimatrecht wie in der Heiratsurkunde dargestellt. Also ist der im Pass aufgeführte Name falsch, die Personendaten stimmen nicht mehr, der Pass ist ungültig!

Unabhängig von der Rechtsauslegung ein Frage: Warum sollten Ausländer in dieser Beziehung besser gestellt werden wie Deutsche :fragz:

Deutsche Behörde legen übrigens sehr oft fest, wie ausländische Menschen heißen. Allerdings macht das des öfteren das Standesamt.

So, jetzt genug davon. Jetzt gehe ich und eröffne in unserer Straße die Grillsaison!  :prosst:

Grüße

Blaise

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Nilats_Fesoj am 01.04.2005 um 18:54:11
Danke Abu, auch wenn Dir das schwerfiel.

Das mit der Namensänderung war swchon immer eine beliebte Schikane der ABHs und wird wohl eine bleiben.

Die Höhe ist ja wohl, wenn die VAH jetzt als "eben vorläufig" und desahlb irrelevant hingestellt wird, nur weil es Leuten hier nicht passt, dass sich abzeichnet, dass eine beliebte Schikane rechtswidrig ist.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von fons am 01.04.2005 um 19:10:34
No Herr Stalin - Einspruch!

Das ist eben keine Schikane. Und das hat sich übrigens auch nicht geändert.

Bitte stelle die Behörden nicht so dar! Sie wenden geltendes Recht an, wozu sie verpflichtet sind.

Bitte hier weiter nur sachliche Beiträge und keine leeren Behauptungen, die niemandem etwas
bringen. Ich hoffe, das wird akzeptiert. Wir schreiten ungern ein hier  [tipper=tipper.gif]

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Mick am 01.04.2005 um 20:33:26

schrieb am 01.04.2005 um 17:09:58:
Dem kann man m. E. nur noch entgegensetzen, daß die Vorl. Anwendungshinweise ja nicht verbindlich sind (was Ronny damals nach meiner Erinnerung auch genacht hat  ;).


Hi Abu,
in NRW sind sie verbindlich, sofern keine anderen
Regelungen durch den IM vorgegeben werden.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Nilats_Fesoj am 01.04.2005 um 22:25:34

schrieb am 01.04.2005 um 19:10:34:
No Herr Stalin - Einspruch!

Das ist eben keine Schikane. Und das hat sich übrigens auch nicht geändert.

Bitte stelle die Behörden nicht so dar! Sie wenden geltendes Recht an, wozu sie verpflichtet sind.

Bitte hier weiter nur sachliche Beiträge und keine leeren Behauptungen, die niemandem etwas
bringen. Ich hoffe, das wird akzeptiert. Wir schreiten ungern ein hier  [tipper=tipper.gif]


Das wird akzeptiert, Fons. Wir wollen das sachlich behandeln.
Aus diesem Grunde habe ich die Frage der Passgültigkeit heute mit einem Richter am OLG xxxxx diskutiert.

Der hat zunächst einmal seine rechtsauffassung dargestellt, dass ein pass nicht allein wegen der Namensänderung durch Eheschliessung ungültig werden kann, hat dies durch einen regelrechten "Paragraphendschungel" begründet, den ich mir nicht aufgeschrieben und hier nicht wiederzugeben in der Lage bin.
Hat dann das beispiel angeführt: Wenn der Pass infoge namensänderung durch Eheschliessung ungültig würde, dann dürften solche Paare ja nicht mehr mit dem ungültigen Pass auf Hochzeitsreise gehen. Klar, der Bayerische Grenzpolizist am Flughafen München (#pragma Humor ein: ja, wir haben da nicht den BGS und sind stolz darauf! - #pragma Humor aus)  merkt das ja nicht, weil ihm nicht gleichzeitiug die heiratsurkunde mit dem Pass vorgelegt wird. Trotzdem. man müsste ja bei Eheschliessung dann darauf hinweisen, bzw. sogar den ungültigen Pass einziehen. Soweit die Ansicht eines sicher nicht unmassgeblichen Richters.

Ich habe ihn dann gefragt, wie er die vielfältigen Fälle beurteilt, wo ABHs die AE verweigern wegen der schleppenden namensführung im Pass. Seine Bewertung: Das ist Schikane.

So, lieber Fons, jetzt kannst Du Dich mit der Meinung eines OLG-Richters anlegen oder mir Recht geben.







Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Mick am 01.04.2005 um 22:33:13

schrieb am 01.04.2005 um 22:25:34:
So, lieber Fons, jetzt kannst Du Dich mit der Meinung eines OLG-Richters anlegen oder mir Recht geben.


Hi,
auch das ist wieder ein leeres Posting, Stalin. Merke
Dir ggf. die §§-Kette, die Dir benannt wurde, ansonsten
kannst Du es uns ersparen, irgendeine Referenz zu be-
nennen, deren Aussagen wir nicht nachvollziehen können.

In diesem Thread ist bereits erklärt worden, warum ein
Pass nach Eheschließung und Namensänderung ungültig
werden kann. Du bringst weiterhin keine rechtlichen
Fakten, die Deine Theorie untermauern.

Übrigens ist es völlig normal, dass (in Deutschland) ein
Ehepartner einen neuen Pass bereits vor der Eheschließung
beantragt, damit er damit die Hochzeitsreise antreten kann.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von fons am 01.04.2005 um 23:17:34
Stalin schrieb am 01.04.05 um 22:25:34
Zitat:
So, lieber Fons, jetzt kannst Du Dich mit der Meinung eines OLG-Richters anlegen oder mir Recht geben.


Ich werde weder das eine noch das andere tun
..... siehe Posting von Mick.

Und BTW: das mit dem "lieber" Fons kannst du dir gerne sparen,
da das sicher ned so arg ernst gemeint ist. Ich bin's schon gewohnt,
dass man mich ned immer und überall mag; und kann sehr gut damit
leben  8)


So nun aber entweder zurück zum Sachthema (ausländerrechtlich) oder
der thread wird geschlosssen.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Blaise am 02.04.2005 um 16:43:03
Hallo,

nilats behauptet:

Zitat:
Klar, der Bayerische Grenzpolizist am Flughafen München (#pragma Humor ein: ja, wir haben da nicht den BGS und sind stolz darauf! - #pragma Humor aus)  merkt das ja nicht, weil ihm nicht gleichzeitiug die heiratsurkunde mit dem Pass vorgelegt wird.


Entweder hat der angebliche Richter vom OLG xxxxx keine Ahnung oder der Autor weiß nicht, von was er spricht. Nur zur Info:

Im Flughafen München gibt es 3 BGS-Inspektionen (BGSI I bis III).

Blaise

:uml

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Nilats_Fesoj am 02.04.2005 um 21:45:04
Wo sind wir denn hier ?
Mick motzt mich mich an, weill er die wahrheit nicht ertragen kann.
Foinsi ergeht sich in Drohungen.
Danke, Forum.

Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von Nilats_Fesoj am 02.04.2005 um 21:49:06
Zum Posting von Mick:
1. Du hast doch selbst schonb zugegeben, dass nach den VAH der Pass nicht ungültiug wird.
2. WQarum bist du eigentlich immer so kruzatmig, wenn behörden kritisiert werden.?

Zum Posting von Fons:
Meinst Du nicht, Dir täte etwas Liberalität ganz gut ?


Titel: Re: Probleme mit Ausländerbehörde
Beitrag von fons am 02.04.2005 um 22:16:05

schrieb am 02.04.2005 um 21:45:04:
Mick motzt mich mich an, weill er die wahrheit nicht ertragen kann.Foinsi ergeht sich in Drohungen.

Unter anmotzen versteh ich (und sicher Mick auch) was anderes. Ebenso unter Drohungen.
Da Du offensichtlich den Boden der Sachlichkeit verlassen hast, wird der thread


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.