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Heiratsvisum, VE (Gelesen: 1.295 mal)
mona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratsvisum, VE
09.03.2005 um 16:24:45
 
Hallo,

ich habe vor kurzem schon einmal gepostet, aber bis jetzt noch keine Antwort. Vielleicht war der Betreff zu speziell formuliert oder ich habe zu speziell gefragt.

Da ich meinen Verlobten so schnell wie möglich sehen möchte und mir unsere Zukunft keine Ruhe lässt (eigentlich sollte ich mich gerade auf meine Abschlussprüfung vorbereiten, aber ihr könnt euch sicher verstehen, dass ER immer im Hinterkopf ist),
nun noch mal meine Frage ( um die Wahrscheinlichkeit einer helfenden Antwort zu erhöhen, etwas genereller gestellt).

- Bezieht die Deutsche Botschaft bei der Entscheidung über Erteilung eines Visas für eine Eheschließung die jeweilige Regierung mit ein oder entscheidet sie völlig unabhängig?
Superhilfreich wäre schon eine allgemeine Antwort. Wenn jemand speziell etwas über Syrien weiß, natürlich noch besser!!!
Der Hintergrund meiner Frage ist, dass mein syrischer Verlobter seinen Militärdienst noch nicht abgeleistet hat und ich Riesenangst habe, dass sie ihm unterstellen, er wolle durch eine Heirat in D. nur den Dienst umgehen...

Meine zweite Frage bezieht sich auf die VE. Von der Deutschen Botschft in Damaskus habe ich erfahren, dass sie ein VE "nicht brauchen". Ich könne sie beilegen, wenn ich möchte, aber sie sei nicht notwendig.
- Meine Frage: Ist es nicht IMMER notwendig bei einem Visum für eine Eheschließung eine VE bei der Botschaft abzugeben? Oder ist die optional? Habe dies jedenfall oft hier im Forum gelesen. Dass man eine der lokalen ABH abgeben muss, ist mir klar.

Zuerst war ich ein wenig erleichtert, dass sie den Prozess scheinbar nicht überbürokratisieren, aber nun bin ich eher skeptischer. Ich habe nämlich Angst, dass sie das Visum von vornherein ablehnen und sich nicht noch mehr Mühe machen wollen. Vielleicht spinne ich jetzt. Ach, mir ist einfach bange.

Würdet Ihr trotzdem eine VE bereits der Botschaft schicken? Ich möchte, dass sie so wenig Grund wie möglich zur Beanstandung haben - andererseits will ich auch nicht nerven.

Freu mich über eure Hilfe. Habt Tausend Dank!

Viele Grüsse,
Mona

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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum, VE
Antwort #1 - 09.03.2005 um 18:26:53
 
Zitat:
- Bezieht die Deutsche Botschaft bei der Entscheidung über Erteilung eines Visas für eine Eheschließung die jeweilige Regierung mit ein oder entscheidet sie völlig unabhängig?


Hi,
sie entscheidet nicht unabhängig, sondern abhängig vom Votum der ABH. Aber eine
Regierung spielt da keine Rolle.

Zitat:
Meine zweite Frage bezieht sich auf die VE. Von der Deutschen Botschft in Damaskus
habe ich erfahren, dass sie ein VE "nicht brauchen". Ich könne sie beilegen, wenn ich
möchte, aber sie sei nicht notwendig.


Die VE wird dann bei der ABH abgegeben werden müssen, nachdem die Botschaft
den Visumsantrag dort hin geschickt hat. Ich würde das dann auch so machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mona25
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hey, ich freu mich über
jeden kontakt hier.


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.03.2005 um 19:09:16
 
moin,
darf ich auch nochmal ne frage hinterherschieben, was dieses heiratsvisum angeht; ich hoffe, sie ist nicht zu allgemein, aber ich habe nur bruchstückhafte infos bekommen: wie läuft das mit dem HV genau- muss man bei beantragung schon einen termin für die heirat haben, oder muss man sich dann danach ( wenn der ausländer hier ist) einen termin holen? müssen alle papiere bereits tiptop vorliegen?
grüße, mona25
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301302273 aichad96  
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Nadine29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.03.2005 um 20:29:24
 
Hallo Mona,

also wir hatten als wir zur deutschen Botschaft (Türkei) gegangen sind, keinen Termin für Heirat. Wir hatten alle geforderten Papiere dabei. Die Abgabe der Papiere dort verlief problemlos. Wir haben alle Orginale zurück bekommen. Damit bin ich dann hier zum Standesamt und hab hier die Ehe angemeldet (ich hatte noch eine Vollmacht von meinem Verlobten dabei). Ich habe dann auch eine Bestätigung für den Hochzeitstermin bekommen. Die Bescheinigung hab ich dann bei der ABH abgegeben.

Liebe Grüsse
Nadine
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mona
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SFA, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.03.2005 um 23:09:45
 
Hallo Mick,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort.  tippse
Mit Regierung meinte ich die syrische - ich glaube, Du hast das auch so verstanden, ja?

An alle:Ist sehr beruhigend und gibt mir ein Gefühl der Sicherheit, dass sich hier alle versuchen, gegenseitig zu unterstützen.  [beifall=beifall.gif] Auch das Expertenniveau finde ich ziemlich beeindruckend  Schockiert/Erstaunt. Habe wahnsinnig viel rausgefunden hier!


Gute Nacht,
Mona
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