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Unbefristete AE nach der Scheidung (Gelesen: 646 mal)
Alena
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete AE nach der Scheidung
10.03.2005 um 20:01:41
 
Mein Ehemann und ich sind ukrainische Staatsangehörige und haben unseren festen Wohnsitz in Deutschland. Jetzt möchte ich mich nach einem Trennungsjahr scheiden lassen. Mein Mann befürchtet aber, dass er nach der Scheidung die Aufenthalterlaubnis für die BRD oder das Recht auf Bafög-Leistungen verliert (er ist Student). Jetzt ein paar Worte zu unserer Situation: Wir haben im Juli 1999 geheiratet, im Oktober 1999 bin ich als jüdischer Flüchtling nach Deutschland gekommen (Flüchtling im Sinne des § 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBI. I S. 1057)). Im April 2000 ist auch mein Ehemann nach Deutschland eingereist und hat als Mitglied meiner Familie den gleichen Status als Kontingentflüchtling erhalten, obwohl er keine jüdische Herkunft hat. Soweit ich weiß, behält er den Status und die damit verbundenen Rechte und Ansprüche auch im Falle einer Scheidung. Habe ich recht? Kann die unbefristete Aufenthaltserlaubnis überhaupt aufgrund der Ehescheidung entzogen werden?
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