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Helfe! (Gelesen: 1.092 mal)
samir25
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Helfe!
08.03.2005 um 13:01:09
 
ich bin student und habe ich ein Aufenthaltbewilligung,meine freundin hat AE,
sie war mit einem deutsche verheiratet,und hat mit ihm ein Kind.
sie ist seit 10 Jahren in Deutschland.
momentan kann sie,wegen das Kind, nicht arbeiten.und ich arbeite nebenbei als studentenhilfskraft
meine Frage , kriege ich auch AE, wenn wir heiraten?

danke im voraus
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.03.2005 um 11:06:23
 
Hi

Im Falle einer Heirat hättest Du ein Recht auf eine AE, wenn Deine Freundin eine Niederlassungserlaubnis besitzt (bzw. nach altem Recht: unbefristete AE oder Aufenthaltsberechtigung) oder seit mindestens 5 Jahren eine AE besitzt.

Abu
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Helfe!
Antwort #2 - 09.03.2005 um 12:06:50
 
... und zur Ergänzung:

Wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5
erfüllt werden (z.B. Sicherung des Lebensunterhaltes).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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