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meine ukrainische Freundin ist schwanger! (Gelesen: 9.769 mal)
bennytwentyone
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02.03.2005 um 17:04:35
 
Meine ukrainische Freundin ist von mir schwanger und wir würden gerne auf Dauer zusammen bei mir in Deutschland leben. Sie war 2002/2003 schon mal für 1 Jahr als AuPair in Deutschland.
Welche Vorraussetzungen bestehen für einen dauerhaften Aufenthalt meiner Freundin in Deutschland?
Ist eine Heirat obligatorisch?
Besteht für sie eine Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt auch aufgrund der Geburt eines gemeinsamen Kindes in Deutschland? (meine Freundin ist tatsächlich in der 10. Schwangerschaftswoche). Besteht ein entsprechender Anspruch auch, wenn das Kind in der Ukraine geboren wird und ich die Vaterschaft anerkenne?
Gibt es hierzu eindeutige Regelungen oder besteht hier auch ein bestimmter Ermessenspielraum der Ausländerbehörde?
Auch das  Thema Krankenversicherung brennt mir etwas auf den Nägeln. Sobald meine Freundin einen Fuß auf deutschen Boden setzt, muss ja eine entsprechende Versicherung vorhanden sein. Welche Probleme gibt es hier in Zusammenhang mit der Schwangerschaft? Das Thema kann ich ja bei der KKV nicht verschweigen, nehmen die Versicherer eine Schwangere einfach so auf? Wie lange kann eine solche Versicherung laufen?
Fragen über Fragen. Ich hoffe es kann mir jemand konkrete Antworten geben.
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Ralf
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Antwort #1 - 02.03.2005 um 17:46:21
 
Hi bennytwentyone!

Interessant wäre die Frage, welche Staatsangehörigkeit du besitzt!  Zwinkernd
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Mick
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Antwort #2 - 02.03.2005 um 17:49:30
 
Hi Benny,
man kann es sich ja denken, aber ich frage dennoch:
Welche Staatsangehörigkeit hast Du denn?

Falls Du Deutscher bist, würde das Kind mit der Geburt
- egal wo - ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit
erhalten. Dazu wäre natürlich eine Vaterschaftsaner-
kennung erforderlich (die kann auch schon vor der Ge-
burt abgegeben werden).
Wenn das Kind dann in D. leben soll, wird die Mutter
einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
zur Ausübung der Personensorge erhalten.

Zum Thema Krankenversicherung lasse ich den Usern
mit entsprechenden Erfahrungen den Vortritt Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #3 - 02.03.2005 um 21:01:53
 
Zitat:
Sobald meine Freundin einen Fuß auf deutschen Boden setzt, muss ja eine entsprechende Versicherung vorhanden sein.

Richtig erkannt,
- als Deine "Freundin"  z.B. www.provisit.de , es gibt aber auch andere Anbieter für eine Reisekrankenversicherung
- als Deine "Frau" hängt es davon ab, ob und wo Du selbst krankenversichert bist, sollltest Du bei einer GKV sein, kannst Du Deine Frau kostenfrei "familienversichern", solltest Du bei einer PKV sein, kannst Du Deine Frau zusätzlich privat versichern, zumindest bei "Deiner" PKV, dies ist aber nicht kostenneutral, sondern kann etwas teuer werden, da bereits schwanger, ist aber relativ, denn ganz ohne Versicherung kann eine Entbindung hier locker einige tausend Euronen kosten.

Zitat:
Welche Probleme gibt es hier in Zusammenhang mit der Schwangerschaft? Das Thema kann ich ja bei der KKV nicht verschweigen, nehmen die Versicherer eine Schwangere einfach so auf?

Als Deine "Freundin" über eine Reisekrankenversicherung im allgemeinen nicht versicherbar, da bei Einreise bereits schwanger gewesen. Die Entbindung in D müsstest dann Du als "Einladender" bezahlen.
Als Deine "Frau" trägt das nach entsprechender Anmeldung (siehe oben) die GKV oder PKV.

Zitat:
Wie lange kann eine solche Versicherung laufen?

Als Deine "Freundin" je nach Vertragsdauer der Reisekrankenversicherung.
Als Deine "Frau" u.U. das ganze Leben (je nach Dauer der Ehe  grin).
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Abu
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Antwort #4 - 03.03.2005 um 09:52:45
 
Zitat:
- als Deine "Freundin"  z.B. www.provisit.de , es gibt aber auch andere Anbieter für eine Reisekrankenversicherung

Sofern Benny seine Freundin - wie von Mick erläutert - über das gemeinsame Kind dauerhaft nach Deutschland holt, ist es mit einer Reisekrankenversicherung nicht getan.

Abu
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bennytwentyone
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Antwort #5 - 03.03.2005 um 10:35:17
 
schon mal danke für die Antworten, das hilft mir schon mal sehr weiter.
Sorry ich vergaß zu erwähnen: ich bin natürlich deutscher Staatsbürger.

Also so wie ich es sehe, läuft es darauf hinaus -zumindest wenn ich vermeiden will, die Kosten der Schwangerschaft/Geburt in Deutschland selbst übernehmen zu müssen- möglichst schnell zu heiraten (was muss meine Freundin dazu ausser ihrer Geburtsurkunde und ihrem Pass noch beim deutschen Standesamt vorlegen? Visum zur "Anbahnung einer Eheschließung"?) oder aber Kind und Feundin nach der Geburt in der Ukraine zu mir nach Deutschland zu holen ("Visum zum Zweck der Familienzusammenführung"?).

Wie läuft das im letzteren Fall mit der Anerkennung der Vaterschaft? Muss das dann in der Ukraine und / oder in Deutschland vorgenommen werden? Bei welchen Behörden?
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #6 - 03.03.2005 um 10:41:31
 
Hallo,
es ist meiner Meinung nach bei Benny seiner Freundin mit einer Reisekrankenversicherung  überhaupt nicht getan. Ich wollte nur versuchen, mal ein paar Unterschiede aufzumalen, was natürlich nicht vollständig ist.
Benny muß sich darüber klar sein, dass alle möglichen Beschwerden, die nur im entferntesten als Ursache die bereits vorligende Schwangerschaft seiner Freundin haben könnten, durch eine Reisekrankenversicherung nicht mehr versicherbar sind.
Wenn Benny seine Freundin VOR ihrer Einreise heiratet, ist die Krankenversicherung relativ einfach, wenn er sie nicht heiratet, dann sollte er sich unbedingt VOR ihrer Einreise bei seiner jetzigen Krankenversicherung erkundigen, wie er sie versichern kann.

Eine Frage: Das er materiell für sein Kind verantwortlich ist, ist mir klar. Aber wer ist eigentlich materiell für die Mutter verantwortlich, die sich aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge in Deutschland aufhält. Muss Benny da nicht vorher für seine Freundin bürgen, bevor sie diese Aufenthaltserlaubnis erhält? Falls ja, dann ist er höchstwahrscheinlich auch für alle Kosten verantwortlich und da hilft nur eine private Krankenversicherung für seine Freundin, was natürlich relativ teuer werden kann.
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Antwort #7 - 03.03.2005 um 10:57:15
 
Zitat:
Aber wer ist eigentlich materiell für die Mutter verantwortlich


Wenn ichs nicht grad vor mir liegen hätte  grin

Der Vater


Urteil des BGH vom 15.12.2004 und § 1615 l BGB:

Abs. 1 : ...hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren .... einschl. der Kosten die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung auch außerhalb dieses Zeitraumes entstehen..

Abs. 2 : regelt sinngemäß die Unterhaltspflicht für die infolge Schwangerschaft nicht erwerbstätige Mutter von vier Monaten vor bis drei Jahren nach der Geburt.

Höhe des Unterhalts grundsätzlich nach dem Lebensstandard der unterhaltsberechtigten Mutter, durch das Urteil begrenzt auf den Halbteilungsgrudsatz, d.h. der Anspruch ist begrenzt auf den dem Vater verbleibenden Selbstbehlt.


Teurer Spaß  Zwinkernd


Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 03.03.2005 um 11:01:49
 
Zitat:
was muss meine Freundin dazu ausser ihrer Geburtsurkunde und ihrem Pass noch beim deutschen Standesamt vorlegen?


Das beste ist, Du gehts sofort zu Deinem Standesamt und besorgst Dir dort den "Laufzettel" und eine Beratung.
Auf diesem "Laufzettel" stehen dann alle Dokumente drauf, die Deine zukünftige Frau benötigt und die Dokumente die Du benötigst. Deshalb ist dieses Papier so wichtig!

Es ist insgesamt eine ganze Menge, aber von dt. Bundesland zu Bundesland ganz leicht unterschiedlich! So weit ich weiss, ist es jetzt mit der Ukraine etwas einfacher geworden, weil Apostillen anerkannt werden können, wenn auch die Ukraine wohl nicht "vollständig" Mitglied des Haager Abkommens ist.

Letztlich hat Deine schwangere Freundin dort eine ziemlich anstrengende Lauferei vor sich.

mit freundlichem Gruss
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ronny
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Antwort #9 - 03.03.2005 um 11:07:15
 
Zitat:
So weit ich weiss, ist es jetzt mit der Ukraine etwas einfacher geworden, weil Apostillen anerkannt werden können,


Das stimmt leider so nicht. Sorry.
Ukraine ist zwar dem Abkomen beigetreten, aber bislang gilt für Deutschland noch der Vorbehalt, dass deren Urkunden hier nicht mit Apostille anerkannt werden.

Wenn eine Echteitsbestätigung verlangt wird, muß das derzeit noch die Legalisation sein.

Grüße
Ronny
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Tupaq Amaru


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Antwort #10 - 03.03.2005 um 11:18:53
 
Zitat:
oder aber Kind und Feundin nach der Geburt in der Ukraine zu mir nach Deutschland zu holen


Ich glaube, es ist insgesamt gesehen einfacher und für beide angenehmer, noch vor der Geburt zu heiraten und das Kind dann in Deutschland zu bekommen. Ist natürlich abhängig davon, ob Du Dir wirklich sicher bist, dass Du Deine Freundin heiraten willst.
Falls ja, dann hilft nur eins, damit das mit der Hochzeit zeitlich noch vor der Geburt klappt:
Dann mal los zu Deinem zuständigen Standesamt, am besten noch heute  grin
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Antwort #11 - 03.03.2005 um 13:10:17
 
Zitat:
Das stimmt leider so nicht. Sorry.
Ukraine ist zwar dem Abkomen beigetreten, aber bislang gilt für Deutschland noch der Vorbehalt, dass deren Urkunden hier nicht mit Apostille anerkannt werden.


Hallo Ronny,

Zitat:
Wobei die Ukraine kein Problemstaat ist und auch keine Legalisation mehr erforderlich ist, sondern die Apostille genügt.


http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

daher hatte ich das.
War jetzt nicht persönlich gemeint, ich habe nur gegrübelt, woher die Info war... und ob mein Hirn anfängt zu rosten...
also: nix für ungut!
mit ganz freundlichem Gruss
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Antwort #12 - 03.03.2005 um 13:22:07
 
Zitat:
also: nix für ungut!


Hallo Rainer,

no problem. Was du nicht wissen kannst und ich damals nicht wußte, ist die nicht überall bekannt gemachte Rechtsauffassung BMI, dass die Urkunden der Ukraine nach wie vor zu legalisieren sind. Warum und ob die nicht umgesetzt wurde in den Bundesländern weiß ich bis heute nicht. Sorry.

Ich habe meine nachgeordneten Ämter am 09.11.2004 davon in Kenntnis gesetzt und entsprechend angewiesen.
Da bislang keine gegenteiligen Anweisungen von oben oder Infos vorliegen halte ich das nach wie vor aufrecht.

Ukraine ist derzeit kein Apostillestaat

Auch nichts für ungut  :paletti

Grüße
Ronny
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Antwort #13 - 03.03.2005 um 14:08:20
 
was ist nochmal der genaue Unterschied zwischen "Legalisation" und "Apostille?" ???

Zum Thema Krankenversicherung für meine Freundin habe ich mich inzwischen mit einigen Anbietern wie ADAC und HanseMerkur unterhalten. Es ist tatsächlich so, dass eine bereits -wie in diesem Fall- bestehende Schwangerschaft nicht versichert wird.
D.h. meine Freundin kann sehr wohl versichert werden, dies gilt aber dann nicht für alles was mit der Schwangerschaft zu tun hat (und das kann wohl entsprechend weit ausgelegt werden).
Dann muss ich also wohl das schwangerschaftsbedingte Krankheits- und Kostenrisiko zwischen dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland bis zur vollzogenen Eheschließung selbst tragen?
Gruß Benny
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Antwort #14 - 03.03.2005 um 14:44:13
 
Zitat:
was ist nochmal der genaue Unterschied zwischen "Legalisation" und "Apostille?" ???

Vereinfacht:
Eine Legalisation ist eine Echtheitsbestätigung durch die Auslandsvertretung des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll (in Deinem Fall also die Deutsche Botschaft in Kiew). Eine Apostille hingegen ist eine entsprechende Bestätigung durch eine übergeordnete Behörde des Landes, in dem Urkunde erstellt wurde (in Deinem Fall also eine ukrainische Behörde). Hierdurch wird bei Urkunden aus manchen Ländern (aber anscheinend nicht der Ukraine) eine Legalisation obsolet.
guck
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Zitat:
Dann muss ich also wohl das schwangerschaftsbedingte Krankheits- und Kostenrisiko zwischen dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland bis zur vollzogenen Eheschließung selbst tragen?

Korrekt. Wenn Du unter diesen Umständen überhaupt ein Heiratsvisum bekommt. Warum heiratest Du nicht schnellstmöglicht in der Ukraine? Danach hätte Sie -  unabhängig von einer KV - einen Rechtsanspruch auf eine FzF-Visum und ab Einreise wäre eine Familienversicherung bei der KKV möglich, einschließlich Schwangerschaft und Geburt.

Abu   

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Antwort #15 - 03.03.2005 um 15:06:27
 
Zitat:
Dann muss ich also wohl das schwangerschaftsbedingte Krankheits- und Kostenrisiko zwischen dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland bis zur vollzogenen Eheschließung selbst tragen?

Ja,
es sei denn, Deine Freundin kann zu Hause eine "ukrainische" Reisekrankenversicherung abschliessen, die das dann eventuell versichert (ich glaube es aber ehrlich gesagt nicht).
Es bleibt natürlich noch die Möglichkeit (falls Dir das schwangerschaftsbedingte Krankheits- und Kostenrisiko zu hoch erscheint), in der Ukraine zu heiraten (ist wahrscheinlich am besten).
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Antwort #16 - 03.03.2005 um 15:27:56
 
Zitat:
Warum heiratest Du nicht schnellstmöglicht in der Ukraine?


Das hat noch mehr Vorteile. Du hast dann hier etwas mehr Lauferei auf deutschen Behörden sie tendenziell dafür weniger auf Ukrainischen. Ich habe beides erlebt, weil ich meine damalige Verlobte bei der "Dokumenten-Sammelei" in Russland unterstützt und begleitet habe.
Es ist in Deutschland hundert mal einfacher! Im Vergleich zu russischen Behörden sind deutsche Behörden, rasend schnelle, hilfsbereite, effiziente Dienstleister, die von herzlichen, freundlichen und hilfsbereiten Beamten bevölkert sind! (auch absolut gesehen... ich bin eigentlich in De. nur recht netten Beamten begegnet)
Alleine das "bezahlen" einer völlig unerheblichen Gebühr für ein beliebiges Dokument (1 in Worten EIN Rubel=3 Cent) hat in Russland bis zu zwei Tage! verschlungen, weil man die Gebühr nur an einem bestimmten Schalter einer ganz bestimmten Bank (am anderen Ende der Stadt natürlich) einzahlen konnte. Nur ein Vergleich: Meine Abstammungsurkunde hatte ich nach einer halben Stunde in der Hand (Deutschland)
Ihre Geburtsurkunde (Russland)... das waren 6 Wochen !!! und mindestens 10 Behördengänge und hinterher völlig zerfetzte Nerven.
Da passieren Dinge, die glaubt einem kein Mensch: Die Geburtsurkunde sollte von Standesamt der Geburtsstadt an das Standesamt des jetzigen Wohnortes in RUS per Einschreiben geschickt werden. Das hing aber 4 Wochen fest, weil das Standesamt der Geburtsstadt pleite war und das Porto nicht bezahlen konnte!

Ich würde das gerade einer Schwangeren so leicht wie möglich machen.... und ihr jedes überflüssige Dokument ersparen.

freundlicher Gruss

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Antwort #17 - 03.03.2005 um 16:19:39
 
na das klingt ja haarsträubend...
Wenn ich also nun aus genannten Gründen in der Ukraine heiraten würde, was brauch´ ich ausser Pass und Geburtsurkunde? Und wahrscheinlich wieder alles mit Legalisierung, denn das gilt dann wohl ja auch in diese Richtung?
Da ich mein ukrainisch sowohl in Wort als auch in Schrift derzeit noch als "ungenügend" bezeichnen muss, noch eine vielleicht etwas banale Frage (vielleicht hat ja jemand praktische Erfahrung):
wie läuft das, damit ich überhaupt weiß, was ich unterschreibe? Nicht dass ich jetzt allzu misstrauisch bin, aber schließlich geht es doch um sehr fundamentale Dinge. Also auch noch gleich eine Übersetzung beauftragen?
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Antwort #18 - 05.03.2005 um 19:33:39
 
Hallo Rainer,

sorry, wenn ich bei dir ein paar Illusionen zerstöre, aber die Ukraine ist seit 1991 aus der Sowjetunion ausgeschieden und befindet sich damit nicht mehr im selben Staatengebilde wie Russland. Hieraus resultieren höchstwahrscheinlich auch andere Verhältnisse. Würdest du, wenn dich jemand nach deinen Erfahrungen in Deutschland fragen würde, über niederländische Behörden erzählen? Nein? Dann zeige doch bitte auch genau so viel Respekt gegenüber anderen Staaten. Ich wäre dir als ukrainische Staatsbürgerin sehr verpflichtet.

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Antwort #19 - 05.03.2005 um 19:59:20
 
Zitat:
Würdest du, wenn dich jemand nach deinen Erfahrungen in Deutschland fragen würde, über niederländische Behörden erzählen? Nein? Dann zeige doch bitte auch genau so viel Respekt gegenüber anderen Staaten. Ich wäre dir als ukrainische Staatsbürgerin sehr verpflichtet.

Aus eigener Erfahrung bzw. Erfahrungen meiner Frau mit ukrainischen Behörden:
Im Vergleich zu ukrainischen Behörden sind deutsche Behörden, rasend schnelle, hilfsbereite, effiziente Dienstleister, die von herzlichen, freundlichen und hilfsbereiten Beamten bevölkert sind! (auch absolut gesehen... ich bin eigentlich in De. nur recht netten Beamten begegnet)

-> Meine Frau ist jedenfalls von deutschen Behörden immer wieder begeistert, während sie über die ukrainischen flucht. Und sie stammt aus Kiew, was bedeutet, dass man da eigentlich noch die besten Verhältnisse antrifft und im Zweifelsfall wenigstens nur 'kurze' Wege hat.
Sollte das Duo Jushchenko/Timoschenko allerdings einen Richtungswechsel schaffen, erwarte ich zumindest im Vergleich zu Russland eine grosse Verbesserung. Na ja, die Geschichte wird's zeigen.
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Antwort #20 - 05.03.2005 um 20:43:29
 
Zitat:
sorry, wenn ich bei dir ein paar Illusionen zerstöre, aber die Ukraine ist seit 1991 aus der Sowjetunion Dann zeige doch bitte auch genau so viel Respekt gegenüber anderen Staaten. Ich wäre dir als ukrainische Staatsbürgerin sehr verpflichtet.


Privet Crimea,
das ist mir durchaus bewusst. Ich achte doch auch die Souveränität Deines Vaterlandes.

Ich habe einen grossen Freundes- und Bekanntenkreis, der sich aus binationalen Paaren Deutschland, Russland, Schweiz, Oesterreich, Ukraine, Weissrussland, Kasachstan zusammensetzt. Ich bin auch in einem "Spezialforum" für binationale Beziehungen zwischen Männern aus den deutschsprachigen Ländern und Frauen aus den Nachfolgestaaten der UdSSR aktiv. Ich kenne die Probleme der Dokumentenbeschaffung zur Heirat usw. und kann sehr wohl beurteilen, wo die Unterschiede zwischen Russland, Weissrussland und der Ukraine liegen.
Die behördlichen Abläufe in der UA, RUS und BY.. sind sich immer noch recht ähnlich. Auch weil sie zum grossen Teil auf dem Rechtssystem der alten UdSSR beruhen, das diesen Staaten noch weitgehend gemeinsam ist. Dabei ist BY der UdSSR noch am ähnlichsten geblieben. Lukaschenko gehört eben noch zur alten Funktionärsriege. Das Beispiel Russland zu nehmen, um die Schwierigkeiten und Laufereien zu schildern die ein Frau hat, ist daher durchaus berechtigt. Man könnte eher sagen sogar noch untertrieben. Während Russland Apostillenstaat nach dem Haager Abkommen ist, lernte ich hier von Ronny, das es mit der Ukraine doch noch nicht soweit ist. Das heisst die Legalisierung aller Dokumente durch die dt. Botschaft in Kiew kommt noch dazu. Und wenn dann ein Dokument einen Fehler hat (was bei etwa 50% der Dokumente der Fall ist), kann die Frau von Kiew erst mal wieder nach Hause reisen und den Fehler beseitigen lassen.

Ich kann Dir sehr gerne links sowohl zu einem russischsprachigen Forum von Frauen aus der FSU, die hier in Deutschland leben schicken, oder auch den link zu dem von mir genannten "spezialforum" (deutschsprachig). Deine  Erfahrungen sind sicher dort sehr willkommen!
Schicke mir in diesem Falle eine PM.

Ich verstehe und respektiere Deinen Einwand, kann aber behaupten, dass das von mir geschilderte genauso für die UA gilt.

poka, poka

Rainer










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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 05.03.2005 um 23:10:12
 
Hallo bennytwentyone,

ich habe zwar keine Ahnung in diesen speziellen Heiratsangelegenheiten
aber: was ist den ukrainisch ?

Vielleicht kann dir crimea weiterhelfen, oder bei uns im " Osten " gibt es viele ,die die russische Sprache beherrschen, auch Dolmetscher, denn wir haben früher alle Russisch in der Schule gehabt, ob wir wollten oder nicht Zwinkernd

Und noch ein Rat von mir, wenn erlaubt, du solltest der Mutter deines Kindes schon sehr,sehr entgegen kommen. Wer A sagt muss auch B sagen können !

In Ermanglung russ. Buchstaben   
nu pagadi  Augenrollen

Doswidanija !
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Antwort #22 - 05.03.2005 um 23:21:20
 
Zitat:
aber: was ist den ukrainisch ?


Zitat:
Ukrainisch ist eine Sprache aus der ostslawischen Untergruppe des slawischen Zweigs der Indoeuropäischen Sprachen.

Es wird von ca. 47 Millionen Menschen als Muttersprache gesprochen, von denen ca. 31 Millionen in der Ukraine leben, wo es Amtssprache ist. Der Rest verteilt sich auf 25 andere Staaten.

Ukrainisch wird mit dem kyrillischen Alphabet geschrieben, wobei die ukrainische Version in einigen Buchstaben von der russischen abweicht.

( http://de.wikipedia.org/wiki/Ukrainische_Sprache )

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Antwort #23 - 06.03.2005 um 01:38:05
 
Zitat:



ist weniger, als der Unterschied zwischen einem Badener und einem Hessen.

Alle Ukrainer verstehen und sprechen russisch.

Es gibt "ukrainisch" und "weissrussisch" ... es gibt ja auch "schweizerdeutsch" und Österreicherisch.  Regionalsprachen.

...wir schweifen vom thema ab.

Es ging um eine schwangere Frau. Smiley


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: meine ukrainische Freundin ist schwanger!
Antwort #24 - 06.03.2005 um 01:41:20
 
Danke Abu,

wieder was dazu gelernt !

Potz Donner  :stampf:

Mitglied der DSF (Deutsch-Sowjetische-Freundschaft ), jahrelang Beitrag gezahlt und fleißig im Russisch-Unterricht gewesen und doch nichts gelernt !

Da könnte ich doch  explo
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Djamila
 
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #25 - 06.03.2005 um 01:51:26
 
Zitat:
ist weniger, als der Unterschied zwischen einem Badener und einem Hessen.

Sprichst du beide Sprachen? Ich meine russ. und ukr. nicht badisch und hessisch.

Zitat:
Alle Ukrainer verstehen und sprechen russisch.

Erstens ist "alle" nie richtig und dummerweise sprechen nicht alle Ukrainer auch ukrainisch. Aus eigener Erfahrung: Für das Ausfüllen der Zoll-Formulare brauchten einige Ukrainer die Übersetzungshilfe von anderen, da sie selbst nur russisch sprechen und lesen konnten. Aufgrund dieses Erlebnisses habe ich leichte Zweifel an der ersten Aussage. Ich hätte auch leichte Zweifel, ob ein Ur-Bayer sich halbwegs mit jemanden verständigen könnte, der nur saterfriesich spricht ...
"Jee, dät Seelterlound dät konnen joo nit ferjeete. Dät määrkt man wäil an ät.. dät joo alle poor Wieke schriue. Un uk weete joo aaltid dät Näiste; woo kuume s der wül soo klak bi?"
Da hab selbst ich meine Probleme und plattdeutsch versteh ich eigentlich ganz gut.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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crimea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #26 - 06.03.2005 um 21:34:29
 
Hallo Rainer,

Zitat:
Alle Ukrainer verstehen und sprechen russisch.


1. Die MEISTEN Ukrainer verstehen Russisch und sprechen es auch. Es wäre ja auch komisch, wenn nicht, da sie über Jahrhunderte in einem Staat gelebt haben, dessen Staatssprache Russisch war.

2. Die Westukrainer, die in einem polnisch bzw. österreichisch dominierten Staat gelebt haben, sprechen nur sehr schlecht Russisch, da sie damit nur während der Sowjetherrschaft in Berührung gekommen sind.

3. Dein Rückkehrschluss, dass sich beide Sprachen sehr ähnlich sein müssen, funktioniert nicht: während die meisten Ukrainer Russisch verstehen und sprechen können, sind es bei den Russen (auch solchen, die schon seit Jahrzehnten im Land leben) nur sehr wenige. Meine Mutter z.B., die seit 1987 in der Ukraine lebt, kann bis heute keinen fehlerfreien Satz auf Ukrainisch zustande bringen, von der grauenhaften Aussprache mal abgesehen. Wenn "richtiges" Ukrainisch, und keine Mischung, gesprochen wird, verstehen die meisten Russen nur Bahnhof.

Zitat:
Es gibt "ukrainisch" und "weissrussisch" ... es gibt ja auch "schweizerdeutsch" und Österreicherisch.  Regionalsprachen.


Stimmt. Es gibt ja auch noch "englisch", "norwegisch", "schwedisch" und "dänisch". Sind ja auch alles Regionalsprachen von Deutsch, nicht? Jedenfalls verstehe ich so jedes zehnte Wort. Genau so, wie wenn ein Russe Ukrainisch liest.

Zitat:
...wir schweifen vom thema ab.

Es ging um eine schwangere Frau. Smiley



Da hast du natürlich Recht. Aber wenn sich ein Deutscher, der höchstwahrscheinlich selber kein Ukrainisch spricht, darüber auslässt, dass meine Muttersprache eigentlich gar keine Sprache, sondern nur ein "Regionaldialekt" ist, brennt bei mir irgendwo die Sicherung durch. Sorry. Man redet es den Leuten ein, dass man aus der Ukraine kommt, und trotzdem fragen sie dich das nächste Mal: "Sach ma, wann fährste eigentlich wiedä nach Russland?"  explo

@ Inge:

Zitat:
Erstens ist "alle" nie richtig und dummerweise sprechen nicht alle Ukrainer auch ukrainisch. Aus eigener Erfahrung: Für das Ausfüllen der Zoll-Formulare brauchten einige Ukrainer die Übersetzungshilfe von anderen, da sie selbst nur russisch sprechen und lesen konnten.


Bei 18% gebürtigen Russen (die leider nicht besonders am Erlernen der Landessprache interessiert sind) nicht sehr überraschend...

Crimea
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