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meine ukrainische Freundin ist schwanger! (Gelesen: 9.772 mal)
bennytwentyone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.03.2005 um 17:04:35
 
Meine ukrainische Freundin ist von mir schwanger und wir würden gerne auf Dauer zusammen bei mir in Deutschland leben. Sie war 2002/2003 schon mal für 1 Jahr als AuPair in Deutschland.
Welche Vorraussetzungen bestehen für einen dauerhaften Aufenthalt meiner Freundin in Deutschland?
Ist eine Heirat obligatorisch?
Besteht für sie eine Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt auch aufgrund der Geburt eines gemeinsamen Kindes in Deutschland? (meine Freundin ist tatsächlich in der 10. Schwangerschaftswoche). Besteht ein entsprechender Anspruch auch, wenn das Kind in der Ukraine geboren wird und ich die Vaterschaft anerkenne?
Gibt es hierzu eindeutige Regelungen oder besteht hier auch ein bestimmter Ermessenspielraum der Ausländerbehörde?
Auch das  Thema Krankenversicherung brennt mir etwas auf den Nägeln. Sobald meine Freundin einen Fuß auf deutschen Boden setzt, muss ja eine entsprechende Versicherung vorhanden sein. Welche Probleme gibt es hier in Zusammenhang mit der Schwangerschaft? Das Thema kann ich ja bei der KKV nicht verschweigen, nehmen die Versicherer eine Schwangere einfach so auf? Wie lange kann eine solche Versicherung laufen?
Fragen über Fragen. Ich hoffe es kann mir jemand konkrete Antworten geben.
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Ralf
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Antwort #1 - 02.03.2005 um 17:46:21
 
Hi bennytwentyone!

Interessant wäre die Frage, welche Staatsangehörigkeit du besitzt!  Zwinkernd
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...
 
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Mick
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Antwort #2 - 02.03.2005 um 17:49:30
 
Hi Benny,
man kann es sich ja denken, aber ich frage dennoch:
Welche Staatsangehörigkeit hast Du denn?

Falls Du Deutscher bist, würde das Kind mit der Geburt
- egal wo - ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit
erhalten. Dazu wäre natürlich eine Vaterschaftsaner-
kennung erforderlich (die kann auch schon vor der Ge-
burt abgegeben werden).
Wenn das Kind dann in D. leben soll, wird die Mutter
einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
zur Ausübung der Personensorge erhalten.

Zum Thema Krankenversicherung lasse ich den Usern
mit entsprechenden Erfahrungen den Vortritt Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #3 - 02.03.2005 um 21:01:53
 
Zitat:
Sobald meine Freundin einen Fuß auf deutschen Boden setzt, muss ja eine entsprechende Versicherung vorhanden sein.

Richtig erkannt,
- als Deine "Freundin"  z.B. www.provisit.de , es gibt aber auch andere Anbieter für eine Reisekrankenversicherung
- als Deine "Frau" hängt es davon ab, ob und wo Du selbst krankenversichert bist, sollltest Du bei einer GKV sein, kannst Du Deine Frau kostenfrei "familienversichern", solltest Du bei einer PKV sein, kannst Du Deine Frau zusätzlich privat versichern, zumindest bei "Deiner" PKV, dies ist aber nicht kostenneutral, sondern kann etwas teuer werden, da bereits schwanger, ist aber relativ, denn ganz ohne Versicherung kann eine Entbindung hier locker einige tausend Euronen kosten.

Zitat:
Welche Probleme gibt es hier in Zusammenhang mit der Schwangerschaft? Das Thema kann ich ja bei der KKV nicht verschweigen, nehmen die Versicherer eine Schwangere einfach so auf?

Als Deine "Freundin" über eine Reisekrankenversicherung im allgemeinen nicht versicherbar, da bei Einreise bereits schwanger gewesen. Die Entbindung in D müsstest dann Du als "Einladender" bezahlen.
Als Deine "Frau" trägt das nach entsprechender Anmeldung (siehe oben) die GKV oder PKV.

Zitat:
Wie lange kann eine solche Versicherung laufen?

Als Deine "Freundin" je nach Vertragsdauer der Reisekrankenversicherung.
Als Deine "Frau" u.U. das ganze Leben (je nach Dauer der Ehe  grin).
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Abu
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Antwort #4 - 03.03.2005 um 09:52:45
 
Zitat:
- als Deine "Freundin"  z.B. www.provisit.de , es gibt aber auch andere Anbieter für eine Reisekrankenversicherung

Sofern Benny seine Freundin - wie von Mick erläutert - über das gemeinsame Kind dauerhaft nach Deutschland holt, ist es mit einer Reisekrankenversicherung nicht getan.

Abu
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bennytwentyone
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Antwort #5 - 03.03.2005 um 10:35:17
 
schon mal danke für die Antworten, das hilft mir schon mal sehr weiter.
Sorry ich vergaß zu erwähnen: ich bin natürlich deutscher Staatsbürger.

Also so wie ich es sehe, läuft es darauf hinaus -zumindest wenn ich vermeiden will, die Kosten der Schwangerschaft/Geburt in Deutschland selbst übernehmen zu müssen- möglichst schnell zu heiraten (was muss meine Freundin dazu ausser ihrer Geburtsurkunde und ihrem Pass noch beim deutschen Standesamt vorlegen? Visum zur "Anbahnung einer Eheschließung"?) oder aber Kind und Feundin nach der Geburt in der Ukraine zu mir nach Deutschland zu holen ("Visum zum Zweck der Familienzusammenführung"?).

Wie läuft das im letzteren Fall mit der Anerkennung der Vaterschaft? Muss das dann in der Ukraine und / oder in Deutschland vorgenommen werden? Bei welchen Behörden?
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #6 - 03.03.2005 um 10:41:31
 
Hallo,
es ist meiner Meinung nach bei Benny seiner Freundin mit einer Reisekrankenversicherung  überhaupt nicht getan. Ich wollte nur versuchen, mal ein paar Unterschiede aufzumalen, was natürlich nicht vollständig ist.
Benny muß sich darüber klar sein, dass alle möglichen Beschwerden, die nur im entferntesten als Ursache die bereits vorligende Schwangerschaft seiner Freundin haben könnten, durch eine Reisekrankenversicherung nicht mehr versicherbar sind.
Wenn Benny seine Freundin VOR ihrer Einreise heiratet, ist die Krankenversicherung relativ einfach, wenn er sie nicht heiratet, dann sollte er sich unbedingt VOR ihrer Einreise bei seiner jetzigen Krankenversicherung erkundigen, wie er sie versichern kann.

Eine Frage: Das er materiell für sein Kind verantwortlich ist, ist mir klar. Aber wer ist eigentlich materiell für die Mutter verantwortlich, die sich aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge in Deutschland aufhält. Muss Benny da nicht vorher für seine Freundin bürgen, bevor sie diese Aufenthaltserlaubnis erhält? Falls ja, dann ist er höchstwahrscheinlich auch für alle Kosten verantwortlich und da hilft nur eine private Krankenversicherung für seine Freundin, was natürlich relativ teuer werden kann.
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ronny
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Antwort #7 - 03.03.2005 um 10:57:15
 
Zitat:
Aber wer ist eigentlich materiell für die Mutter verantwortlich


Wenn ichs nicht grad vor mir liegen hätte  grin

Der Vater


Urteil des BGH vom 15.12.2004 und § 1615 l BGB:

Abs. 1 : ...hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren .... einschl. der Kosten die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung auch außerhalb dieses Zeitraumes entstehen..

Abs. 2 : regelt sinngemäß die Unterhaltspflicht für die infolge Schwangerschaft nicht erwerbstätige Mutter von vier Monaten vor bis drei Jahren nach der Geburt.

Höhe des Unterhalts grundsätzlich nach dem Lebensstandard der unterhaltsberechtigten Mutter, durch das Urteil begrenzt auf den Halbteilungsgrudsatz, d.h. der Anspruch ist begrenzt auf den dem Vater verbleibenden Selbstbehlt.


Teurer Spaß  Zwinkernd


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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RainerE
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Antwort #8 - 03.03.2005 um 11:01:49
 
Zitat:
was muss meine Freundin dazu ausser ihrer Geburtsurkunde und ihrem Pass noch beim deutschen Standesamt vorlegen?


Das beste ist, Du gehts sofort zu Deinem Standesamt und besorgst Dir dort den "Laufzettel" und eine Beratung.
Auf diesem "Laufzettel" stehen dann alle Dokumente drauf, die Deine zukünftige Frau benötigt und die Dokumente die Du benötigst. Deshalb ist dieses Papier so wichtig!

Es ist insgesamt eine ganze Menge, aber von dt. Bundesland zu Bundesland ganz leicht unterschiedlich! So weit ich weiss, ist es jetzt mit der Ukraine etwas einfacher geworden, weil Apostillen anerkannt werden können, wenn auch die Ukraine wohl nicht "vollständig" Mitglied des Haager Abkommens ist.

Letztlich hat Deine schwangere Freundin dort eine ziemlich anstrengende Lauferei vor sich.

mit freundlichem Gruss
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ronny
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Antwort #9 - 03.03.2005 um 11:07:15
 
Zitat:
So weit ich weiss, ist es jetzt mit der Ukraine etwas einfacher geworden, weil Apostillen anerkannt werden können,


Das stimmt leider so nicht. Sorry.
Ukraine ist zwar dem Abkomen beigetreten, aber bislang gilt für Deutschland noch der Vorbehalt, dass deren Urkunden hier nicht mit Apostille anerkannt werden.

Wenn eine Echteitsbestätigung verlangt wird, muß das derzeit noch die Legalisation sein.

Grüße
Ronny
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Antwort #10 - 03.03.2005 um 11:18:53
 
Zitat:
oder aber Kind und Feundin nach der Geburt in der Ukraine zu mir nach Deutschland zu holen


Ich glaube, es ist insgesamt gesehen einfacher und für beide angenehmer, noch vor der Geburt zu heiraten und das Kind dann in Deutschland zu bekommen. Ist natürlich abhängig davon, ob Du Dir wirklich sicher bist, dass Du Deine Freundin heiraten willst.
Falls ja, dann hilft nur eins, damit das mit der Hochzeit zeitlich noch vor der Geburt klappt:
Dann mal los zu Deinem zuständigen Standesamt, am besten noch heute  grin
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RainerE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.03.2005 um 13:10:17
 
Zitat:
Das stimmt leider so nicht. Sorry.
Ukraine ist zwar dem Abkomen beigetreten, aber bislang gilt für Deutschland noch der Vorbehalt, dass deren Urkunden hier nicht mit Apostille anerkannt werden.


Hallo Ronny,

Zitat:
Wobei die Ukraine kein Problemstaat ist und auch keine Legalisation mehr erforderlich ist, sondern die Apostille genügt.


http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

daher hatte ich das.
War jetzt nicht persönlich gemeint, ich habe nur gegrübelt, woher die Info war... und ob mein Hirn anfängt zu rosten...
also: nix für ungut!
mit ganz freundlichem Gruss
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ronny
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Antwort #12 - 03.03.2005 um 13:22:07
 
Zitat:
also: nix für ungut!


Hallo Rainer,

no problem. Was du nicht wissen kannst und ich damals nicht wußte, ist die nicht überall bekannt gemachte Rechtsauffassung BMI, dass die Urkunden der Ukraine nach wie vor zu legalisieren sind. Warum und ob die nicht umgesetzt wurde in den Bundesländern weiß ich bis heute nicht. Sorry.

Ich habe meine nachgeordneten Ämter am 09.11.2004 davon in Kenntnis gesetzt und entsprechend angewiesen.
Da bislang keine gegenteiligen Anweisungen von oben oder Infos vorliegen halte ich das nach wie vor aufrecht.

Ukraine ist derzeit kein Apostillestaat

Auch nichts für ungut  :paletti

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 03.03.2005 um 14:08:20
 
was ist nochmal der genaue Unterschied zwischen "Legalisation" und "Apostille?" ???

Zum Thema Krankenversicherung für meine Freundin habe ich mich inzwischen mit einigen Anbietern wie ADAC und HanseMerkur unterhalten. Es ist tatsächlich so, dass eine bereits -wie in diesem Fall- bestehende Schwangerschaft nicht versichert wird.
D.h. meine Freundin kann sehr wohl versichert werden, dies gilt aber dann nicht für alles was mit der Schwangerschaft zu tun hat (und das kann wohl entsprechend weit ausgelegt werden).
Dann muss ich also wohl das schwangerschaftsbedingte Krankheits- und Kostenrisiko zwischen dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland bis zur vollzogenen Eheschließung selbst tragen?
Gruß Benny
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Antwort #14 - 03.03.2005 um 14:44:13
 
Zitat:
was ist nochmal der genaue Unterschied zwischen "Legalisation" und "Apostille?" ???

Vereinfacht:
Eine Legalisation ist eine Echtheitsbestätigung durch die Auslandsvertretung des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll (in Deinem Fall also die Deutsche Botschaft in Kiew). Eine Apostille hingegen ist eine entsprechende Bestätigung durch eine übergeordnete Behörde des Landes, in dem Urkunde erstellt wurde (in Deinem Fall also eine ukrainische Behörde). Hierdurch wird bei Urkunden aus manchen Ländern (aber anscheinend nicht der Ukraine) eine Legalisation obsolet.
guck
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Zitat:
Dann muss ich also wohl das schwangerschaftsbedingte Krankheits- und Kostenrisiko zwischen dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland bis zur vollzogenen Eheschließung selbst tragen?

Korrekt. Wenn Du unter diesen Umständen überhaupt ein Heiratsvisum bekommt. Warum heiratest Du nicht schnellstmöglicht in der Ukraine? Danach hätte Sie -  unabhängig von einer KV - einen Rechtsanspruch auf eine FzF-Visum und ab Einreise wäre eine Familienversicherung bei der KKV möglich, einschließlich Schwangerschaft und Geburt.

Abu   

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