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Heiratsregister für Ausländer (Gelesen: 3.847 mal)
chripo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.03.2005 um 07:41:04
 
Hallo,

ich kann mich den anderen nur anschliessen. Tolles Forum macht weiter so.

Ich bin mit meiner russischen Verlobten nun ca. 6 Monate zusammen. Sie lebt noch in Russland und wir warten auf die Erteilung des Heiratsvisas. Lt BVA sind die Unterlagen auch schon in der Berliner ABH. Ich selbst bin Deutscher.

Gestern habe ich von meiner Verlobten was nicht so schönes erfahren. Sie war schon mal mit einem Deutschen verlobt und hatte sogar im Jahre 2004 die Ehe in einem bayerischen Kaff angemeldet.

Zur Eheschliessung ist es nie gekommen. Weil Unterlagen fehlten ging es auch nie zum OLG.

Meine Frage an die Experten:

Wird diese lokale Anmeldung dauerhaft gespeichert ?

Haben Ausländer ein Heiratsregister bzw. wo wird ihre Ehe eingetragen. Kommen da auch die Anmeldungen rein.

Bekommen wir durch diese Anmeldung Schwierigkeiten bei der Erteilung des Heiratsvisas. Ich vermute, man unterstellt ihr nun, dass sie unbedingt nach Deutschland will. Zumindest versteh ich so den Satz aus diesem Hamburger Dokument über Scheineheverdacht(Weisung 4/2005)

" Der nachziehende Ehegatte hatte bereits zuvor die Eheschließung mit einer anderen
Person und darauf gestützte Nachzugsabsichten angekündigt"


Quelle
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/servi...

Danke für Eure Hilfe

Chripo
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chripo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.03.2005 um 08:59:55
 
möchte noch was hinzufügen.

Sie war damals nur als Besucherin in D. Ein Heiratsvisum wurde damals nie beantragt.
Ich weiss auch nicht ob das ne richtige Anmeldung beim Standesamt war. Sie hatte ein einseitiges Dokument unterschrieben und ihre Daten wurden im Computer erfasst. Geld haben sie nicht bezahlt. Dann kam der Anruf vom Standesamt, dass noch Unterlagen fehlten. Daraufhin haben sie sich nie wieder drum gekümmert, da die Beziehung danach ein Ende gefunden hatte.
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Hemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.03.2005 um 21:12:16
 
Hallo chripo,

ich als Laie sage nun, das ist dauerhaft gespeichert.

War bei meinem Mann ähnlich, hatte allerdings nie einen Antrag auf Eheschliessung gestellt, sondern sich mit seiner damaligen Freundin nur danach erkundigt. Die damalige Freundin lernte dann aber einen anderen kennen und die Beziehung ging in die Brüche.

Zwei Jahre später stellten wir dann den Antrag auf Eheschliessung und prompt kam der Verdacht einer Scheinehe. Aber hier auch allerdings, denn wir heirateten in Deutschland.

Grüsse Hemi
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ronny
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Antwort #3 - 05.03.2005 um 21:44:56
 
Zitat:
das ist dauerhaft gespeichert


Ne Leute, das gibts nicht . Ein zentrales Personenstandsregister wäre zwar schön und wünschenswert, würde aber zuviel Geld kosten, weil der Server riesengroß sein müßte.

Das schließt aber nicht aus, dass Kollegen sich informell austauschen wenn eine Eheschließung ansteht, insofern hab ihr recht  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Hemi
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Antwort #4 - 05.03.2005 um 22:49:39
 
Zitat:
Das schließt aber nicht aus, dass Kollegen sich informell austauschen wenn eine Eheschließung ansteht, insofern hab ihr recht  Zwinkernd


Deshalb schrieb ich ja auch, ich als Laie.  grin
Hat eben auch bei mir so gepasst. Aber glauben tu ich dann doch die Antwort des Experten.

Grüsse Hemi
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chripo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.03.2005 um 08:34:17
 
Danke für eure Antworten.

Wie prüfen denn die Behörden(z.b. OLG), ob der jeweilige Ausländer nicht schon mal in D geheiratet hat. Werden dann lt. der Besuche des Ausländers die jeweigen Standesämter  angerufen ?

Machen die ABHs sich die Mühe die Standesämter anzurufen ?

@hemi   hat alles ein gutes Ende gefunden ?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 06.03.2005 um 11:36:23
 
Zunächst wird ja schon mal Vom Standesamt gefragt, ob eine Eheanmeldung schon mal erfolgte (das ist das "Kleingedruckte" im Aufgebot) und diese Angaben sollten schon wahrheitsgemäß erfolgen .

Dann wird natürlich auch aus dem AZR und der Ausländerakte ein Hinweis zu entnehmen sein. Die werden heute häufig von den OLG´s angefordert.

Ich kann nur empfehlen, ruhig mit offenen Kachten zu spielen,weil die Unwahrheit sich häufig selbst entlarvt. Und dann beginen meist erstdie richtigen Probleme.

Wohingegen niemand einen Strick daraus drehen würde, wenn man sich bei der ersten Partnerwahl vertan hat und es nicht zur Eheschließung kommt.

Heißt doch so schön:

Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob ......

Viele merken das im Real Life ja auch erst sehr viel später, oder  grin


Und für die hab ich aucheinen:


Drum prüfe wer sich ewig trennt, ob ......

In diesem Sinne einen schönen Sonntag an alle

Grüße
Ronny  Zwinkernd
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Antwort #7 - 06.03.2005 um 11:47:10
 
Zitat:
Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob ......


Besser ist das, denn: Es gibt nur eins, was teurer ist als eine Frau:



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... Nämlich eine Ex-Frau!

:rofl2
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Antwort #8 - 06.03.2005 um 11:49:44
 
Zitat:
Es gibt nur eins, was teurer ist als eine Frau.......Nämlich eine Ex-Frau!


Sag ich doch  lachen


Deswegen ja:

Drum prüfe wer sich ewig trennt, ob ......

















er denn schon was Bessres kennt.

:rofl2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 06.03.2005 um 13:08:22
 
Danke Ronny, deine Antwort erleichtert mich einwenig.

Ich bin auch der Meinung man sollte mit offenen Karten spielen.

Ganz verstanden habe ich dieses AZR noch nicht. Wird dort quasi jegliche Anmeldung bei deustchen Behörden eingetragen. Also steht da unsere gescheiterte Anmeldung vom letzten Jahr aus Bayern drin ?(zum OLG ging sie ja nie und Geld hat sie auch nicht bezahlt)
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ronny
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Antwort #10 - 06.03.2005 um 13:11:53
 
Zitat:
AZR


Das Ausländerzentralregister dient dazu Daten über den Aufenthalt von Ausländernzu speichern. Auch Besonderheiten wie Visumverstöße oder ähnliches.

Ich glaube aber nicht, dass eine gescheiterte Eheanmeldung da drin stehen wird.  Zwinkernd

Mach Dir erst mal keine Sorgenwegen der früheren Geschichte, da triffst Du gerade ei Standesbeamten sicher "verstehende" Leute  :paletti

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 06.03.2005 um 13:24:45
 
Danke Ronny, lass dich virtuell knuddeln  [beifall=beifall.gif] Leider kann ich dir nur einen positiven Punkt geben  ???

Um die Standesbeamte mach ich mir keine Sorgen. Sorgen mache ich mir nur um die ABH, die im Sommer 2004 eine Eheanmeldungen sieht, einfach mal misstrauisch wird und wegen fehlendem Rechtsanspruch ohne weitere Prüfungen das Visum ablehnt.

Drückt mir die Daumen. Mehr als warten kann ich eh nicht  :sauer:
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ronny
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Antwort #12 - 06.03.2005 um 13:45:49
 
Zitat:
Mehr als warten kann ich eh nicht 


Kannst Dich mal melden wennes was neues gibt.  :paletti

Drücke mal den Daumen mit.

Zitat:
virtuell knuddeln 


Geht so: ...

Aber es könnte sein, dass da jemand was gegen hätte grin

Danke für die Points  Zwinkernd

Grüße
Ronny

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Antwort #13 - 06.03.2005 um 20:51:56
 
Zitat:
@hemi   hat alles ein gutes Ende gefunden ?


Ja, das hat es, auch wenn es lange gedauert hat.  :paletti

Grüsse Hemi
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