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Heiratsvisum trotz Scheidungsverfahren (Gelesen: 7.028 mal)
ronny
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Antwort #15 - 27.02.2005 um 12:02:32
 
Zitat:
Um falsche Angaben bei der Visumserteilung kommt ihr nicht umhin: Wenn ihr ein Visum beantragt müsst ihr einen Zweck angeben (zB Spracherlernung). Wenn dieser Zweck aber nur vorgeschoben ist, ist das eine Falschangabe. Wenn deine V zurückfliegt und ein neues Visum beantragt, kein Problem. Wenn sie einfach hierbleibt und ihr heiratet ...


Hallo @ thread,

wegen der Falschangabe bei der Visumbeantragung empfehle ich mal einen Blick in die gesetzlichen Bestimmungen:

... der §§ 95 ff AufenthG Ärgerlich

Das kann nicht sinnvoll sein, mit einer Altlast zu beginnen, sorry.

Grüße
Ronny



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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aschaton
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Antwort #16 - 27.02.2005 um 12:42:13
 
Äh - also, da wird mir einiges immer Klarer:

An der Front ABH ist also gaaar nix zu holen.

Dann werde ich meine bescheidene Kraft wohl - Dank Euer aller Hilfe - fürnehmlich in die rechtzeitige Säuberung meines "heimischen Ladens" stecken und für ein zügiges Scheidungsurteil kämpfen.
Es ist gut zu wissen, wohin man seine begrenzten Ressourcen fokussieren sollte.

Ich danke Euch für die letztlich wahrlich effektive Zahnziehung  ,-)

Und im Notfall: Flug canceln - gütiger Gott, das überleb ich nicht.....  kopfhau
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aschaton
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Antwort #17 - 28.02.2005 um 13:30:41
 
Bitte gestattet mir noch ein einziges "Nachkarten", d'accord?

Geläutert, und in der befreienden Annahme, zu meinem Thema sei nun alles Wichtige gesagt, hab ich mich mal auf einen lustigen und zwanglosen Forumsbummel gemacht und stieß bei "vietnam-freunde" auf Folgendes:

"....Die Vorabzustimmung ist hingegen die „Abkürzung“: Der deutsche Verlobte geht schon vorher zu seiner Ausländerbehörde und legt alle Unterlagen vor. Die Ausländerbehörde gibt grünes Licht und händigt ihm die Vorabzustimmung in einem versiegelten Umschlag aus. Diese schickt er zusammen mit den übrigen Unterlagen an seine Verlobte in Vietnam. Da die deutsche Ausländerbehörde bereits zugestimmt hat, wird das Visum innerhalb weniger Tage ausgestellt...."

Meine knappe Frage - auch wenn Sie jetzt noch so blöd klingt:

Liegt JEDEM "Dokumentenpool", der von ABH nach Botschaft geschickt wird ein "versiegelter Umschlag" bei, oder tatsächlich NUR DANN, wenn es sich um die/eine "Vorabzustimmung " handelt?

Liebe, von mir so geschmähten Auguren, wenn Ihr Euch just jetzt noch mal melden könntet und ein bißchen orakelt...    :anbet
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Abu
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Antwort #18 - 01.03.2005 um 21:49:46
 
Zitat:
Liegt JEDEM "Dokumentenpool", der von ABH nach Botschaft geschickt wird ein "versiegelter Umschlag" bei, oder tatsächlich NUR DANN, wenn es sich um die/eine "Vorabzustimmung " handelt?


Lies Dir vielleicht erst noch einmal das von Dir zitierte Statement in Ruhe durch, denn da ist überhaupt nicht die Rede davon, daß die ABH Dokumente an die Botschaft schickt:
Zitat:
"....Die Vorabzustimmung ist hingegen die „Abkürzung“: Der deutsche Verlobte geht schon vorher zu seiner Ausländerbehörde und legt alle Unterlagen vor. Die Ausländerbehörde gibt grünes Licht und händigt ihm die Vorabzustimmung in einem versiegelten Umschlag aus. Diese schickt er (der deutsche Verlobte, Abu) zusammen mit den übrigen Unterlagen an seine Verlobte in Vietnam. Da die deutsche Ausländerbehörde bereits zugestimmt hat, wird das Visum innerhalb weniger Tage ausgestellt...."

Und wer weiß schon, was sich Verlobte so alles zuschicken?

Abu

P.S.: Und eine Sprache hast Du...  grin
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ronny
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Antwort #19 - 02.03.2005 um 01:16:40
 
Zitat:
P.S.: Und eine Sprache hast Du...



Einfach nonchalant  Fragezeichen :rofl2

Grüße Ronny
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Mick
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Antwort #20 - 02.03.2005 um 01:28:11
 
Mal zum Thema "Vorabzustimmung".

Mittlerweile ist das ein fest stehender Begriff für ein im Prinzip reglementiertes Verfahren. Es gelten folgende Regeln:

  • Jede ABH kann für sich entscheiden, ob von diesem Instrument überhaupt Gebrauch gemacht wird.

  • Wenn davon Gebrauch gemacht wird, dann nur, wenn ein Anspruch auf AE besteht, oder in Härtefällen (also nicht für ein Visum zur Eheschließung)

  • Verfahren: Die ABH schickt die Vorabzustimmung direkt an die Botschaft. Der "Einlader" erhält eine Bescheinigung darüber, dass es so gemacht wurde. Diese Bescheinigung wird zur eingeladenen Person geschickt, damit diese die Bescheinigung bei der Botschaft vorlegen kann. Sozusagen als Nachweis dafür, dass bei der Botschaft eine Zustimmung vorliegt.


Der Begriff "versiegelter Umschlag" stammt aus vergangenen Zeiten. Da gab es ihn tatsächlich. Regelmäßig haben die ABH's Vorabzustimmungen in einen Umschlag gesteckt, diesen versiegelt und dem Einlader (in der Regel der in D. lebende Ehegatte) ausgehändigt. Dieser ließ den Umschlag der eingeladenen Person im Ausland zukommen, damit wurde dann das Visum auf kurzem Wege beantragt. Ein Siegelbruch führte in der Regel zur Nichtbeachtung der Vorabzustimmung.

Wenn ich heute einem Bürger eine Bescheinigung über die ausgestellte Vorabzustimmung in einem offenen (!) Umschlag übergebe, werde ich immer noch gefragt, ob dieser geöffnet werden darf Zwinkernd Traditionen sind halt Traditionen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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aschaton
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Antwort #21 - 02.03.2005 um 08:05:47
 
Manchmal bin ich einfach etwas "neben der Kappe", hatte ich doch allen Ernstes eine Antwort der Kategorie "nee, nee, ein versiegelter Umschlag liegt immer bei, da sind Deine Passkopien drin..." oder "...wirklich? Ein versiegelter Umschlag? Dann kann das nur die Vorabzustimmung sein, denn sonst wird dieser nie gebraucht..." erwartet   öhm

Physikalisch wurde mir ein versiegelter Umschlag nach dem Rendez-Vous bei der ABH übergeben, den weder ich noch sonstwer außer der Botschaft öffnen dürfe, welchen ich dann zu meiner V geschickt habe die ihn wiederum nebst anderer Dokus zur Botschaft brachte....

Muß nix heißen, gell?   ???
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Antwort #22 - 04.05.2005 um 14:05:02
 
Entschuldigt bitte, daß ich diesen Uralt-Thread nun wieder nach vorne spüle, aber ich muß meine Freude über einen kleinen aber wichtigen Etappensieg ins All pupsen:

Das absolut Unwahrscheinliche ist nun eingetreten:
1 Woche vor Dead Line werde ich rechtskräftig geschieden sein.

Dieses
Problem ist nun definitiv gelöst  :haken

Und
sofort
tritt das bisher "weiche" Problem an erste Stelle  :ill :
Die Prüfung der Papiere meiner Verlobten durch den Vertrauensanwalt bummelt son bißchen vor sich hin.

Was meint der Fachmann:

:haken Kann ich es wagen, mich bei der ABH oder gar der dt. Botschaft (wär mir fast lieber, weil die dortige Dame so nett ist ,-) behutsam nach dem Stand der Dinge zu erkundigen?

:haken Gibt es - im Lichte der neuen Situation - nun vielleicht eine noch unentdeckte Möglichkeit den rechtzeitigen Erhalt des Visums etwas zuverlässiger zu erwirken?
Hierzu fallen mir Schlagworte ein "Ausschöpfung eines ABH-Ermessensspielraums", "Kaution", "eidesstattliche Erklärungen aller Art"...

Viele Grüße an Alle  :prosst:
Aschaton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 04.05.2005 um 21:42:40
 
Entschuldigt bitte, daß ich diesen Uralt-Thread nun wieder nach vorne spüle, aber ich muß meine Freude über einen kleinen aber wichtigen Etappensieg ins All pupsen:


Kein Problem  :lma2

Das absolut Unwahrscheinliche ist nun eingetreten:
1 Woche vor Dead Line werde ich rechtskräftig geschieden sein. :haken


Herzlichen Glückwunsch und viele kleine Etappensiege weiterhin : :prosst:

Sonst ich  :nix
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Djamila
 
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Antwort #24 - 20.05.2005 um 19:52:22
 
[b]Ding Dong.........![/b]

...und hier die Eröffnung eines weiteren Reigens unseres Dramoletts:
"Heiratsvisum mit Tücken"
mit dem garantierten Querdaumen in der Wertung [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Ich bin diesmal nicht mehr auf Eure Ratschläge - ohne die ich es wohl nie (!!) bis zum jetzigen Schlußspurt geschafft hätte; Echt saubere und kompetente Arbeit hier, Jungs! - angewiesen, sondern möchte milde und leicht resignierend lächelnd nur noch den letzten Stand durchgeben um mir somit ein bissl den Frust wegzuschaufeln.

Gleich vorweg: Als ich mitten im Lauf das Zielband mit meiner Brust durchtrennen wollte, stellte sich heraus: Es war eine Eisenstange - und nun lieg ich aufm Popo ,-)

Alle Probleme (!) sind nun definitiv gelöst:
1)  :haken Scheidung inkl. dem Wisch, den ich zur ABH bringe ist eine Woche vor Deadline.
2)  :haken Überprüfung aller Papiere meiner Verlobten und ihrer Tochter durch den Vertrauensanwalt ist bereits 3,5 Wochen vor Deadline positiv abgeschlossen.
3)  :haken Die (inzwischen außerordentlich hilfsbereite und faire) ABH hat mir und der Botschaft (!) schriftlich signalisiert, daß die Zustimmung sofort erteilt werden könnte, wenn....

...tja wenn...


...nicht zufällig in diesem komischen Register in Yaounde (ich weiß jetzt diesen Namen nicht, sone Art "Grundbuch" für frisch geborene Bälger...) etwa 80 Seiten rausgerissen worden wären und just die Seite meiner Stieftochter mit dabei wäre.

Jetzt siehts nämlich so aus, daß die wahre Abstammung der Tochter meiner Verlobten nicht zweifelsfrei belegt werden kann. Daraufhin empfahl die Botschaft der ABH einen DNA-Test.

Kein Problem - sind ja noch gute drei Wochen, dachte ich zufrieden und mal wieder wie immer naiv, angesichts des restlichen positiven Ergebnisses.

Wenn man aber weiß, daß dieser Test nur von wenigen bestimmten Instituten in Deutschland (also nicht etwa vor Ort!) gemacht werden darf, die Entnahmesets nicht etwa vor Ort in einer Apotheke oder einem Krankenhaus bereitliegen, sondern von diesem Institut per Diplomatenpost erst an die Botschaft geschickt werden, diese Botschaft diese Speichelprobe nur einen einzigen Vertrauensarzt dort unten machen läßt, dieser Vertrauensarzt jedoch für ein halbes dutzend weiterer afrikanischer Länder zuständig ist und somit nur alle paar Monate mal im Land ist, diese Proben (wenn man sie dann mal endlich machen durfte) dann mit Diplomatenpost wieder zurückgeschickt werden und der eigentliche Test dann "in dringenden Fällen auf eine Woche verkürzt werden kann"......

...dann muß man sich erstmal setzen !!  Schockiert/Erstauntm

Fazit:
Nen halben Tag Urlaub genommen wegen viel Telefonieren und so...
Glück im Unglück: Der Arzt ist tatsächlich gerade im Land (noch 2 Wochen)
Per Ups hab ich den Brief (mehr isses nich...) im Institut abholen und nach Yaoundé transportieren lassen (4 Tage Laufzeit).
Der Rückweg geschieht per Diplomatenpost, da private Unternehmen keine "menschlichen Bestandteile" transportieren dürfen.

Kosten:
Brief per Ups: 120 Euro
DNA-Test : 480 Euro (immerhin inkl. MWSt. ,-)

Und jetzt heißts nur noch warten bis auf den "allerletzten Drücker"...
Es sieht nicht schlecht aus, aber es hätte auch schon geregelt sein können.
Bayern ist ja schließlich auch "vorzeitig" Meister geworden... :rofl2

So siehts grad aus. Ich geh jetzt in die Kneipe..... :prosst:
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aschaton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #25 - 16.06.2005 um 13:27:41
 
Liebe Freunde,

nachdem hier zuweilen gemault wird, daß in diesem Forum nur (zugegeben - recht lehrreiche) Krisen geschildert werden und man als Unbedarfter den Eindruck gewinnen könnte, Einreisevisas zu bekommen sei in der Spanne eines Menschenlebens schlicht nicht möglich, möchte ich - durchdrungen von tiefster Zufriedenheit - als versöhnlichen Schluß Gegenteiliges bekanntgeben ,-)

Nach fast exakt 6 Monaten ab Antragsbeginn ist das Heiratsvisum unser!

Nicht ganz auf den Punkt, aber mit (nur) zwei Wochen Verspätung trifft meine Verlobte nun ein.

Ohne das vergnügliche und in seinen Zusatzkosten exclusive DNA-Intermezzo, hätten wir es sogar zum (Ticketbuchung im Dezember) Ursprungstermin geschafft.

Außergewöhnliche und in diesem Forum selten zutreffende Verzögerungseffekte:
1) Meine parallele Scheidung
2) Unklare Identität meiner Stieftochter mit folglichem DNA-Test

Meines Erachtens unübliche Erleichterungen:
1) Wegfall des Interviews
2) Außergewöhnlich kooperatives Standesamt und ABH mit nahezu spontaner Erreichbarkeit

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Allen bedanken, welche mir Beistand (im Guten wie im Bösen...,-) geleistet haben und möchte es nicht versäumen, zweien Personen speziell zu danken, ohne deren uneigennützige und ihren Kompetenzrahmen überschreitende Mitarbeit der Termin spielend um weitere Monate hätte verbummelt werden können:

Unserem Botschaftsarzt in Kamerun und einem ganz spezieller Mitarbeiter (Dr. der Biochemie) an der Uniklinik Münster!  :paletti

Da ich kein Experte bin und also kaum eigene, ernstzunehmende Ratschläge erteilen kann, werde ich mich wohl faktisch weitestgehend aus diesem (wirklich tollen) Forum zurückziehen.

Danke nochmals und Viele Grüße
Aschaton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #26 - 16.06.2005 um 19:23:01
 
Hallo aschaton,
da du dich nun etwas " zurücklehnen" möchstest wünsche ich dir, deiner Verlobten und Tochter eine wunderbare Zukunft in Deutschland  :paletti
Vielleicht kommst du eines Tages mal wieder zurück in das Forum, wenn es wieder einen so erwischt hat wie dich  Schockiert/Erstauntm; Ratschläge hättest du ja genug zu geben tippse
Da du in der nächsten Zeit sicher mit anderen schönen Dingen beschäftigt sein wirst  :rofl2 nochmals herzlichen Glückwunsch und euch Dreien eine schöne Zeit ! :nix :nix :nix
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Djamila
 
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