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Heiratsvisum trotz Scheidungsverfahren (Gelesen: 7.031 mal)
aschaton
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25.02.2005 um 16:01:40
 
Hab mir echt die Mühe gemacht, dieses gesamte (wirklich tolle) Forum abzugrasen, aber glaubt mir, ich hab meinen Fall nicht finden können.

Deshalb hier meine Frage, danach den erläuternden Begleittext, falls er zur Beantwortung wichtig sein sollte:

Besitzt die ABH einen gewissen Ermessensspielraum hinsichtlich der Erteilung des "Heiratsvisums" an meine kamerunische Freundin/Verlobte, vor dem Hintergrund, daß MEIN (!!) Scheidungsverfahren bis zur geplanten Einreise noch nicht ganz abgeschlossen sein wird?
Oder hat die ABH rechtlich schlicht GAR KEINE Möglichkeit eine "Ausnahme" zu machen, gleichwohl die Vorraussetzung (rechtskräftiges Scheidungsurteil) todsicher mit etwa zwei Monaten Verspätung eintreffen wird?

Zum Hintergrund:
Mit meiner (französischen) Frau bin ich nunmehr 13 Jahre zusammen und seit 9 Jahren verheiratet. Wir haben zwei Kinder.
Vor drei Jahren haben wir uns einvernehmlich getrennt, blieben jedoch der Kinder zuliebe im gemeinsamen Haus in getennten Wohnungen und blieben auch verheiratet (Steuer...). Wir wollten uns erst zu dem Zeitpunkt trennen, wo einer von uns beiden feste Heiratsabsichten mit einer dritten Person bekundet, zumal wir aüßerst kulant und respektvoll miteinander umgehen.
Jetzt ist es soweit, und wie es aussieht, zu spät.
Ab Dezember läuft unser Scheidungsverfahren (einvernehmlich inkl. Versorgungsausgleich-Ausschluß), die Flugtickets für meine Verlobte für den 12. Juno sind bereits bezahlt, das "restliche" Visumsverfahren läuft nach allen Regeln der Kunst (inkl. VE und sonstiger sämtlicher und kompletter Dokumente) und dürfte keinerlei Probleme verursachen.
Einziger Pferdefuß: Ausgerechnet ICH und MEINE Scheidung - das ist doch echt ein Witz, oder...?
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inge
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Antwort #1 - 25.02.2005 um 17:33:05
 
Denk doch einfach mal scharf nach ...

Um ein Visum zur Eheschließung zu bekommen, muss man eine Ehe schließen wollen und KÖNNEN. Und können kann man nicht, solange man noch verheiratet ist. Geh doch einfach mal zum Standesamt und melde deine geplante Eheschliessung an ...
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aschaton
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Antwort #2 - 25.02.2005 um 18:22:40
 
Hey Inge,

Danke für diesen schnellen Tipp.
Ist natürlich schon längstens geschehen.
Zumindest, soweit dies rechtlich möglich war ,-)

Laut dt. Botschaft in Yaounde war nämlich die (wenn auch rechtlich noch unverbindliche) Anmeldung mit Status einer Absichtserklärung ein durch meine Verlobte beizubringendes Dokument für ihr Visaverfahren.

Wenn das Standesamt rumzickt wegen "noch verheiratet", dann hab ich dafür ja vollstes Verständnis und es betrifft ja "lediglich" den Zeitpunkt des Vollzugs der Heirat.
Das ist der "komfortable Schuh" ,-)

Der "unbequeme Schuh" ist, daß meine Verlobte einstweilen ja bereits hier wohnen könnte und also am 12. Juni einreisen, im Hinblick auf mein sowohliges "Wollen" als auch auf mein darüberhinausiges "Können" zur Eheschließung.

Das Visum möchte Scheinehen und sonstige illegale Einwanderer unterbinden - soweit OK.

Jetzt stelle ich mich nur naiv genug an, zu glauben, ein laufendes Scheidungsverfahren kurz vor dem Abschluß (vielleicht klappts ja sogar rechtzeitig, dann wär die ganze Diskussion ohnehin obsolet ,-), meine genehmigte Verpflichtungserklärung und die - nonchalant ausgedrückt - laufende Eheanmeldung im Stand by-Modus wären Indizien genug, mir ein rechtmäßiges und lauteres Anliegen zu unterstellen.
Liege ich da so komplett falsch?
Daher meine Frage, ob die ABH überhaupt KÖNNTE, falls diese WOLLTE....Smiley
Könnt ja immerhin sein, daß der "Chef von Deutschland" im Lichte des aktuellen Visaskandals schlicht alle Ermessens- und Interpretationsspielräume vom Tisch gewischt hat und der ABH auch bei allerbestem Willen die Hände gebunden sind....

Also, falls Dir Inge, und allen Anderen, die was wissen könnten, mein Problem nicht allzu akademisch klingt, wäre ich für weitere Hinweise (oder gar Erfahrungsberichte) wirklich sehr, sehr dankbar.
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ronny
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Antwort #3 - 25.02.2005 um 19:01:01
 
Zitat:
nonchalant ausgedrückt - laufende Eheanmeldung im Stand by-Modus wären Indizien genug, mir ein rechtmäßiges und lauteres Anliegen zu unterstellen


Jow,

ich leg mir jetzt auch ne Freundin zu und halte die im Stand-by-Modus, für den Fall dass meine Holde mal wieder zickt  grin

Mann mann.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 25.02.2005 um 19:11:11
 
Was Ronny (vermutlich) ausdrücken will:
Die Botschaft verlangt entweder eine Bescheinigung vom Standesamt, dass alle zur Heirat nötigen Papiere vorliegen, oder alternativ die nötigen Einzelnachweise, dass eine Eheschliessung möglich ist. Einer der Nachweise ist die Ledigkeitsbescheinigung, die du ja schwerlich vorlegen kannst. Und eine Bescheinigung vom Standesamt wirst du wohl auch kaum bekommen (obwohl der eine oder andere StB versucht sein könnte, dir einen 'Jagdschein' ob dieser Frage auszustellen).

1. Scheidung ('durch')
2. Neue Ehe
(und nicht umgekehrt)

(Und bevor das Meckern losgeht: Wer Steuern 'sparen' will, kann sich halt nicht immer hinterher beschweren)
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ronny
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Antwort #5 - 25.02.2005 um 19:14:53
 
Zitat:
Was Ronny (vermutlich) ausdrücken will


Hi Inge,


das sage ich mal bei aller Nonchalance in diesem thread lieber nicht . lachen

Greetz
Ronny
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.02.2005 um 22:31:57
 
Ich kann ronny nur Recht geben und verkneife mir mal heute meinen Kommentar, bringt mir sowieso nur sinkende Popularität ! Nur soviel :stellt euch vor, die Frau willigt nicht in die Scheidung ein, wegen der Steuern und der Kinder, dann kann er sich nicht mehr verlobt darstellen  ???
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Djamila
 
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Zak
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Antwort #7 - 26.02.2005 um 01:50:02
 
@Djamila,

nach drei Jahren Trennung ist wohl kein Einwilligen mehr nötig.
Oder??

:endsm
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aschaton
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Antwort #8 - 26.02.2005 um 09:57:10
 
Hmmm - etwas ernüchternd ist das natürlich schon.

Zunächst mal vielen Dank an alle für die tapfere Mitarbeit.

Ich hatte vermutlich den Fehler gemacht, das hiesige Abstraktionsvermögen etwas zu optimistisch einzuschätzen ,-)

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Inge bedanken, die mir mit ihren einzig konstruktiven und insbesondere sachlichen Hinweisen (und spitzen Fragen ,-))) zumindest ein Stück weit zu einer runderen Sichtweise verhalf Smiley

Ansonsten möchte ich - aus reinem Eigennutz - nur noch anmerken, daß es bei immanenter und konzentrierter Betrachtungsweise sogar Ronny hätte auffallen können, daß es sich hier 1) nicht um eine "Stand-by-Verlobte" handelt, 2) das gesamte Verfahren (Visum + Scheidung) schon erheblich fortgeschrittener ist, als Auguren zu erkennen glauben und 3) ich mich bei aller laxer Ausdrucksweise tatsächlich um eine ehrliche und konkrete Antwort bemühe.

Die Tatsache, Djamila, daß - wie eingangs erwähnt - der Versorgungsausgleich-Ausschluß (!!) bereits genehmigt ist, heißt zwangsläufig und unzweideutig, daß meine Frau der Scheidung zustimmt, bzw. zugestimmt hat...,-)

Mein Verhältnis zur ABH ist, wenn auch ausgesprochen "intim" (langjährige Erfahrung durch französische Frau und div. Au-Pairs), nicht unbedingt ein herzliches und ich werde wohl um den Gang nach Canossa nicht drumrum kommen und dort direkt fragen, ob mein Anliegen Chancen hat.
Ich hätte mir nur so sehr gewünscht, dies mit etwas mehr Hintergrundinfo tun zu können um meine "Verhandlungsbasis" etwas besser zu kennen.

Aber nochmals vielen Dank an Alle Smiley

Gruß
Aschaton
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cylber
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Antwort #9 - 26.02.2005 um 10:10:54
 
Morgen Aschaton,

probiere es doch mal mit einem Sprachkurs-Visum. Dieses könntest Du/Ihr ausdehnen bis Deine Scheidung ausgesprochen ist. VE mußt Du ja sowieso ausfüllen. Deutsch-Intensiv-Sprachkurs bei der VHS kostet ca. 200 € pro Monat und ist aufgegliedert in Leistungsgruppen. So können zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden, Deine Verlobte ist im Land und zum zweiten lernt sie die Sprache.

Ich denke Aschanton hat seine Umstände deutlich klar gestellt, Polemik hilft da ned wirklich weiter.

Gruß

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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aschaton
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Antwort #10 - 26.02.2005 um 10:27:51
 
Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt, Cylber,

hadere jedoch mit dem Sprachvisum, weil ich - vielleicht aufgrund mangelnder Kenntnis - Bedenken habe:

1) Ich eröffne einen nicht ganz sauberen Nebenkriegsschauplatz (denn bis dato läuft alles zu 100% ehrlich und ohne Vorbehalte)
2) Das Heiratsvisum ist ja bereits gestellt und steht - hinsichtlich der kompletten Überprüfung sämtlicher Personalien meiner Verlobten und ihrer Tochter - kurz vor dem Abschluß.

Da wüßt ich halt nicht, wie das nun plötzlich bei der ABH "rüberkommt", wenn wir interimsmäßig auf ein Sprachvisum ausweichen.
Riecht das nicht ein bißchen nach - wie soll ich mich ausdrücken - "Schieberei" ?
Riskiere ich nicht u.U. das bisher erreichte wieder zu verspielen?
Wie gesagt - es fehlt mir hier das Gespür für diese Situation...

Dennoch gräbt sich Dein Tipp gerade bei mir immer tiefer ins Hirn und nimmt reale Formen an....
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inge
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Antwort #11 - 27.02.2005 um 10:40:06
 
Zitat:
1) Ich eröffne einen nicht ganz sauberen Nebenkriegsschauplatz (denn bis dato läuft alles zu 100% ehrlich und ohne Vorbehalte)
2) Das Heiratsvisum ist ja bereits gestellt und steht - hinsichtlich der kompletten Überprüfung sämtlicher Personalien meiner Verlobten und ihrer Tochter - kurz vor dem Abschluß.

Jetzt muß ich mal nachfragen. WAS genau habt ihr denn bis jetzt unternommen?

Standesamt: ??
ABH: ??
Deutsche Botschaft: ??

Wenn (!) deine Verlobte bereits bei der deutschen Botschaft vorstellig geworden ist, um ein Visum zur Eheschließung zu beantragen, dann sieht's mit Möglichkeiten für ein anderes Visum schlecht aus: Da deine V jetzt ein Visum beantragen würde, dass auf eine spätere Rückkehr in ihre Heimat hinausläuft, prüft die Botschaft die Rückkehrbereitschaft des Antragstellers. Und wenn der/die vorher ein VzE beantragt hat, hat die Botschaft manchmal leichte Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.

Wenn du schon bei der ABH von Hochzeitsvisum gesprochen hast, sie aber dann doch mit einem anderen Visum einreist und ihr dann nach deiner Scheidung pronto heiratet, dann habt ihr bei der Visumsbeantragung ganz offensichtlich (und wg der Vorgeschichte nachweisbar!) falsche Angaben gemacht -> kann unerfreuliche Nebenwirkungen haben.

Beim StA gibt's wahrscheinlich die wenigsten Probleme (die interessiert nur die Rechtmäßigkeit aller Unterlagen und dass deine V sich erlaubt in D aufhält), es sei denn natürlich, man könnte das was du bis jetzt beim StA gemacht/erzählt hast als versuchte Mehrehe deuten - da kenn ich mich aber echt nicht aus (halt ich aber eher für unwahrscheinlich)

Ungefährlichste Lösung: Flug canceln, eventuelle Hochzeitsvorbereitungen canceln. Scheidung abwarten. Visum beantragen und NACHDEM bewilligt, Flug buchen und Hochzeitsvorbereitungen treffen.
WEIL: Man hat schon Pferde direkt vor der Apotheke kotzen sehen!
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aschaton
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 27.02.2005 um 11:34:02
 
Das ist doch mal ne Ansage, Inge!

Genau - ich hätte ja durch meine (von mir selbst eingeforderte "konzentrierte Betrachtungsweise") von selbst drauf kommen können, daß NACH Visumsantrag ein Umschwenken nicht nur ungünstig aussieht, sondern erhebliche nachteilige Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Aber wenn man so selbst im Sumpf involviert ist, fehlt einem wohl ein bißchen der gebotene Überblick.
Allein das Wort "Rückkehrbereitschaft" war der fehlende Schlüsselreitz zur kompetenten Beurteilung der Lage ,-))
Danke jedenfalls für die klare Sicht ,-)

Was wurde gemacht?

Standesamt: Eheanmeldung in Kamerun und bis zum rechtlichen Zerbersten in Deutschland (weil ich mit dem Standesbeamten "gut kann")

ABH: Das volle Programm: Mietvertrag, VE, Meldebescheinigung, dokumentierter Scheidungsverlauf, "Ausländerversicherung", Verdienstbescheinigung, Pässe aller.
Die ABH ist über jeden meiner Schritte und über meine vollen Absichten informiert.

Die Botschaft hat die Unterlagen meiner V bereits auf Vollständigkeit geprüft (inkl. dem eigentlichen Visumsantrag höchst selbst ,-) und an die hiesige ABH verschickt.

Die Heiratsunterlagen (darunter Beitrittserklärung, Ledigkeitsbescheinigung, zusätzlich, falls diese nicht anerkannt wird, Befreiung von Ehefähigkeit, dt. Eheanmeldung [von beiden ausgefüllt], kamerunische Eheanmeldungsbescheinigung, naja und der restliche Personenstandskrempel wie Pässe, Sorgerechtsbescheinigung, usw...) sind auf dem Weg von Botschaft ans dt. Standesamt.

Da all die in diesem Forum beschrieben Personenstandsprobleme bei meiner V und deren Tochter nicht zutreffen - sie sozusagen "jungfräulich" und ohne sonstwie geartete Vorbelastungen mit Gesamteuropa in Kontakt treten - rechne ich allenfalls mit marginalen Problemen aus der "Ecke Kamerun".
Sollten sich nun, wider Erwarten, just genau hier doch noch größere Probleme auftun, wäre der Termin definitiv nicht zu halten und selbst ich Dickkopf hätte mit der Verschiebung kein Problem.

Es ist mir klar, daß die ABH kein türkischer Basar ist, aber ich hege die verhaltene Hoffnung, daß ich behutsam mit selbiger, in kooperativer Absprache und unter (bereits erfolgter) Offenlegung aller Karten, eine praktische Lösung finde (von mir aus auch ein Sprachvisum) die es gestattet, den Termin zu halten.
Falsche Angaben wären dann nicht im Spiel, alle sind genauestens informiert und das eigentliche Endziel ändert sich ja ohnehin nicht, lediglich der Zeitpunkt.

Falls Du mal wieder vorbeiguckst, Inge, folgende Frage:
Du mit Deinem rationalen Abstand zu der Geschichte könntest mir sicher ein "Stimmungsbild" liefern über die Situation, sollte ich nun frei und frank bei der ABH nach der Möglichkeit eines Sprachvisums fragen wollen, mit dem einzigen Ziel, das Zeitfenster zwischen dem rechtmäßigen Heiratsvisum und dem geplanten Einreisetag zu überbrücken.
Oder liefe das dann tatsächlich auf einen Basar hinaus?
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Antwort #13 - 27.02.2005 um 11:56:09
 
Um falsche Angaben bei der Visumserteilung kommt ihr nicht umhin: Wenn ihr ein Visum beantragt müsst ihr einen Zweck angeben (zB Spracherlernung). Wenn dieser Zweck aber nur vorgeschoben ist, ist das eine Falschangabe. Wenn deine V zurückfliegt und ein neues Visum beantragt, kein Problem. Wenn sie einfach hierbleibt und ihr heiratet ...

Ich gebe vor allem folgendes zu Bedenken: Was ist mit der Tochter???
Bei einem Sprachvisum kann die ja nicht mit (oder doch?). Und wenn ihr 'hinterher' ein VzF beantragt, solltet ihr (schon im Interesse der Tochter!) 150% sicher sein, dass keine der beteiligten Behörden 'einen Groll' gegen euch hegt und sich alle bemühen das ganze schnell und unkompliziert abzuwickeln. Ansonsten droht die Gefahr, dass die Tochter evtl. längere Zeit alleine (wahrscheinlich bei den Großeltern?) im Heimatland rumturnt und auf Erteilung des Visums wartet.
Ich hatte Null Probleme, eine VzE und ein VzF gleichzeitig (!) zu bekommen (kann sich natürlich inzwischen geändert haben), so dass Frau und Kind nie getrennt waren.
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Antwort #14 - 27.02.2005 um 11:59:16
 
Zum Thema Basar:
Kein halbwegs geistiger gesunder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wird sich darauf einlassen (IMHO). Wenn nämlich irgendwas (warum auch immer) schief läuft, landet nämlich sein/ihr [**zensiert**] auf dem Grill. Manche mögen das für Verwandte oder enge Freunde riskieren (auch noch zweifelhaft), aber bestimmt nicht für einen 'jedermann'.
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