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HILFEEEE!!!VERLOBTER SITZT IN ABSCHIEBEHAFT!!! (Gelesen: 8.598 mal)
Lil_L
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23.02.2005 um 13:07:17
 
Hi!
hoffe ihr könnt mir einen guten Rat geben.
Mein Freund wurde gestern um 11:00uhr von der Polizei festgenommen, als er sein Sozialgeld abholen wollte. Davor hatte das Standesamt seinen Pass zur ABH geschickt. Diese haben den Pass überprüft und dann festgestellt das er wohl echt ist.
Nun sitzt mein Freund in Abschiebehaft. Ich habe Angst das er nun abgeschoben werden könnte. Er kommt von der Elfenbeinküste, aber ich habe gehört, dass man die Leute dorthin im Moment nicht abschieben kann....da es dort zu viele politische Probleme zurzeit gibt. Stimmt das?
Und wer kann mir sagen was ich brauche um ihn zu besuchen, er sitzt zur Zeit in der JVA Dessau.
Hoffe ihr könnt mir einige Tipps geben
Vielen herzlichen Dank im voraus
Laura
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Lil_L 206789448 germany_f_1982  
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Antwort #1 - 23.02.2005 um 13:45:24
 
Hallo Laura,

das Gleiche was Du jetzt durchmachst hat meine Tochter mit ihrem damaligen ghanaischen Freund durchgemacht.

ob in die Elfenbeinküste abgeschoben darf weiß ich nicht. Aber sein Paß ist in Ordnung sagst Du? Was für einen Status hat er denn hier? Hat er eine Duldung oder läuft sein Asylverfahren?

Wegen der Besuchszeit: Abschiebehaft ist sehr hart, die Häftlinge dürfen täglich nur 1 Stunde ihre Zelle verlassen. Dein Verlobter muß einen Besuchsantrag für Dich stellen, dann darfst Du ihn max. 2 mal pro Monat für max. insgesamt 3 Stunden besuchen.

Du kannst ihm Sachen mitbringen wie z.B. Kleidung, Hygieneartikel oder Nahrungsmittel, aber keine Flaschen, Konservendosen oder Tuben (man könnte darin ja was reinschmuggeln!)

Auch Geld kannst Du ihm bringen. Die Beamten werden es ihm gleich wieder abnehmen und ein Konto für ihn eröffnen. Mit dem Geld kann er dann in dem Laden der Haftanstalt einkaufen.

Ganz wichtig: Du kannst ihn nicht anrufen, aber er Dich. Dazu braucht er Telefonkarten, die Du ihm schicken solltest. Nur so kann er den Kontakt nach außen haben.
Soweit ich weiß haben Abschiebehäftlinge das Recht 1x täglich zu telefonieren.

In den Haftanstalten gibt es Sozialarbeiter. An die sollte er sich schnellstmöglich wenden, damit diese ihm sagen können, was er tun muß.

Meine Tochter hat damals (2003) einen Rechtsanwalt beauftragt, Beschwerde gegen die Inhaftierung einzulegen. Meiner Tochter und ihrem Freund hats damals nix gebracht, da waren die Papiere (Paß) allerdings auch nicht in Ordnung.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und daß Dein Verlobter ganz schnell wieder frei kommt.

Alles Liebe
Elke
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ronny
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Antwort #2 - 23.02.2005 um 13:50:23
 
@ Laura: Ned so laut  Zwinkernd

ronny klingeln noch die Ohren


Wie weit ist Eure Befreiungsangelegenheit und die Eheschließung vorangeschritten. Fragezeichen

Liegt der Antrag schon beim OLG vor?

Greetz
Ronny
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Antwort #3 - 23.02.2005 um 14:12:54
 
@ elke:
Vielen Lieben Dank. Ja sein Pass ist in Ordnung. Zur Zeit hat er eine Duldung, leider ist das Asylverfahren abgelehnt worden. Er hat nun noch ein Visum bis Ende April, dann hätte er ein neues machen müssen.
Anwalt haben wir auch, genau das gleiche was der Anwalt bei deiner Tochter gemacht hat, möchte er auch bei mir machen.
Mein Prob ist nun nur, dass ich in Lüneburg wohne und das ja ganz schön weit weg von Dessau is.Außerdem bin ich arbeitslos, deshalb ist es schwierig für mich nach Dessau zu fahren.
Habe vorhin bei der JVA angerufen, diese meinten das ihr PC kaputt sei und ich mich morgen nochmal melden sollte. (also irgendwie auch unglauhaft das der PC kaputt ist, finde ich zumindestens)

@Ronny:
Erstmal sorry Zwinkernd, nächtes Thema wird hoffentlich leiser.
Die Standesbeamtin wollte erst mit der Überprüfung weiter machen, wenn die ABH den Pass wieder zurück geschickt hatte. Nun wird er wohl aber nicht wieder zurück geschickt zum Standesamt. Also konnte die Überprüfung beim OLG und bei der deutschen Botschaft in Abidjan nicht durchgeführt werden.
Wenn er nun wirklich abgeschoben wird (aber ich denke immer noch, dass das nicht geht, da Krieg in seinem Land ist) werde ich auf jeden Fall hinterher reisen und dann mit ihm zusammen in Afrika leben.

Vielen Dank für eure Antworten Nochmal :blum
Bye
Laura
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ronny
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Antwort #4 - 23.02.2005 um 14:30:16
 
Zitat:
Wenn er nun wirklich abgeschoben wird (aber ich denke immer noch, dass das nicht geht, da Krieg in seinem Land ist) werde ich auf jeden Fall hinterher reisen und dann mit ihm zusammen in Afrika leben.


Hallo Laura,

Also, wenn ihr dort unten heiraten wollt, wäre es jetzt immer noch nicht zu spät, freiwillig auszureisen um die Abschiebung und die ggf. zwangsläufige Einreisesperre zu vermeiden.

Parallel kann natürlich immer noch das "Aufgebotsverfahren" hier betrieben werden, das ist auch mit einer Ermächtigung durch ihn so möglich, dass Du erst mal alles hier erledigst. DAmit nach freiwilliger Ausreise im Wege des Visums zur Eheschließung dann hier doch noch geheiratet werden kann.

Eine Abschiebung werdet ihr unter den gegebenen Voraussetzungen wohl wirklich nur noch durch die freiwilige Ausreise verhindern können. Und diese Alternative solltet ihr Euch mit seinem Anwalt wirklich nochmal durch den Kopf gehen lassen.

Zitat:
Erstmal sorry
:paletti NP  Zwinkernd Kann ich nachvollziehen die Aufregung, aber Hektik bringt Euch jetzt nicht weiter, denkt in Ruhe über den Vorschlag nach.

Alles Gute.

Grüße
Ronny

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Antwort #5 - 23.02.2005 um 14:46:51
 
Hallo Laura,

eine freiwillige Ausreise, wie Ronny sie auch vorschlägt, ist meiner Meinung sicher ein guter Weg. Ein Weg, der hoffentlich die Dauer der Abschiebehaft auch entscheidend verkürzt.

Dies ist aus 2 Gründen sehr wichtig: 1. vom menschlichen Aspekt her gesehen, denn Abschiebehaft ist eine unglaubliche Belastung für den Inhaftierten und seine Familie (z.B. Du als seine Verlobte) und Freunde.

2. Solltet Ihr in Afrika heiraten und eine Familienzusammenführung beantragen, darf Dein Verlobter erst wieder einreisen, wenn vor seiner Einreise sämtliche Abschiebehaftkosten durch Euch an den Staat beglichen sind. Diese sind kein Pappenstiel. Der ehemalige Freund meiner Tochter war geschlagene 9 Monate in Abschiebehaft und die Unkosten betrugen ungefähr 20.000 Euro!!

Außerdem wurde uns damals gesagt, daß eine Einreise nach Abschiebung immer eine lebenslange Einreisesperre nach sich zieht, die aber durch eine Heirat auf mindestens 1 Jahr verkürzt werden kann.

Da Du so fest entschlossen bist, Deinen Verlobten so oder so zu heiraten (Liebe ist doch was einzigartiges  :bussi) solltet ihr wirklich eine Abschiebung um jeden Preis versuchen zu verhindern.

Liebe Grüße
Elke
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Antwort #6 - 23.02.2005 um 15:33:44
 
hi....
ja aber wenn ich nun ein ticket für die freiwillige Ausreise kaufen würde, würde er dann wieder frei kommen und das ich dann zusammen mit ihm fliege???
Nein ich wollte dann auch nicht zurück nach D-land. Wenn hier alle gegen uns sind bleibe ich eh für immer dort in seinem Land eine andere Möglichkeit hab ich dann ja wohl auch nicht. Man warum müssen die Leute einem das immer alles so schwer machen?? Smiley
Außerdem habe ich das Gefühl, als wenn mich unser Anwalt eh nur abzockt nu will er noch 300€ haben und dabei sitzt er immer nur da und telefoniert n bisschen. Das meiste hab ich selbst gemacht.....mit den ganzen Behörden telefoniert so das ich Bescheid wusste wo er nun ist usw. Dieses habe ICH dann dem Anwalt mitgeteilt. Der hatte selbst noch keine Ahnung....normalerweise sollte er doch mich informieren oder sehe ich das falsch??? motz
Vielen Dank nochmal
Laura
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Lil_L 206789448 germany_f_1982  
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Antwort #7 - 23.02.2005 um 15:49:05
 
Zitat:
aber wenn ich nun ein ticket für die freiwillige Ausreise kaufen würde, würde er dann wieder frei kommen und das ich dann zusammen mit ihm fliege


Wenn Du ihnen die freiwilige Ausreise glaubhaft machen kannst schon. :paletti

Zitat:
normalerweise sollte er doch mich informieren oder sehe ich das falsch


:nixs

Zitat:
Man warum müssen die Leute einem das immer alles so schwer machen??


Na ja Laura,

so ganz unbeteiligt ist dein Gutster auch ned an der Geschichte, oder.

Versuch das mit der freiwilligen Ausreise (allerdings mit dem Anwalt) bei der ABH zu klären.

Einzige Möglichkeit die ich zur Zeit sehe, sorry.

Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 23.02.2005 um 15:57:51
 
Hallo Laura,

soweit ich weiß gibt es die Möglichkeit, daß ein Abschiebehäftling frei kommen kann, wenn er sich verpflichtet, in einem befristeten Zeitraum (z.B. 4 Wochen) sich um seine Ausreisepapiere und Ticket selbst zu bemühen und freiwillig auszureisen. Die andere Möglichkeit ist aber auch, daß sie ihn in Abschiebehaft lassen, weil sie Angst haben, daß er dann untertaucht. Sorry, aber das sind die Infos die ich habe.

Warst Du schon mal an der Elfenbeinküste? Wie ist dort der Status der Frau? Welche Religion hat Dein Verlobter?

Der Freund meiner Tochter wurde am 15. Juli 2003 nach Ghana abgeschoben, 1 Woche später flog sie ihm mit einem Besuchervisum nach und blieb 3 Monate dort, um mit ihm den Alltag  zusammen zu leben und zu sehen, wie das Leben und wie vor allem er dort ist.

Ich weiß wie Dir zumute ist und ich drück Dich mal ganz arg!

Mein Rat: überlege gut und in Ruhe, was Du wirklich möchtest und was für Dich machbar ist. Schließlich ist das eine Entscheidung, die Dein ganzes zukünftiges Leben beeinflussen wird. Auf alle Fälle wünsche ich Euch ein Happy-End, egal wie es aussieht!!

Elke

P.S. Bei den Rechtsanwälten muß man aufpassen. Wir mußten auch 2x den Rechtsanwalt wechseln, weil diese einfach nicht richtig tätig wurden. Daher mein vorheriger Rat mit dem Sozialarbeiter in der Haftanstalt: die haben oft  gute Adressen und gute Rechtsanwälte, mit denen die auch zusammenarbeiten.
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Antwort #9 - 23.02.2005 um 19:37:28
 
Hi Lil_L

das mit dem Ticket und der freiwilligen Ausreise scheint in der Tat eine gute Idee zu sein. Es kommt jetzt allerdings darauf an, nach welcher Gesetzesgrundlage Abschiebungshaft angeordnet wurde.

Die Voraussetzungen stehen im § 62 AufenthG.

Die einzige Möglichkeit von der Abschiebungshaft abzusehen ist, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 S. 3 erfüllt sind. Hierzu müsste sich Dein Verlobter nach § 62 Abs. 2 Nr 1 AuslG in Abschiebungshaft befinden, weil er unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist ist und glaubhaft machen, dass er sich einer Abschiebung nicht entziehen wird.

Sollte Abschiebungshaft auf Grund einer der anderen Voraussetzungen des § 62 AufenthG angeordnet worden sein, sieht das Gesetz nicht mehr die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise vor.

Versuch mal herauszufinden, wonach Haft angeordnet wurde und melde dich nochmal.
Ich schau morgen mal nach ob Abschiebungen in das Heimatland deines Freundes durchgeführt werden. Aber ich denke, die ABH hat sich vorher informiert. Denn wenn eine Abschiebung nicht innerhalb von drei Monaten möglich ist, darf keine Abschiebungshaft angeordnet weren ( § 62 Abs. 2 S. 4 AufenthG.) Melde mich, wenn ich die Info hab.

Übrigens @  Oma_Elke: Abschiebungshaft ist nicht mit Strafhaft oder Strafvollzug zu verwechseln. In der Abschiebungshaft ist es nicht so, dass man die Zellen nur eine Stunde verlassen darf. Die Zellen werden lediglich nachts verschlossen. Tagsüber dürfen Insassen sich frei auf dem Gelände der JVA bewegen.

:endsm


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Antwort #10 - 23.02.2005 um 21:30:57
 
@ Oma_Elke

voilà noch ein P.S. zu Zak (wenn auch ein wenig alt, aber zumindest für Berlin stimmt es noch so ungefähr)

http://www.proasyl.de/ab-haft1.htm
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Antwort #11 - 23.02.2005 um 22:13:32
 
Hallo,

wie die Haftbedingungen und Besuchszeiten sind, ist wohl von Ort zu Ort unterschiedlich. Am besten direkt nachfragen:
Zitat:
Den Besuchsdienst der JVA erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer:    * (0340) 2 02 10 59

http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldqqfg7ynu...

Hier die Abschiebungshaftgründe:
Zitat:
§ 62 Abs.2 AufenthG

(2) Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen (Sicherungshaft), wenn

   1. der Ausländer auf Grund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist,
     1a. eine Abschiebungsanordnung nach § 58a ergangen ist, diese aber nicht unmittelbar vollzogen werden kann,
   2. die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist,
   3. er aus von ihm zu vertretenden Gründen zu einem für die Abschiebung angekündigten Termin nicht an dem von der Ausländerbehörde angegebenen Ort angetroffen wurde,
   4. er sich in sonstiger Weise der Abschiebung entzogen hat oder
   5. der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will.

Der Ausländer kann für die Dauer von längstens zwei Wochen in Sicherungshaft genommen werden, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann. Von der Anordnung der Sicherungshaft nach Satz 1 Nr. 1 kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Ausländer glaubhaft macht, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will. Die Sicherungshaft ist unzulässig, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann.

Ich sehe da eigentlich aber schwarz. Ich glaube weder, daß
a) das fett markierte hier zutrifft (sondern mit einer anderen Nr. begründet wird)
b) keine Abschiebung innerhalb 3 Monaten in die Elfenbeinküste möglich ist nach Meinung des Amtsgerichts
c) wegen bevorstehender Eheschliessung (Duldung) die Abschiebungshaft beendet wird (vgl.OLG Naumburg vom 04. 07.2001 )

Der Moment für die freiwillige Ausreise, zu der Dir hier dringlich frühzeitig geraten wurde, ist wahrscheinlich vorbei.

Sorry,
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Antwort #12 - 24.02.2005 um 09:12:19
 
Hi Lil_L,

nach den mir vorliegenden Informationen sind Abschiebungen an die Elfenbeinküste mit gültigem Pass innerhalb von drei Monaten möglich und werden auch durchgeführt.

:endsm
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Antwort #13 - 24.02.2005 um 10:18:33
 
hi!
@ Zak:
Er soll in Abschiebehaft gekommen sein, da er angeblich zu viele Straftaten begangen hat und bei der Gerichtsverhandlung vorgestern falsche Personalien angegeben hat. Aber die Leute geben mir eh keine richtigen Antworten, sie sagen, das sie es nicht dürfen. Hab vor 5min herausgefunden, dass er auf jeden Fall abgeschoben wird und man auch nichts mehr machen kann. Nun wird er erstmal am 02.03.05 in die Nähe von HalleSaale gebracht und dann dauert es nich mehr lange das er weg muss.

Kann mir jemand sagen wie ich ihn, wenn sie ihn abgeschoben haben, wieder nach Deuschland bekomme??? Oder muss ich nun wirklich in sein Land reisen um ihn wieder zu sehen???

Ich weiß nu auch nich mehr was ich machen soll. Er darf mich noch nicht einmal anrufen, da er nicht so lange in der JVA ist. Also werde ich eh erst wieder von ihm hören wenn er in Abidjan ist. Ich will doch nur mal Hallo sagen  weinend Bin hier auch schon die Tage voll fertig nu.

@ Elke:
Mein Verlobter is Moslem aber nicht praktizierender. Ne Freundin von mir war schon mal in Abidjan. Sie meinte dort ist fast alles wie hier, also keine Armut und so wie in manchen anderen afrikanischen Ländern.

Vielen Dank für eure Hilfe nochmal :paletti (auch wenn es nu zu spät is)
bye Laura

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Antwort #14 - 24.02.2005 um 10:29:35
 
Hi Lil_L,

wenn Ihr die Eheschließung weiter betreibt und ein Hochzeitstermin feststeht, muss das ganz normale Visumverfahren betrieben werden, damit Dein Freund wieder einreisen kann.

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