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Ausweisung (Gelesen: 6.638 mal)
tanja77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung
22.02.2005 um 17:25:02
 
Hallo,

ich habe schon öfters in dieses Forum reingeschaut und hoffe, daß man mir helfen kann.

Und zwar folgendes Problem:

Am 12. Januar 2005 kam mein Mann(damals noch Freund) aus Serbien-Montenegro zu Besuch zu mir. Er hat ein Besuchervisum bis 07.03.2005 bekommen. In dieser Zeit beschlossen wir zu heiraten. Da ich sowohl die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die serbisch-montenegrinische besitze informierte ich mich bei der zuständigen Ausländerbehörde bezüglich Heirat. Diese teilten mir mit, daß wir auch im serbisch-montenegrinischen Konsulat heiraten könnten trotz Besuchervisum. So haben wir uns die nötigen Unterlagen aus Serbien-Montenegro schicken lassen und einen Termin bzgl. Trauung beim Konsulat ausgemacht. Hochzeitstermin war der 18.02.2005. Da mein Mann in Serbien-Montenegro BWL studiert und das Studium hier auch irgendwie fortsetzen will, haben wir ihn zum Deutschkurs angemeldet, der am 14.02.2005 anfangen sollte. Da am 14.02.2005 viele Kursteilnehmer wegen Krankheit fehlten, wurde der Kurs auf 21.02.2005 verschoben. Damit fing dann auch alles an. Da ich berufstätig bin und tagsüber arbeite, verbrachte er die Zeit mit seinen Cousins. Diese sind gerade dabei ein Gastronomiegewerbe zu eröffnen und renovieren gerade. Am Mittwoch, den 16.02.2005 hielt er sich mit einigen Freunden auf der Baustelle auf und prompt kam die Kontrolle vom Ordnungsamt, Zollamt etc. Als die Kontrolleure kamen, saß mein Mann. Da er der Einzige auf der Baustelle mit einem Besuchervisum war und alle anderen Arbeitsgenehmigungen hatten und seine Schuhe verstaubt waren, wurde er in Handschellen abgeführt. Wir engagierten daraufhin sofort einen Anwalt am nächsten morgen gingen der Anwalt und ich zur Polizei, wo sie ihn gegen Kaution freiließen. Der zuständige Mitarbeiter von der Ausländerbehörde hatte schon die Abschiebungsunterlagen vorbereitet und man wollte ihn noch an diesem Tag nach Hause schicken. Wir fragten nach, ob er nicht bis zum regulären Ablauf seines Visums hier bleiben könnte und der Mitarbeiter der Ausländerbehörde war sehr nett und änderte die Abschiebung in eine Ausweisung um und setzte ihm eine Frist bis zum 28.02.2005 zur Ausreise. Er bekam eine Grenzübertrittsbescheinigung und den Paß wollte man einbehalten.
Als wir sagten, daß wir am nächsten Tag einen Termin im Konsulat haben und heiraten wollen, gab man uns auch seinen Paß mit der Bitte diesen bis spätestens heute wieder zu bringen.

Wir haben am Freitag geheiratet und waren gestern dann wieder bei dem Mitarbeiter von der Ausländerbehörde um ihm den Paß zu bringen. Er sagte, daß wir den Paß behalten können, da er davon ausgeht, daß er am 28.02.2005 auch wirtklich ausreist. Er schickte uns dann auch zur zuständigen Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde wegen der Ausweisung. Diese war auch zuvorkommend und setzte den Antrag auf Befristung schon auf. Sie sagte, er solle ein Führungszeugnis im Heimatland anfordern und wenn ihr dieses vorliegt und sie die Akte eingeschaut hat wird sie über die Befristung entscheiden. Wie lange usw.

Erst danach kann er das Visum zwecks Familienzusammenführung beantragen. Das ist alles so richtig blöd gelaufen. Er hat dort weder gearbeitet, die Polizei behauptet jetzt, er hätte es zugegeben, was er abstreitet. Er spricht auch kein Deutsch und ein Dolmetscher war auch nicht anwesend, wie soll er es denn zugegeben haben??

Jetzt meine Frage, sein Führungszeugnis in Serbien-Montenegro ist ohne Eintragung. Wie sieht es mit der Befristung aus? Wie lange kann das alles dauern???

Bevor dies alles passiert ist, hat mir die Mitarbeitern wegen Familienzusammenführung gesagt, daß er nicht mal ausreisen muß zwecks Visum Familienzusammenführung, da ich Deutsche bin. Und jetzt so etwas?

Er hat eine Ermessensausweisung bekommen. Genießt er denn nicht besonderen Ausweisungsschutz? Sollen wir einen Anwalt beauftragen? Ist das klug? Oder einfach abwarten und nichts machen? ICh weiß wirklich nicht, was das Beste ist. Die Mitarbeiterin bei der Ausländerbehörde war sehr nett, wollte sich aber wegen der Befristung nicht festlegen. Woran wird sie ihre Entscheidung festmachen?

Ich hoffe, daß mir jemand helfen kann. Vielen Dank.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 22.02.2005 um 18:02:03
 
Hi,
ich glaube nicht, dass er auf Kaution frei gekommen ist. War sicherlich eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren.

Was spricht dagegen, Widerspruch gegen die Ausweisungsverfügung einzulegen? Die ABH könnte die Entscheidung aufgrund des nunmehr eingetretenen Ausweisungsschutzes durchaus überdenken. Ich würde das mal ansprechen. Ggf. sollte man da auch noch einmal den Anwalt in die Pflicht nehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Antwort #2 - 22.02.2005 um 19:19:46
 
Zitat:
Wir haben am Freitag geheiratet und waren gestern dann wieder bei dem Mitarbeiter von der Ausländerbehörde um ihm den Paß zu bringen. Er sagte, daß wir den Paß behalten können, da er davon ausgeht, daß er am 28.02.2005 auch wirtklich ausreist. Er schickte uns dann auch zur zuständigen Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde wegen der Ausweisung.


Hi,

sorry dass jetzt noch eine schlechte Nachricht kommt, aberaus der Familienzusammenführung wird nix werden, weil eine Familie nicht existiert.

Wer immer Euch gesagt hat, dass ihr im Konsulat heiraten könnt gehört  Smiley.
Du bist Deutsche, für Dich gilt unabhängig von der weiteren Staatsangehörigkeit das deutsche Eheschließungsrecht.

Demzufolge kommt Art. 13  EGBGB zur Anwendung, d.h. eine Ehe kann im Inland nur wirksam vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen werden. Da Du Deutsche bist, konntet ihr im Konsulat keine wirksame Ehe schließen.

Eine Nichtehe bedingt keinen Anspruch auf die Erteilung eines FZV, da dieses eine nach deutschem Recht wirksameEhe voraussetzt.

Sorry.
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Antwort #3 - 24.02.2005 um 10:14:48
 
Hallo Ronny,

wie ist nun das weitere Procedere, damit die Ehe auch nach deutschem Recht gültig ist?

Im Standesamt heiraten oder in Serbien-Montenegro oder kann man die Ehe anerkennen lassen?
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ronny
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Antwort #4 - 24.02.2005 um 10:58:39
 
Zitat:
Im Standesamt heiraten oder in Serbien-Montenegro


Hallo Tanja,

eine der beiden Möglichkeiten oben werdet ihr ergreifen müssen. Die Eheschließung im Konsulat hat nach deutschem Recht zu einer Nichtehe (im Sinne von nicht existent) geführt, da du auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Da ein Nullum nicht anerkannt werden kann, bleibt nur die Wiederholung der Eheschließung.
Ob das in Serbien-Montenegro noch möglich ist, weiß ich nicht. Genauso wenig wie ich nachvollziehen kann, warum der Konsularbeamte gegen internationales Recht verstoßen konnte, oder wußte er nichts von Deiner deutschen Staatsangehörigkeit?

Im Zweifelsfall bleibt nur die Wiederholung einer Eheschließung in Deutschland.

Grüße
Ronny
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Antwort #5 - 24.02.2005 um 11:12:18
 
Hallo Ronny,

doch das wußte er. Ich hatte nämlich auch die Befürchtung, daß für mich in Deutschland nur deutsches Recht gilt und habe mich diesbezüglich extra bei der Ausländerbehörde erkundigt und auch im Konsulat nachgefragt. Habe sogar noch extra nachgefragt, ob die Ehe dann auch anerkannt ist. Und er sicherte mir dies zu, daß sie das öfter machen und ich nur legal beide Staatsangehörigkeiten besitzen müßte.

Und ich besitze beide. Habe damals bei der Einbürgerung noch eine Bestätigung erhalten über die doppelte Staatsbürgerschaft.

Die Ausländerbehörde hat mir auch gesagt, daß es keine Rolle spielt wo wir heiraten, da ich ja beide besitze.

In Deutschland können wir doch jetzt nur heiraten, wenn er nicht ausgewiesen wird, oder? Dies wird sich noch entscheiden. Was wenn er ausgewiesen wird? Wie sollen wir dann heiraten? Und vor allem, wenn das in Serbien-Montenegro nicht mehr geht. Weil nach deren Recht sind wir ja rechtskräftig verheiratet wegen meiner serbisch-montenegrinischen Staatsbürgerschaft.

Gruß
Tanja
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Antwort #6 - 24.02.2005 um 11:23:46
 
Zitat:
Was wenn er ausgewiesen wird? Wie sollen wir dann heiraten?


Versuche schnellstens die ABH davon zu überzeugen, dass die Eheschleßung hier zu wiederholen ist.

Sie sollen in Art. 13 Abs. 3 EGBGB schauen, da ist das mit der Konsulatsehe geregelt, bzw. da wird Euer Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Empfehle Ihnen sich mit ihrer Standesamtsaufsicht kurzzuschließen.

Sorry, ansonsten wird die Eheschließung erst nach erfolgter Befristung der Einreisesperre möglich sein.

Grüße
Ronny
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Antwort #7 - 24.02.2005 um 14:23:06
 
Hallo Ronny,

nochmals ich.

Ist denn eine erneute Eheschließung denn überhaupt möglich. Wie bekommt er denn eine Ledigkeitsbescheinigung, da wir doch nach serbisch-montenegrinischem Recht verheiratet sind.

Gibt es evtl. eine Heilung einer Nichtehe? Habe soetwas im Internet gefunden?

Gruß
T
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Antwort #8 - 24.02.2005 um 14:36:50
 
Zitat:
Habe soetwas im Internet gefunden?


Hallo Tanja,

wo, denn das wäre mir neu. Hast Du den Link dahin ?

öhm Es gäbe u.U. sowas wie eine Vertrauensschutzkomponente, die ist aber erstmal vom Grundsatz her mehr für die Regelung von bisher schon existierenden und von der Öffentlichkeit de facto als Ehe akzeptierten Altfällen gedacht ( § 1310 Abs. 3 Ziffer 3 BGB), sie setzt aber zuviel voraus:

1. muß ein deutscher Standesbeamter aktiv die Nichtehe als Ehe behandelt haben (etwa bei der Beurkundung von Erklärungen, oder Geburten, oder bei Anlegung eines FamBuches)

und

2. die Ehegatten müssen (in dem guten Glauben verheiratet zu sein ein Zusatz von mir) mindestens zehn Jahre  miteinander gelebt haben.

Zitat:
eine Ledigkeitsbescheinigung


Er müßte in diesem Fall eigentlich ja sogar ein EFZ von SM vorlegen, was in der Tat ein Problem sein könnte.  Ärgerlich

Ich würde in dem Fall eine Befreiung beim OLG beantragen.

Grüße
Ronny
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Antwort #9 - 24.02.2005 um 14:52:43
 
Hallo Ronny,

es gab mehrere Verweise im Internet, aber die bezogen sich auf den Paragraphen im BGB, den Du auch genannt hast. Nur habe ich ihn wohl nicht gut verstanden. Da steht irgendwas von einer familienrechtlichen Erklärung und auch nichts von Altfällen. Keine Ahnung. Bin ziemlich fertig jetzt.

Das Konsulat hat mir nämlich soeben nochmals telefonisch bestätigt, daß die Ehe vollkommen in Ordnung ist und es öfters vorkommt, daß sie doppelte Staatsbürger trauen. Nur keine Leute mit nur deutscher Staatsbürgerschaft, denn das dürfen sie. Aber in so einem Fall wie bei mir, gab es noch nie Probleme. Somit können wir in Serbien-Montenegro nicht erneut heiraten, da laut SM unsere Ehe wirksam ist.
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Antwort #10 - 24.02.2005 um 15:07:20
 
Zitat:
Das Konsulat hat mir nämlich soeben nochmals telefonisch bestätigt, daß die Ehe vollkommen in Ordnung ist und es öfters vorkommt, daß sie doppelte Staatsbürger trauen. Nur keine Leute mit nur deutscher Staatsbürgerschaft, denn das dürfen sie. Aber in so einem Fall wie bei mir, gab es noch nie Probleme. Somit können wir in Serbien-Montenegro nicht erneut heiraten, da laut SM unsere Ehe wirksam ist.


Hallo Tanja,

ich kann Dir nur meine rechtliche Beurteilung dazu liefern, sorry.

Art. 13 EGBGB sagt aussdrücklich: ... von denen keiner Deutscher ist...

Art.   5 EGBGB sagt zum Personalstatut von Doppelstaatern: ..ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor..

Ich gebe Dir mal den Link dazu : dejure.org .

Zitat:
nichts von Altfällen

Das steht auch nicht ausdrücklich drin, ergibt sich aber aufgrund der Fristen und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung am 01.07 1998.

Zitat:
SM unsere Ehe wirksam ist


Das bestreite ich ja nicht, aber für Deine Situation ist ausschließlich die deutsche Rechtsordnung maßgebend, auch wegen dem deutschen Ausländerrecht.

Ich habe eben nochmal extra meinen Kommentar dazu gewälzt, sorry. Ich sehe keine andere Möglichkeit  Griesgrämig

Grüße
Ronny

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Antwort #11 - 24.02.2005 um 15:58:26
 
Hallo Ronny,

danke. Ich verstehe das alles nur nicht. Dachte, daß ich mich auf die Aussage der Ausländerbehörde verlassen kann. Die Aussage im Konsulat war für mich dann nur noch die sichere Bestätigung.

Bist Du Dir aber sicher, daß wir auf jeden Fall in Deutschland nochmals heiraten dürfen?

Gruß
Tanja
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Antwort #12 - 24.02.2005 um 16:08:41
 
Zitat:
Bist Du Dir aber sicher, daß wir auf jeden Fall in Deutschland nochmals heiraten dürfen


Du bist nach deutschem Recht nicht verheiratet  Zwinkernd, warum soll das nicht gehen ?

Ich zitiere mal aus dem § 192 Abs. 2 der Dienstanweisung für die Standesbeamten:

Zitat:
Ist zweifelhaft, ob eine gültige Ehe zustandegekommen ist so kann die Eheschließung wiederholt und unter den gleichen Voraussetzungen und in derselben Form geschlossen werden wie jede andere vor dem deutschen Standesbeamten zu schließende Ehe.


Wenn das bereits für eine zweifelhafte Ehe gilt, so denke ich muß es erst recht für eine Nichtehe gelten, oder?    Zwinkernd

Grüße
Ronny
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Antwort #13 - 24.02.2005 um 21:16:03
 
Danke Ronny,

aber sieht es in so einem Fall mit der Ledigkeitsbescheinigung aus. Nach SM sind wir rechtmäßig verheiratet. Deshalb wird es wohl keine Bescheinigung geben, die ihm bestätigt, daß er noch ledig ist. Wird in so einem Fall das anerkannt, weil er ja mit mir verheiratet ist. D.h. die selbe Person?

Oder hattest Du so einen Fall noch nicht?

Gruß
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Antwort #14 - 24.02.2005 um 22:32:23
 
Hi Tanja,

wegen der fehlenden Ledigkeitsbescheinigung würde ich mirmal keinen Kopf machen.

Hast Du schon mal Kontakt mit meinem Koll. beim LK offenbach aufgenommen.?

Wenn nicht, melde Dichmal per IM dann gebe ich Dir meine Tel.Nr. im Amt.
GGf kann er dann Kontakt aufnehmen.
Ich denke dass das OLG Frankfurt da einen Weg im Befreiungsverfahren finden wird.

Grüße
Ronny
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