tanja77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo,
ich habe schon öfters in dieses Forum reingeschaut und hoffe, daß man mir helfen kann.
Und zwar folgendes Problem:
Am 12. Januar 2005 kam mein Mann(damals noch Freund) aus Serbien-Montenegro zu Besuch zu mir. Er hat ein Besuchervisum bis 07.03.2005 bekommen. In dieser Zeit beschlossen wir zu heiraten. Da ich sowohl die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die serbisch-montenegrinische besitze informierte ich mich bei der zuständigen Ausländerbehörde bezüglich Heirat. Diese teilten mir mit, daß wir auch im serbisch-montenegrinischen Konsulat heiraten könnten trotz Besuchervisum. So haben wir uns die nötigen Unterlagen aus Serbien-Montenegro schicken lassen und einen Termin bzgl. Trauung beim Konsulat ausgemacht. Hochzeitstermin war der 18.02.2005. Da mein Mann in Serbien-Montenegro BWL studiert und das Studium hier auch irgendwie fortsetzen will, haben wir ihn zum Deutschkurs angemeldet, der am 14.02.2005 anfangen sollte. Da am 14.02.2005 viele Kursteilnehmer wegen Krankheit fehlten, wurde der Kurs auf 21.02.2005 verschoben. Damit fing dann auch alles an. Da ich berufstätig bin und tagsüber arbeite, verbrachte er die Zeit mit seinen Cousins. Diese sind gerade dabei ein Gastronomiegewerbe zu eröffnen und renovieren gerade. Am Mittwoch, den 16.02.2005 hielt er sich mit einigen Freunden auf der Baustelle auf und prompt kam die Kontrolle vom Ordnungsamt, Zollamt etc. Als die Kontrolleure kamen, saß mein Mann. Da er der Einzige auf der Baustelle mit einem Besuchervisum war und alle anderen Arbeitsgenehmigungen hatten und seine Schuhe verstaubt waren, wurde er in Handschellen abgeführt. Wir engagierten daraufhin sofort einen Anwalt am nächsten morgen gingen der Anwalt und ich zur Polizei, wo sie ihn gegen Kaution freiließen. Der zuständige Mitarbeiter von der Ausländerbehörde hatte schon die Abschiebungsunterlagen vorbereitet und man wollte ihn noch an diesem Tag nach Hause schicken. Wir fragten nach, ob er nicht bis zum regulären Ablauf seines Visums hier bleiben könnte und der Mitarbeiter der Ausländerbehörde war sehr nett und änderte die Abschiebung in eine Ausweisung um und setzte ihm eine Frist bis zum 28.02.2005 zur Ausreise. Er bekam eine Grenzübertrittsbescheinigung und den Paß wollte man einbehalten. Als wir sagten, daß wir am nächsten Tag einen Termin im Konsulat haben und heiraten wollen, gab man uns auch seinen Paß mit der Bitte diesen bis spätestens heute wieder zu bringen.
Wir haben am Freitag geheiratet und waren gestern dann wieder bei dem Mitarbeiter von der Ausländerbehörde um ihm den Paß zu bringen. Er sagte, daß wir den Paß behalten können, da er davon ausgeht, daß er am 28.02.2005 auch wirtklich ausreist. Er schickte uns dann auch zur zuständigen Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde wegen der Ausweisung. Diese war auch zuvorkommend und setzte den Antrag auf Befristung schon auf. Sie sagte, er solle ein Führungszeugnis im Heimatland anfordern und wenn ihr dieses vorliegt und sie die Akte eingeschaut hat wird sie über die Befristung entscheiden. Wie lange usw.
Erst danach kann er das Visum zwecks Familienzusammenführung beantragen. Das ist alles so richtig blöd gelaufen. Er hat dort weder gearbeitet, die Polizei behauptet jetzt, er hätte es zugegeben, was er abstreitet. Er spricht auch kein Deutsch und ein Dolmetscher war auch nicht anwesend, wie soll er es denn zugegeben haben??
Jetzt meine Frage, sein Führungszeugnis in Serbien-Montenegro ist ohne Eintragung. Wie sieht es mit der Befristung aus? Wie lange kann das alles dauern???
Bevor dies alles passiert ist, hat mir die Mitarbeitern wegen Familienzusammenführung gesagt, daß er nicht mal ausreisen muß zwecks Visum Familienzusammenführung, da ich Deutsche bin. Und jetzt so etwas?
Er hat eine Ermessensausweisung bekommen. Genießt er denn nicht besonderen Ausweisungsschutz? Sollen wir einen Anwalt beauftragen? Ist das klug? Oder einfach abwarten und nichts machen? ICh weiß wirklich nicht, was das Beste ist. Die Mitarbeiterin bei der Ausländerbehörde war sehr nett, wollte sich aber wegen der Befristung nicht festlegen. Woran wird sie ihre Entscheidung festmachen?
Ich hoffe, daß mir jemand helfen kann. Vielen Dank.
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