Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Asyl beantragen,ausweisung steht kurz davor (Gelesen: 1.575 mal)
alhayat
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asyl beantragen,ausweisung steht kurz davor
11.02.2005 um 20:28:02
 
sehr geehrte Damen und Herren
einen freund von mir sitzt wegen der exmatrikulation aus der universität in der abschiebehaft in jva- rottenburg (bundes land:baden würtemberg),die ausweisungsurteil wurde schon angekündigt.er hat schon eine widerruff dagegen abgelegt.
er möchte eigentlich einen asylantrag aus geselschaftlichen verfolgung  stellen,da er einen andere glaubenrichtung hat,und dass bei seinem rückkehr nach marokko staatlich und geselschaftlich verfolgt werden kann.
welche chanchen hat er denn?
was soll er machen,damit er diesen antrag stellen kann?
wird er sofort aus dem abschiebehaft entlassen,nachdem er diesen antrag stellt?
ich bitte sie um hilfe.jede idee und hinweis kann nützlich sein
im voraus vielen dank für Ihre Hilfe
MFG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl beantragen,ausweisung steht kurz davor
Antwort #1 - 11.02.2005 um 22:34:29
 
Hallo alhayat,
in Abschiebehaft nach "Exmatrikulation" befindet man sich nur, wenn man sich einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung entzogen hat. Z.B. durch Untertauchen.
Ein Asylantrag kann jederzeit gestellt werden, da würde ich bezüglich des "wie" mal mit den Sozialarbeitern in der JVA sprechen. Ggf. schriftlich an die örtlich zuständige ABH mit der Bitte um Weiterleitung. Allerdings: der Antrag wird nicht dazu führen, dass eine Haftentlassung erfolgt. Ich gehe davon aus, dass § 14 Abs. 3 AsylVfG der Entlassung entgegensteht.

Darüber hinaus hat ein Asylantrag unter diesen Umständen gute Aussichten darauf, gem. § 30 Abs. 3 Nr. 4 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt zu werden. Das ist dann der Fall, wenn ein Asylantrag gestellt wird, um eine anstehende Aufenthaltsbeendigung zu verhindern und wenn man vorher lange genung in D. war und die Möglichkeit hatte, einen Asylantrag zu stellen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema