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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Asyl beantragen,ausweisung steht kurz davor
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Beitrag begonnen von alhayat am 11.02.2005 um 20:28:02

Titel: Asyl beantragen,ausweisung steht kurz davor
Beitrag von alhayat am 11.02.2005 um 20:28:02
sehr geehrte Damen und Herren
einen freund von mir sitzt wegen der exmatrikulation aus der universität in der abschiebehaft in jva- rottenburg (bundes land:baden würtemberg),die ausweisungsurteil wurde schon angekündigt.er hat schon eine widerruff dagegen abgelegt.
er möchte eigentlich einen asylantrag aus geselschaftlichen verfolgung  stellen,da er einen andere glaubenrichtung hat,und dass bei seinem rückkehr nach marokko staatlich und geselschaftlich verfolgt werden kann.
welche chanchen hat er denn?
was soll er machen,damit er diesen antrag stellen kann?
wird er sofort aus dem abschiebehaft entlassen,nachdem er diesen antrag stellt?
ich bitte sie um hilfe.jede idee und hinweis kann nützlich sein
im voraus vielen dank für Ihre Hilfe
MFG

Titel: Re: Asyl beantragen,ausweisung steht kurz davor
Beitrag von Mick am 11.02.2005 um 22:34:29
Hallo alhayat,
in Abschiebehaft nach "Exmatrikulation" befindet man sich nur, wenn man sich einer vollziehbaren Ausreiseverpflichtung entzogen hat. Z.B. durch Untertauchen.
Ein Asylantrag kann jederzeit gestellt werden, da würde ich bezüglich des "wie" mal mit den Sozialarbeitern in der JVA sprechen. Ggf. schriftlich an die örtlich zuständige ABH mit der Bitte um Weiterleitung. Allerdings: der Antrag wird nicht dazu führen, dass eine Haftentlassung erfolgt. Ich gehe davon aus, dass § 14 Abs. 3 AsylVfG der Entlassung entgegensteht.

Darüber hinaus hat ein Asylantrag unter diesen Umständen gute Aussichten darauf, gem. § 30 Abs. 3 Nr. 4 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt zu werden. Das ist dann der Fall, wenn ein Asylantrag gestellt wird, um eine anstehende Aufenthaltsbeendigung zu verhindern und wenn man vorher lange genung in D. war und die Möglichkeit hatte, einen Asylantrag zu stellen.

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