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urlaubsschein (Gelesen: 2.606 mal)
dete
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11.02.2005 um 22:09:01
 
hallo, vielleicht könnt ihr uns einen ratschlag geben. der freund meiner tochter möchte uns gern besuchen.r hat duldung mit der auflage wohnort frankfurt-main. wir wohnen aber in thüringen. kann er einen urlaubsschein beantragen?unter welchen gesichtspunkten wird dieser stattgegeben  und für welche dauer? wir wollen keine probleme haben. könnt ihr uns sagen,wie wir es am besten machen können? ???
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Mick
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Antwort #1 - 11.02.2005 um 22:22:51
 
Zitat:
hallo, vielleicht könnt ihr uns einen ratschlag geben. der freund meiner tochter möchte uns gern besuchen.r hat duldung mit der auflage wohnort frankfurt-main. wir wohnen aber in thüringen. kann er einen urlaubsschein beantragen?unter welchen gesichtspunkten wird dieser stattgegeben  und für welche dauer? wir wollen keine probleme haben. könnt ihr uns sagen,wie wir es am besten machen können? ???



Hallo dete,
beantragen kann er ihn auf jeden Fall. Er sollte eine Begründung angeben und den Zeitraum nicht zu lange wählen. Der Grundsatz ist aber: Verlassen des Bereiches nur in begründeten Ausnahmefällen. Das wird bei den ABH's sehr unterschiedlich gehandhabt. Mal streng, mal eben nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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diddy
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Antwort #2 - 12.02.2005 um 01:09:49
 
Hi dete,

ich hatte meinem damaligem Freund (= heute mein Ehemann) immer eine
Einladung geschrieben.
Diese beinhaltete immer eine Begründung, bzw. Bitte,wie z.B. "würde gerne
dieses Wochenende mit ihm verbringen".
Die hat er dann seiner ABH vorgelegt.
Damit hatten wir immer Erfolg.
Anfangs sollte man sich auf wenige Tage in größeren Abständen beschränken.
Wenn sich die Beziehung weiter entwickelt, werden die Zeiten nach und
nach auch großzügiger bemessen.
Hilfreich wäre auch wenn man sich auch mal mit ihm auf der ABH blicken läßt,
damit die sich ein persönliches Bild machen können, wen er da besuchen wird.
Wie gesagt, dies sind meine Erfahrungen, keine Garantie, aber vieleicht ein Tip.

Gruß
diddy  [quatschen=quatschen.gif]
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Mick
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Antwort #3 - 12.02.2005 um 01:01:26
 
diddy, Du bist eine füchsin Zwinkernd

Im Ernst: das was Du schreibst, halte ich für einen richtig guten Tipp!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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dete
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Antwort #4 - 12.02.2005 um 07:34:12
 
danke für eure antworten. auf der abh kennen sie uns schon. die zwei sind ja schon 2 jahre zusammen und seitgut einen jahr geht meine tochter regelmässig mit hin,wenn was anliegt.wir haben jetzt verschiedene schreiben aufgesetzt.zb einen umverteilungsantrag,eine erklärung dass wir als eltern für verpflegung und unterkunft aufkommen würden und antrag auf urlaubsschein. wir haben den aber jetzt so geschrieben,dass sie sich schon länger nicht sehen konnten und er sie gern besuchen möchte ohne mit den gesetzen in konflikt zu kommen. mal sehen,was sie sagen.
mit umverteilung seh ich schwarz.wir haben vor einem jahr in ffm auf der abh gefragt nach dieser möglichkeit.antwort von dort,, kein problem,antrag auf der neuen abh stellen. auf unserer abh kam die auskunft,,alles käse antrag auf abh in ffm stellen und dann lehnen wir sowieso ab.toll.
und die aussage von der amtsleiterin,, wenn sie wissen,dass sie nur eine duldung haben und sowiso wieder zurück müssen,warum schaffen sie sich dannerst eine deutsche freundin an?
ok,mag sie in ansätzen recht haben,aber wer denkt daran wenn er sich verliebt? Fragezeichen
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