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Frankreichverbot (Gelesen: 8.462 mal)
Zak
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Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frankreichverbot
Antwort #15 - 17.02.2005 um 14:06:25
 
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Mena
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Beiträge: 106
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frankreichverbot Danke
Antwort #16 - 17.02.2005 um 18:07:18
 
Hallo Zak,
danke für den Link!
und nochmal       :blum      für alle die geantwortet haben.
Machts gut,
und viele Grüße Mena
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angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frankreichverbot -> Heiratsformalien
Antwort #17 - 01.03.2005 um 10:35:29
 
Liebe Mena und wer sonst noch betroffen sein könnte,

ich habe mit meinem Verlobten in Algier gerade die "Heiratserlaubnis" beantragt, die man zur standesamtlichen Heirat benötigt. Da wir sie noch nicht bekommen haben, kann ich noch nicht garantieren, dass alles problemlos verläuft und keine Papiere nachgefordert werden, aber bisher kann ich folgendes berichten:

Die Infos auf der Seite www.algier-diplo.de zur Heirat einer Deutschen mit einem Algerier scheinen der Praxis zu entsprechen, ebenso die der Blätter des Bundesverwaltungsamtes "Deutsche Heiraten in Afrika".
Im Gegensatz zu Marokko muss die deutsche Frau
kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, auch
kein Gesundheitszeugnis, auch
kein Ehefähigkeitszeugnis sondern stattdessen eine "Ledigkeitsbescheinigung"= Aufenthaltsbescheinigung (ausgestellt durch deutsches Einwohnermeldeamt) mit Auskunft zum Familienstand der Frau (celibataire = non marriée/non remarriée) ins Französische oder arabische übersetzt von gerichtlich registriertem Dolmetscher (z.B. normales offizielles Dolmetscherbüro in D). Dies ist ausdrücklich anders als in Marokko.
Außerdem
internationale Geburtsurkunde der Frau (die hätten davon am liebsten auch noch eine Übersetzung, haben die dann aber auch so angenommen)
Passfotos
Reisepass + ein paar Kopien von den wichtigen Seiten (für die verschiedenen Stellen)
alles in möglichst 4-facher Ausfertigung
Der algerische Mann muss seine Sachen (Carte D'Identité, Ledigkeitsbescheinigung, Residence, Geburtsurkunde) mitbringen (siehe obige Seiten - aber das kann er ja auch noch mal erfragen)
Bitte zur Vollständigkeit auf jeden Fall auch noch mal nachlesen/-fragen!

Erst zur Wilaya (zuständig für Ausländer) -> Abgabe eines Teils der Papiere
Dann zur ??zentralen Polizeibehörde -> Abgabe der restlichen Papiere, kleines Interview zur Überprüfung der Daten. Hier sollten wir auch noch mal erzählen, wie wir uns kennengelernt haben und ob mein Verlobter schon mal in Deutschland gelebt hat usw, was ich und er von Beruf sind, welcher Religion ich angehöre etc.
Unser "Dossier" wird nun bearbeitet und soll in einigen Wochen wieder bei der Wilaya abzuholen sein. Ab dann ist sie aber nicht unbegrenzt gültig. Man kann es auch so machen, dass man sie erst abholt, wenn die Frau wieder eingereist ist, damit sie nicht "verfällt".
Bei der Heirat auf dem Standesamt sollte man evtl. auch die Urkunden noch mal mitbringen. Ich nehme dann noch mal alles mit.
Zum Glück gibt es bei uns keine SIS-Hürden, ist schon so alles ein bißchen umständlich. Die Leute (vor allem auf der Wilaya) waren aber sehr nett.

- Wie gesagt ohne Gewähr, da noch nicht abgeschlossen -

Liebe Grüße
und aaaalles Gute für Euch
Angie
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